Der SHB Altersvorsorgefonds steckt in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Müssen Anleger noch Jahre Geld in diesen Fonds investieren, ohne Garantie für einen wirtschaftlichen Erfolg? Es gibt Alternativen.
Der Fonds
Die Rente ist sicher! Das gilt nicht für die ,,Immorente" bei dem SHB Altersvorsorgefonds. Der Fonds mit dem plakativen und vertrauenserweckenden Namen wurde 2006 aufgelegt. Mehr als 5.000 Anleger haben ein Kommanditkapital in Höhe von über 120 Mio. Euro gezeichnet. Nach den Angaben im Prospekt sollte dieser Renditefonds durch Investitionen in mehrere wertbeständige Immobilienobjekte eine ideale Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge darstellen.
Für Personen, die die Einlage nicht auf einmal bezahlen konnten, bot die Fondsgesellschaft eine Ratensparvariante an. Danach konnten auch einkommensschwache Anleger die Einlage verteilt über einen Zeitraum von ca. 13 Jahren in kleinen monatlichen Raten aufbringen. Das nannte sich dann ,,Immorente" oder sogar ,,Immorente Plus".
Aktuelle Situation
Dem Fonds geht langsam das Geld aus. So muss er beispielsweise für eine Immobilienbeteiligung in München Dornach Geld zur Bedienung von Krediten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern, die ihre Beteiligung gekündigt haben. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München haben diese Gesellschafter einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Wenn es jedoch in der nächsten Instanz durch den Bundesgerichtshof bestätigt wird, hätte der Fonds nicht genügend Geld um diese Ansprüche vollständig zu erfüllen. Belastet wird der Fonds außerdem durch zu hohe nicht marktgerechte Zinsverpflichtungen gegenüber den stillen Gesellschaftern.
Demgegenüber werden aus den Immobilienbeteiligungen des Fonds momentan und in absehbarer Zukunft keine Einnahmen erzielt. Außerdem wurden dem Fonds durch die vormalige Geschäftsführung ca. EUR 2,5 Mio. entzogen. Die Einnahmen des Fonds stammen weitgehend aus den Ratenzahlungen der Anleger, die die Einzahlungsarten Immorente und Immorente Plus gewählt haben. Ein Teil dieser Anleger hat die Zahlungen eingestellt, so dass dem Fonds dringend benötigte Einnahmen fehlen.
Sanierungskonzept
Die Fondsverwaltung hat jetzt zur Rettung des Fonds ein Sanierungsprogramm aufgelegt. Dieses sieht vor, dass die stillen Gesellschafter finanzielle Zugeständnisse machen sollen. Daneben sollen die Ratensparer, die die Zahlungen eingestellt haben, durch verschiedene Maßnahmen motiviert werden, ihre Zahlungen wieder aufzunehmen. Mit dem Geld der Ratensparer sollen dann nach und nach die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den stillen Gesellschaftern erfüllt werden.
Mit anderen Worten: Das Geld der Ratensparer wandert in die Taschen der stillen Gesellschafter. Am Ende haben die stillen Gesellschafter ihre Einlage zurückerhalten und die Ratensparer und die anderen Treugeber-Kommanditisten stehen mit einer maroden Anlage alleine da.
Wegen dieser einseitigen Risikoverteilung, wegen der unsicheren Perspektiven und wegen der heterogenen Anlegerstruktur sind wir skeptisch, dass genügend Ratensparer die Sanierung mittragen. Unter den Ratensparern gibt es nach unseren Erkenntnissen viele, die wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und anderer Gründe wirtschaftlich gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Raten zu bezahlen. Unter denjenigen, die zwar grundsätzlich zahlungsfähig sind, gibt es nach wie vor viele, die nicht mehr bereit sind, ,,dem schlechten Geld noch Gutes hinterherzuwerfen".
Insolvenz
Wenn das Sanierungskonzept nicht umgesetzt wird, droht nach Angaben der Geschäftsführung 2015 die Insolvenz. Wenn das Sanierungskonzept wenigstens noch die Chance auf einen Rückfluss am Ende der Fondslaufzeit eröffnet, so muss man im Insolvenzfall damit rechnen, dass die bislang gezahlten Gelder komplett verloren sind. Außerdem wird der Insolvenzverwalter die ausstehenden Einlagen einfordern, soweit er sie zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens benötigt.
Widerruf
Inzwischen haben wir für zufriedene Mandanten erfolgreich den Ausstieg aus verschiedenen SHB-Fonds bewirken können. Ausgangspunkt dabei ist der Widerruf der Fondsbeteiligung. Wenn ein Widerrufsrecht heute noch besteht, führt der Widerruf dazu, dass der Anleger keine weiteren Einlageleistungen mehr erbringen muss. Zusätzlich zu dem Wegfall dieser Verbindlichkeiten besteht ein Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben zum Zeitpunkt des Widerrufs. Das Auseinandersetzungsguthaben spiegelt den Wert des Fondsanteils wieder, welcher im schlimmsten Fall auch negativ sein kann.
Fazit
Sowohl bei einer Sanierung als auch bei einer Insolvenz müssen Anleger damit rechnen, die komplette noch ausstehende Einlage zahlen zu müssen. Im Insolvenzfall dürften diese Zahlungen verloren sein. Wie groß die Chance ist, dass die Sanierung gelingt und dass die Anleger am Ende der Fondslaufzeit wenigstens einen Teil des investierten Geldes zurückerhalten, können die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte wegen der vielen Unwägbarkeiten nicht zuverlässig beurteilen. Wer aber aufgrund eines wirksamen Widerrufs aus dem Fonds aussteigt, bewahrt sich die Chance am Ende ohne weitere Zahlungen oder mit einer überschaubaren Restzahlung aus dem Fonds herauszukommen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB-Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V.Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
vb