Das Hamburger Landgericht stellte klar, dass die Bank den beiden Kunden aus einer sicherheitsorientierten Vermögensverwaltung die Schäden ersetzen und das Portfolio auffüllen muss. Die Betroffenen erhalten rund EUR 1,8 Mio. Das Urteil wurde von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten erstritten.
Das Ehepaar hatte aus einem Hausverkauf Liquidität und wollte das Geld möglichst sicher anlegen. Sie sagten dem Berater der SEB Bank AG, dass sie nichts verlieren wollen. Das war ihnen wichtig, weil sie das Geld im Ruhestand für den Kauf eines kleinen Weinguts nutzen wollten. Der Berater empfahl eine Vermögensverwaltung des Typs Kapitalerhalt und sicherte den beiden Betroffenen zu, dass die Bank das eingesetzte Kapital und die zwischenzeitlichen Gewinne aus der Veranlagung des Vermögens erhält und und sofort auszahlt, wenn die Kunden das Geld benötigen.
Daraufhin schlossen sie die Vermögensverwaltungsverträge ab. Sie wählten das Portfolio Kapitalerhalt, vereinbarten in den Anlagerichtlinien zu den Verträgen, dass die Gelder ausschließlich in Rentenwerte investiert werden sollen. Das Geld wurde von der Bank aber nur geparkt. Sie kaufte eine paar Anteile an offenen Immobilienfonds und ließ sie liegen; die Marktentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Einige der Fonds wurde wegen des dramatischen Preisverfalls ausländischer Immobilien durch die Subprime-Krise geschlossen und erst zwei Jahre später mit drastischen Verlusten wieder gehandelt. Und ganz brisant: Einer der Fonds war ein Hausprodukt, der schon geschlossen worden war, als die Bank den für die Anleger kaufte.
Das ahnten die Eheleute nicht. Nachdem sie das passende Objekt gefunden hatten und kaufen wollten, kündigten sie die Verträge und forderten von der Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG, der Santander Bank als Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG (Santander) das Geld. Aber die Santander zahlte nicht. Sie ignorierte die Kündigung und wollte die Verluste aus den Liquidationen der Immobilienfonds auf das Ehepaar abwälzen.
Das ließen sie nicht zu. Sie wandten sich an den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Ich fand das Verhalten der Bank dreist. Die Sache war klar. Die Bank musste zahlen. Und hat sich mit scheinheiligen Argumenten verteidigt." Der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt klagte die Forderungen der Anleger, rund EUR 1,8 Mio., ein. Jetzt bekamen die Anleger Recht. Das Hamburger Landgericht verurteilte die Bank. Die Richterin ging davon aus, dass die Bank den Anlegern eine Kapitalerhaltgarantie zugesichert hatte. Sie musste ihnen alles, auch die Buchgewinne, zurückzahlen.
Das scheint kein Einzelfall zu sein. In den letzten Monaten haben sich mehrere betroffene Kunden bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten. Die BSZ e.V. Anlegeranwälte raten deshalb allen Santander Kunden, die Verträge durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Santander SEB Kapitalprotekt". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp