Das Amtsgericht Nürnberg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Shedlin Capital AG Ende November eröffnet. Auch wenn die Fonds als eigenständige Gesellschaften nicht direkt von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen sind, ist das eine beunruhigende Nachricht für die Anleger.
"Grundsätzlich sind die Fonds eigenständige Gesellschaften und als solche hat die Insolvenz des Mutterhauses erstmal keine direkten Auswirkungen. Das muss aber in der Zukunft nicht so bleiben. Denn angeschlagene Fonds können nicht mehr auf Unterstützung des Emissionshauses hoffen. Dann könnten den Anlegern Verluste drohen", erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Der Rechtsanwalt denkt dabei besonders an die beiden großen Fonds der Shedlin Capital AG - die Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 und Middle East Health Care (MEHC) 2. Bei beiden Fonds gibt es schon seit geraumer Zeit wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch wenn es ungewiss ist, ob sich die Probleme des Fonds durch den Insolvenzantrag des Mutterkozerns verschärfen werden, empfiehlt Cäsar-Preller den betroffenen Anlegern vorsorglich anwaltlichen Rat einzuholen. "Finanzielle Verluste für die Anleger sind nicht auszuschließen. Daher sollte geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. "Außerdem sollten die Verkaufsprospekte genau geprüft werden. Sollte hier schon mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Angaben den Anlegern ihr Engagement schmackhaft gemacht worden sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Für die Anleger ist es sicher ratsam, frühzeitig zu handeln und nicht in der Hoffnung, dass alles gut wird die weitere Entwicklung abwarten", der Fachanwalt,
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Shedlin Capital AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 03.12.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp
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