Mittwoch, Mai 28, 2014

Viele Investitionen sind oft ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen.

Kapitalanleger wissen ganz genau, dass höhere Renditen immer auf Kosten eines erhöhten Risikos gehen.  Jedoch werden immer wieder Angebote an Kleinanleger herangetragen, die sie glauben machen sollen, dass es auch höchste Renditen ohne erhöhtes Risiko gibt! Dazu der BSZ e.V.: "Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel."


Ganz perfide wurden so Anleger mit ökologischem Bewusstsein mit hohen Renditen in "grüne Anlagen" gelockt und wie sich jetzt aktuell zeigt offenbar hinters Licht geführt. Green Planet AG und Prokon  stehen dafür als warnende Beispiele.  Die    Anleger  wurden mit teilweise abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert.

Die Masche ist uralt aber immer noch sehr erfolgreich: Verspreche hohe Renditen mit wenig oder keinem Risiko und schon hast du die Hand in der Brieftasche des Anlegers. Diese Investitionen sind jedoch immer ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen. Sie sind alle das pure Risiko mit der hohen Wahrscheinlichkeit des Kapitalverlustes!

Für den BSZ e.V. ist es erstaunlich wie viele Anleger ihre gesamten Ersparnisse in diese Anlagen investiert haben. Es ist egal wie gut eine Investitionsmöglichkeit auch klingen mag, man sollte nie sein ganzes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens in ein Investment stecken.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko!

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt  der erste Weg in der Regel in die nächst gelegene Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für  Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche "Analyse" mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das Kanzleien die im Bereich Kapitalmarkrecht noch nicht positiv aufgefallen sind geschweige denn, für den Anleger hilfreiche Veröffentlichungen vorzuweisen haben.  Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.

Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg.  Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle  rechtzeitig daran gehindert werden  Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu  steht eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihr Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens:
der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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Dienstag, Mai 27, 2014

Axa Immoselect: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen.

Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immoselect können sich nach BGH-Urteilen Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen.


Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Für die Anleger kann das hohe Verluste bedeuten. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH können sich die Anleger aber Hoffnung auf Schadensersatz machen, sofern sie von ihrer Bank nicht über das Schließungsrisiko des Fonds informiert wurden.

Im Rahmen der Abwicklung des Axa Immoselect werden die Immobilien aus dem Bestand des offenen Immobilienfonds verkauft. In vielen Fällen werden dabei allerdings nur Preise erzielt, die unter dem eigentlichen Verkehrswert der Gebäude liegen. Dadurch verlieren wiederum die Fondsanteile der Anleger weiter an Wert, so dass am Ende finanzielle Verluste zu Buche schlagen. ,,Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 allerdings wegweisende und anlegerfreundliche Urteile gesprochen, die die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger wieder deutlich steigern", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

In zwei parallelen Verfahren hat der BGH entschieden, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. ,,Zu den wesentlichen Merkmalen eines offenen Immobilienfonds gehört die Möglichkeit, die Fondsanteile jederzeit wieder zurückgeben zu können. Das machte sie für viele Anleger so interessant. Allerdings hat die Fondsgesellschaft eben auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und die Anleger kommen während dieser Schließungsphase nicht an ihr Geld. Der BGH stellte nun klar, dass die Anleger auch zwingend - und zwar ungefragt - von ihrer Bank über dieses Risiko informiert werden müssen", begrüßt der Anwalt die höchstrichterliche Rechtsprechung. ,,Genau diese Aufklärung ist unserer Erfahrung nach oft ausgeblieben."

Zudem stellten die Karlsruher Richter auch fest, dass es für die Beratungspflicht der Banken völlig unerheblich sei, ob die Schießung eines offenen Immobilienfonds absehbar war oder nicht. ,,Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag, muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Aber vielen Anlegern dürfte das Urteil neue Chancen auf Schadensersatz eröffnen, auch wenn die Verträge schon vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Montag, Mai 26, 2014

Green Planet AG: Anleger mit abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert

Green Planet AG: Anleger mit ökologischem Bewusstsein offenbar hinters Licht geführt. Green Planet AG: Anleger mit abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert.


Die "Akte Green Planet AG" offenbart immer abenteuerlichere Vertriebsmethoden: "Die Anleger sind alles Leute mit einem hohen ökologischen Bewusstsein - keine Zocker!" Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller ist mit jedem neuen Fall neu erschüttert:

Green-Planet-Anleger, die in ökologisch ausgerichtete Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert haben, hatten sich zwar auch durch hohe Renditeversprechen von bis zu 13 % ködern lassen, letzten Endes war der "Grüne Anstrich" der Kapitalanlage stets ausschlaggebend für die Zeichnung. "Haarsträubend", so Cäsar Preller, "sind auch die Vertriebsmethoden: Da wurden Telefongespräche vermittelt zu Leuten, die angeblich ebenfalls in Costa Rica investiert hatten! Diese Gesprächspartner waren eindeutig Fakes!" Die beworbenen Anleger konnten so aus angeblich erster Hand von Augenzeugen erfahren, dass da alles mit rechten Dingen zugeht im fernen Costa Rica: "Sogar Bilder der Anlagen wurden da herumgereicht!"

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiß: "Und dabei geht es nicht nur um geprellte Kleinanleger!" In einem von Cäsar-Preller betreuten Fall investierte ein einzelner Anleger 205.000 Euro. Dieses Geld und das Kapital von weiteren 700 Anlegern soll niemals bei den Landwirten in Costa Rica angekommen sein. Der Vorstand der Green Planet AG sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 26.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
cp

DCM Immobilienfonds: Fuggerstadt-Center-Augsburg verkauft - Anlegern drohen Verluste

Das Fuggerstadt-Center in Augsburg wurde offenbar verkauft. Anlegern drohen Verluste. Das Fuggerstadt-Center Augsburg aus dem gleichnamigen insolventen DCM-Immobilienfonds hat offenbar den Besitzer gewechselt.


Wie ,,Fonds professionell" berichtet, wurde das Gebäude an einen britischen Investor verkauft. Angaben zum Verkaufspreis wurden nicht gemacht. Allerdings soll er nicht reichen, um die Verbindlichkeiten des Fonds zu decken. Für die Anleger zeichnet sich also ein Verlustgeschäft ab. Weitere Ausschüttungen wird es wohl nicht geben.

Das Einkaufszentrum am Augsburger Hauptbahnhof steckte schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleger erhielten schon seit einigen Jahren keine Ausschüttungen mehr. 1300 Anleger hatten rund 41 Millionen Euro in den Fonds investiert. Im Mai 2012 wurde schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

,,Nachdem das Gebäude nun verkauft ist, haben die Anleger nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da aber Verjährung drohen könnte, sollten sie damit nicht mehr lange warten.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. ,,Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen etwa schwankende Mieteinnahmen. Gerade beim Fuggerstadt-Center erwiesen sich ja die Leerstände als großes Problem", so der Rechtsanwalt.

Darüber hinaus kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Möglicherweise wurde die Immobilie von DCM schon viel zu teuer gekauft. ,,Auch die prognostizierten Mieteinnahmen scheinen zu hoch angesetzt", erklärt Cäsar-Preller. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall kann das Geschäft rückabgewickelt werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Verjährung von Schadensersatzansprüchen - BGH vom 8.4.2014 zum Az.: XI ZR 341/12

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist bei geschlossenen Fonds, Medienfonds, Schiffsfonds häufig eine Hürde für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Wann beginnt jedoch die Verjährung der Ansprüche?


Die Verjährung von Ansprüchen bei Kapitalanlageprodukten ist immer wieder ein Problem bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bei geschlossenen Fonds, offen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Beteiligungen, Genussscheinen und anderen Produkten. Der BGH hat in der Entscheidung vom 8.4.2014 die wesentliche Punkte noch einmal herausgearbeitet.

Es kommt auf die subjektive Komponente an: 

Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus.

Nicht erforderlich sind in der Regel, dass der Kapitalanleger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden  rechtlichen Schlüsse zieht.

Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Kapitalanlegers den Verjährungsbeginn hinausschieben, z.B.,

wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt

wenn diese selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag

In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klagerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn

Wegen der besonderen Probleme bei der Einschätzung der Verjährung sollte der Kapitalanleger immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen.
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khsteff

Samstag, Mai 24, 2014

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG, tausende Anleger betroffen.

Im Berichtstermin über das Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien KG wurde von der Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers der Bericht abgegeben. Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt. Die mehreren tausend Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.


Die Insolvenzverwalterin berichtete zur Lage des Unternehmens und zur Ursache der Insolvenz.

Es wurden über die Maßnahmen der Insolvenzverwalterin  bezüglich der Vermögenssicherung gesprochen. Es geht um 13 Grundstücke in der Bundesrepublik.

Die Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte kann erst nach weiteren Anmeldungen erfolgen. Bisher haben über 100 Gläubiger Forderungen angemeldet. Es ist von mehreren Tausend Mezzianine-Darlehen Anlegern auszugehen. Die Anleger haben 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt.Mitglieder sind 3 Vertreter von Kleinanlegern, Kapitalanlegern und Anspruchssteller,

Der Gläubigeruasschuss wird versuchen alle Anspruchinhaber umfassend zu informieren. Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.

Die Höhe der auf die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO entfallenden Quote kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die Frist zur Anmeldung der Forderungen erst am 3.7.2014 abläuft und die erzielbare Masse noch nicht absehbar ist.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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BGH Urteil vom 8.4.2014 zum Beratungsgespräch bei Medienfonds

Der Anleger hatte im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provisionen gefragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitgeteilt. Der Anleger hat die Anlage in den Medienfonds mit obligatorischer Finanzierung abgeschlossen.

Nach Auffassung des BGHs verhält sich der Anleger widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadenersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.

Der BGH hat zunächst einen Beratungsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank angenommen. Die Gerichte haben festgestellt,, dass die Bank unstreitig eine umsatzabhängige Provision erhalten hat. Im Prospekt war die Provision als Vertriebskosten bzw. Kosten der Eigenkapitalvermittlung bezeichnet worden. Der Anleger war von der Bank nicht auf die genaue Höhe der Provision hingewiesen worden. Der Prospekt enthielt keine ausreichende Aufklärung über die Höhe der an die Bank geflossene Provision.

Der BGH hat bestätigt, dass zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung auch die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung gehört. Der BGH hat den Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 195, 199 Abs. 1 BGB wegen Verjährung verneint.

Anleger haben jedoch gute Chancen, wenn sie nur über das Agio gesprochen haben und die Bank weitere Provisionen erhalten hat. Medienfondsanleger sollten sich deshalb von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.   Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Film- und Medienfonds"  anzuschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens                                   

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.Mai 2014 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Donnerstag, Mai 22, 2014

KanAm Grundinvest: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen

Aktuelles BGH-Urteil zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds erhöht die Chancen auf Schadensersatz für Anleger des KanAm Grundinvest.


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. ,,Endlich hat der BGH damit für Klarheit gesorgt und anlegerfreundlich entschieden. Bisher hatten die Gerichte unterschiedliche Auffassungen zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds", begrüßt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Die BGH-Entscheidung lässt sich auch auf den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest anwenden. Auch hier sind Anleger von der Schließung und der späteren Abwicklung des Fonds betroffen. ,,Unserer Erfahrung nach wurden sie in vielen Fällen nicht über das Schließungsrisiko ausgeklärt, sondern wurden von dem Bankberater in dem Glauben gelassen, dass sie in eine sichere Kapitalanlage investieren. Die Zeche mussten hinterher oft genug die Anleger in Form von erheblichen finanziellen Verlusten zahlen. Dem hat der BGH jetzt aber einen Riegel vorgeschoben und die Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht ordnungsgemäß beraten wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit die Anteilsrücknahme auszusetzen, ein stetes Risiko für die Anleger bedeute, da sie während der Schließungsphase nicht an ihr Geld kommen. Daher müsste die Anleger auch über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden. Ob die Schließung des Fonds absehbar war, spiele für die Beratungspflicht der Bank keine Rolle. Das Urteil lässt sich auf Verträge, die schon vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden, anwenden.

,,Die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen", so  der Rechtsanwalt.

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Morgan Stanley P2 Value: BGH-Urteil eröffnet Anlegern Chancen auf Schadensersatz

Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value können nach aktuellem BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffen.


,,Die Chancen auf Schadensersatz sind für die Anleger nach diesem BGH-Urteil natürlich deutlich gestiegen. Das gilt nicht nur für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value, sondern auch für die Anleger der meisten anderen offenen Immobilienfonds", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich auf Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014. Da stellten die Karlsruher Richter in zwei parallelen Verfahren klar, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt informieren müssen. Geklagt hatten Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value, der 2008 die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatte und seit 2010 abgewickelt wird. Die Liquidation eines Fonds ist für Anleger in vielen Fällen mit empfindlichen finanziellen Verlusten verbunden.

Cäsar-Preller: ,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte die Investition in offene Immobilienfonds für viele Anleger so interessant. Allerdings kann die Fondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile auch aussetzen und die Anleger kommen dann nicht an ihr Geld. Folgerichtig hat der BGH nun entschieden, dass die Anleger auch über dieses Schließungsrisiko informiert werden müssen. Anderenfalls macht die Bank sich schadensersatzpflichtig." Dabei lässt sich das BGH-Urteil auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Darüber hinaus stellte der BGH klar, dass es unwesentlich sei, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht.

Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, müsse natürlich immer im Einzelfall geprüft werden, erklärt der Anlegerschutzanwalt. ,,Nach dem es lange umstritten war, ob die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufklären müssen, hat der BGH nun mit seinem anlegerfreundlichen Urteil endlich für Klarheit gesorgt. Das bedeutet, dass die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, deutlich gestiegen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22.Mai 2014 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cp

Mittwoch, Mai 21, 2014

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile.

Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr! Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als " risikofrei " angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater die etwas anderes behaupten sollten die rote Karte gezeigt bekommen.


Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind. Freunde, Verwandte, und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte die Sie verstehen, zu investieren.

Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Viele Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch zu verkaufen. Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.

Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihr Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige Technik zur Steuerung der Risiken.

Ein Anlageberater der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren. Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen sollte mit Vorsicht begegnet werden.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Mai 20, 2014

WealthCap Life, Lebensversicherungsfonds - Anlagen mit höchstem Risiko

Das Unternehmen

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.
   
Das Prinzip der Lebensversicherungsfonds


Bei dem Geschäftsmodell der hier angebotenen Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um Kommanditgesellschaften, an denen sich die Anleger direkt oder über Treuhänder als Kommanditisten beteiligen. Die Anleger, welche in diese Fonds investieren, kaufen ,,gebrauchte" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, aber auch in Großbritannien und Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin die versicherte Person. Die fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die dann beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert dementsprechend auf ein frühes Sterben des Versicherten, auf eine möglichst hohe Ablaufleistung oder auf entsprechende HandelsgewinDas Unternehmen

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.

Zwei Beispiele zu den von Wealthcap angebotenen Lebensversicherungsfonds

1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 1

Beim Lebensversicherungsfond ,,Life USA 1" kam es aufgrund eines beträchtlichen Einnahmeproblems in den letzten Monaten zu einer finanziellen Schieflage. Die zur Anlagensicherung erforderlichen Einnahmen erfolgten nicht; im Gegenteil, die Einnahmen lagen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Eingeplant waren für das Jahr 2011 Einnahmen von bis zu US-$ 296 Mio. Faktisch betrugen die Einnahmen bis zum 31.12.2011 aber nur US-$ 84,8 Mio. Hingegen kam es hinsichtlich dieses Fonds zu überschießenden Ausgaben bis Ende 2011 von US-$ 15,3 Mio., welche im Vorfeld nicht einkalkuliert worden sind.  Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und im Jahr 2011 sogar ganz ausblieben. Eine gegenläufige, positive Entwicklung in Hinblick auf diese Finanzlage ist im Moment nicht in Sicht.


2. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 2

Auch der ,,Life USA 2" hat ein enormes Einnahmeproblem und wurde dadurch in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmeüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung

Die Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung oder aufgrund widersprüchlicher oder sogar falscher Angaben im Prospekt, einen finanziellen Schaden erlitten haben, sind nicht rechtlos! Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern sich rechtzeitig, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren, an eine für Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um im besten Falle eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung durchsetzen zu können. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die FondsbeteiligDas Unternehmen

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.
 

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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ung vermittelt hat, durchzusetzen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Lebensversicherungsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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brül
ne. Mithin handelt es sich hierbei stets um Geldanlagen, welche keineswegs als ,,sicher" oder auch ,,konservativ" zu bezeichnen wären.

Die Fondskonzepte dieser hier emittierten Lebensversicherungsfonds sehen mithin vor, dass Ausschüttungen an die Anleger aus einer freien Liquidität geleistet werden, welche sich aus den Einnahmen der Fondsgesellschaft aus ablaufenden Lebensversicherungen unter Abzug der Zahlungen für Prämien für Versicherungen sowie für die Kosten ergibt.


Zwei Beispiele zu den von Wealthcap angebotenen Lebensversicherungsfonds

1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 1

Beim Lebensversicherungsfond ,,Life USA 1" kam es aufgrund eines beträchtlichen Einnahmeproblems in den letzten Monaten zu einer finanziellen Schieflage. Die zur Anlagensicherung erforderlichen Einnahmen erfolgten nicht; im Gegenteil, die Einnahmen lagen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Eingeplant waren für das Jahr 2011 Einnahmen von bis zu US-$ 296 Mio. Faktisch betrugen die Einnahmen bis zum 31.12.2011 aber nur US-$ 84,8 Mio. Hingegen kam es hinsichtlich dieses Fonds zu überschießenden Ausgaben bis Ende 2011 von US-$ 15,3 Mio., welche im Vorfeld nicht einkalkuliert worden sind.  Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und im Jahr 2011 sogar ganz ausblieben. Eine gegenläufige, positive Entwicklung in Hinblick auf diese Finanzlage ist im Moment nicht in Sicht.


2. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 2

Auch der ,,Life USA 2" hat ein enormes Einnahmeproblem und wurde dadurch in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmeüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung
  • Die Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung oder aufgrund widersprüchlicher oder sogar falscher Angaben im Prospekt, einen finanziellen Schaden erlitten haben, sind nicht rechtlos! Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern sich rechtzeitig, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren, an eine für Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um im besten Falle eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung durchsetzen zu können. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Lebensversicherungsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Kapitalanlage gescheitert - was nun? Der graue Kapitalmarkt hat einen natürlichen Verbündeten: Den Raffzahn Prominenter aus Wirtschaft und Politik.

Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für "seriöse" Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nichts gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem "Promi" vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.


Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert. Aber trotzdem wächst die "gefühlte Angst" Opfer eines Verbrechens zu werden  überproportional.

Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Hier werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens" vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die  Berichterstattung beschimpft.

Diese Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität nicht wahrhaben wollen, konnten schon bei der Pleite des  European King Clubs beobachtet werden. Damals zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung zu fordern.  

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Montag, Mai 19, 2014

CS Euroreal: BGH-Urteil lässt Anleger auf Schadensersatz hoffen.

Anleger des CS Euroreal können auf Schadensersatz hoffen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen.


Die Hoffnungen der Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal in eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge investiert zu haben, erfüllten sich nicht. Wie so viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der CS Euroreal in eine tiefe Krise und setzte 2008 die Anteilsrücknahme zum ersten Mal aus. Zwei Jahre später wurde er erneut geschlossen und wird inzwischen abgewickelt. Die Abwicklung soll im April 2017 abgeschlossen sein. Die Anleger erhalten zwar regelmäßige Ausschüttungen, müssen aber mit Verlusten rechnen.

,,Der Bundesgerichtshof eröffnet den Anlegern jetzt jedoch neue Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn der BGH entschied am 29. April 2014, dass die Banken im Zuge der Anlageberatung ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Cäsar-Preller: ,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zu einem festgelegten Preis zurückgeben zu können und damit auch jederzeit über ihr Geld verfügen zu können, machte die Investition in einen offenen Immobilienfonds für viele Anleger so attraktiv. Der Schock kam aber, als die Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde."

In diesem Schließungsrisiko liege für die Anleger eine große Gefahr, da sie während dieser Phase nicht über ihr Geld verfügen können, argumentiert der BGH. Selbst die Möglichkeit, die Fondsanteile an der Börse zu handeln, sei kein adäquater Ersatz, so die Karlsruher Richter. Daher hätten die Anleger über das Schließungsrisiko informiert werden müssen. Haben die Banken diese Aufklärungspflicht verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auch für Verträge anwenden, die bereits vor 2008 geschlossen wurden.

,,Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank ihre Aufklärungspflicht verletzt und das Schließungsrisiko verschwiegen hat. Aber die Chancen, Schadensersatz durchsetzen zu können, stehen nach dem BGH-Urteil auf jeden Fall sehr gut", so der Anwalt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung bei Zeichnung der Anlage CS Euroreal durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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cp

Sonntag, Mai 18, 2014

Postbank (Finanzberatung) AG: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Zahlreiche Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung in Höhe von über 1,5 Mio,- €  ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte.


Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V. Anlergerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.  Walter Späth kann bestätigen, „dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte hat daher in den letzten beiden Jahren bereits zahlreiche Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 1,5 Mio. € eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu weiter:
„Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht „Postbank Finanzbaratung AG“, sondern im Gegenteil „Postbank Vermögensberatung“, so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden,“ so Dr. Späth. 

Rechtsanwalt Dr. Späth: „In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.“

Doch sollten sich geschädigte Postbank-Anleger nicht mehr zu lange Zeit lassen: „In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2014 Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. „grob fahrlässige“ Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.“

Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG, seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG betreut.

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