Urteile von Oberlandesgerichten und Landgerichten zu Schiffsfonds. Eine erste Zusammenstellung zu Urteilen von Schiffsfonds, die verschiedene Aspekte des Schadenersatzes, der Prospekte und der Haftung von Gründungskommanditisten betreffen. Zusammengestellt von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens.
1. Urteile von Oberlandesgerichten
1.1 OLG Karlsruhe zur Haftung der Gründerkommanditisten einer Fondsgesellschaft für die arglistige Täuschung von Anlegern durch beauftrage Anlagevermittler, Versäumnisurteil vom 03.07.2009 - 14 U 51/08
1. Den Gründungsgesellschaftern einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts obliegt gegenüber neu eintretenden Gesellschaftern die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit einem Beitritt verbundene Risiko.
2. Für die Haftung der Gründergesellschafter gegenüber den neu eintretenden Gesellschaftern gelten die aus den Besonderheiten der Publikumsgesellschaft hergeleiteten Einschränkungen des allgemeinen Grundsatzes der Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nicht.
3. Bei den zur Werbung von Anlegern beauftragten Vermittlern und von diesen eingesetzten Untervermittlern handelt es sich um Erfüllungsgehilfen der Gründungsgesellschafter und nicht um Dritte i. S. des § 123 Abs. 2 BGB.
1.2 OLG Celle zum Mitverschulden des Anlegers bei Nichtlektüre des Emissionsprospektes, Urteil vom 21.10.2009 - 3 U 94/09:
1. Den Anleger trifft unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung keine Verpflichtung, den Emissionsprospekt nach Zeichnung der Kapitalanlage auf Widersprüche zu den Angaben des Anlageberaters zu untersuchen und seine auf den Fondsbeitritt gerichtete Willenserklärung innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Er darf vielmehr darauf vertrauen, vom dem Berater zutreffend informiert worden zu sein.
2. Vom Anleger nicht beeinflussbare Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung der Fondsbeteiligung fallen in den Risikobereich der zum Schadensersatz verpflichteten Bank. Dies gilt namentlich, wenn die Übertragung der Gesellschaftsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist.
1.3 OLG München, Verfahren um angeblich fehlerhafte Kapitalanlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - 29 U 4693/11 vom 19.4.2012 - Vorinstanz LG München I, Urteil vom 7.11.2011 - 35 O 26391/10
Das OLG München hat der Klage stattgegeben. Sie hat festgestellt, dass ein Anlageberatungsvertrag vorlag. Die Beklagte hat die Pflichten aus dem Anlage-beratungsvertrag verletzt und ist zum Schadenersatz verurteilt worden.
1.4 OLG Hamburg zur Haftung wegen fehlerhafter Prospektangaben beim Schiffsfonds, Urteil vom 4.10.2013, Az.: 13 U 15/11
Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung hat das Hanseatische Oberlandesgericht gefällt. Es kann auf zahlreiche Schiffsfonds angewandt werden, die nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise vertrieben wurden. Wegen fehlerhafter Angaben im Fondsprospekt hat das Gericht die Gesellschaft als Treuhandkommanditistin zu Schadensersatz verurteilt. Nach der Urteilsbegründung ist das Gericht der Auffassung, dass der Verkaufsprospekt aus Mai 2008 das Marktumfeld zu positiv darstellt - und zwar für Schiffsbeteiligungen allgemein und für Mehrzweckfrachter im Besonderen. Zur Begründung verwies der Prospekt auf eine Marktanalyse eines Sachverständigen.
1.5. OLG Köln zur Tauglichkeit von Sanierungskonzepten, OLG Köln GmbHR 2010, S. 251
Die Regeln über eigenkapitalersetzende Darlehen sind auf die von einem Dritten gewährten Darlehen auch wenn diese runter dem beherrschenden Einfluss eines Gesellschafters steht, nicht anwendbar, wenn dieser Dritte eine Aktiengesell-schaft ist, da bei dieser gemäß § 76 I AktG der Vorstand die Geschäfte in eigener Verantwortung fährt.
1.6. OLG Hamburg zur Fortführungsprognose, OLG Hamburg, ZIP 2010, S. 2448
Die Sanierungsbemühungen des Geschäftsführers einer insolventen Gesell-schaft müssen in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Insolvenz abgeschlossen sein. Besondere Umstände des Einzelfalls können es jedoch recht-fertigen, diese Frist maßvoll zu verlängern.
2. Urteile von Landgerichten
2.1 LG Essen zu Schiffsfonds als Altersvorsorge, Urteil vom 14.09.2011 - 11 O 298/10 (Zitat aus den Entscheidungsgründen):
Risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, sind für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapital-anlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet.
2.2 LG München I zur Aufklärungspflicht hinsichtlich steuerlicher Risiken, Teilurteil vom 15.01.2008 - A O 1908/07 (nichtamtlicher Leitsatz):
Die Bank verletzt ihre vorvertraglichen Aufklärungspflichten, wenn sie nicht darauf hinweist, dass eine im Prospekt der Fondsgesellschaft vorgesehene steuerliche Verlustzuweisung wegen der tatsächlich realisierten Zahlungs- und Geldflüsse als unsicher erscheint.
2.3 LG Trier zu Schiffsfonds wegen Verletzung von Aufklärungspflichten - 11 O 135/10 vom 7. 12. 2010
Der Anlagevermittler hat die Anleger pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt, dass er Provisionen bekommen hat. Aus dem Prospekt ergibt sich nicht, wie viel Provision der Anlageberater bekommt bzw. ob an den Berater ein Teil des 5% igen Agios zurückfließt. (zitiert nach Internetseite Rae Sommerberg LLP - Kanzlei für Kapital-anleger
2.4 LG Kleve zu Schiffsfonds wegen Verletzung der Aufklärungspflicht - 4 O 103/12 vom 4.6.2013
Der Anlagevermittler hat die Anleger pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt, dass er Provisionen bekommen hat. Aus dem Prospekt ergibt sich nicht, wie viel Provision der Anlageberater bekommt bzw. ob an den Berater ein Teil des 5% igen Agios zurückfließt. Auch der Zinsschaden wurde dem Anleger ersetzt. (zitiert nach Internetseite Rae Sommerberg LLP - Kanzlei für Kapitalanleger).
2.5 LG Frankfurt/M. zur Kausalität unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen und zu Prognoseaussagen des Beraters - Urteil vom 18.4.2013 - 2-05 O 254/12
Die Nichtaufklärung über erhaltene Rückvergütungen ist nicht kausal für die Anlage-entscheidung, wenn der Kunde mit dem Anfall von Vergütungen gerechnet hat. Zur anleger- und anlagegerechten Aufklärung bei risikogeneigten Kunden. Bei der Äußerung, eine Anlage werde sich auf jeden Fall positiv entwicklen, handelt es sich um eine bloße persönliche Einschätzung des Beraters. (RA Dr. Stefan Werner, Frankfurt/M).
2.6. LG Stuttgart zu Fehlern bei der Anlageberatung beim Schiffsfonds - Urteil vom 19.6.2013 - 21 O 442/12
Das Landgericht Stuttgart hat die Commerzbank zu Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Quelle: schiffsfonds-recht.de der Rechtsanwälte mzs.
2.7 LG Wuppertal zur Verletzung der Aufklärungspflicjht über Provisionen der Bank - Urteil vom 13.6.2012 - 3 O 12/12
Das Landgericht Wuppertal Stuttgart hat die Bank zu Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.
2.8. LG München - LG München verurteilt Kreissparkasse zum Schadensersatz - Az.: unbekannt
Das Landgericht München hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds HCI Euroliner zu entscheiden. Der Anleger hatte die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Euroliner durch seine Kreissparkasse vermittelt bekommen. Im Zuge des Verfahrens beanstandete der geschädigte Anleger u.a., dass er nicht hinreichend auf Rückvergütungen hingewiesen wurde. Rückvergütungen sind Provisionen, die die vermittelnde Bank von der Fondsgesellschaft erhält. Das Landgericht München hat festgestellt, dass eine Bank auf Rückvergütungen von gewisser Größenordnung hinzuweisen hat. Denn die Höhe dieser sogenannten Kick-Back-Zahlungen können einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Anlageentscheidung des Bankkunden haben. Das Landgericht München hat die Kreissparkasse zum Schadensersatz verurteilt. Die Kreisparkasse hat dem geschädigten Kunden seine finanziellen Nachteile zu ersetzen. Demgegenüber hat der Kunde die Beteiligung der Kreissparkasse zurück zu übertragen (Quelle: RA Renner, Berlin, im Internet bei RA Renner).
2.9. LG Aurich - Urteil vom 8.10.2012 - Az.: 6 O 350/12 .
Das LG Aurich nahm mehrfach die Haftung der Embdena Partnership GmbH als Gründungs-kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft aus dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertraunes bei der Einwerbung von Anlegern an. Die Embdena war nicht nur Gründungskommanditistin des Schiffsfonds sondern auch Prospektherausgeberin, Emissionsgesellschaft und Treuhänderin. Es wurde zudem ein Kursabsicherungsgeschäft verschwiegen.
2.10. LG Duisburg - Urteil vom 29.6.2012 - Az.: 10 O 224/11
Das Landgericht Duisburg hat mit Urteil vom 29.06.2012 (Az. 10 O 224/11) einem Anleger der Kommandit-gesellschaften ,,MS Santa Laetitia und Santa Liana" Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Bank zugesprochen, weil der Berater der Bank den Anleger nicht über die an die Bank geflossenen en Rückvergütungen aufgeklärt hatte.
Das Urteil hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus, da dem Kläger im Beratungsgespräch - wie vielen Bank-Kunden auch - eine gesonderte ,,Erklärung zum Verkaufsgespräch" zur Unterschrift vorgelegt wurde. In den AGBs wurde darauf hingewiesen, dass die Bank ,,nur als Vermittlerin Geschlossener Fonds tätig ist und dafür eine Provision erhält". Das Landgericht sah darin - zu Recht - keine hinreichende Aufklärung darüber, dass die volle Höhe des Agios an die Bank als Vertriebs-vergütung zurückfloss. Aus diesem Grunde konnte die Kenntnisnahme des Schriftstücks ebenso wenig die kenntnisabhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren in Gang setzen. Die Bank hat davon abgesehen Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
2.11 LG Dortmund - 19. Zivilkammer - ohne Aktenzeichen
Das LG Dortmund hat einem Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiff KG Schadenersatz wegen eines Fehlers im Prosopekt zugesprochen. Mitgeteilt im Internet von Rechtsanwalt Dr. Tomas Meschede. Auch in einem zweiten Verfahren wurde so geurteilt.
- Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff