Samstag, Dezember 14, 2013

S.A.G. Solarstrom AG: Insolvenz beantragt – betroffene Anleihegläubiger schließen sich BSZ-Interessengemeinschaft an!

Die S.A.G Solarstrom AG wird am 13.12.2013 Insolvenzantrag stellen. Anleihegläubiger sind über diese Entwicklung entsetzt und schließen sich beim BSZ e.V. zur Interessengemeinschaft S.A.G. Solarstrom zusammen.


Die S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg wird heute (13.12.2013), ebenso wie ihre Tochtergesellschaften S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH sowie S.A.G. Technik GmbH, einen Insolvenzantrag stellen. Dazu teilt die Gesellschaft mit: „Die S.A.G. Solarstrom AG hatte seit dem 18. November 2013 angesichts nicht zeitgerecht erfolgter Mittelzuflüsse und angesichts des seit dem 29. November 2013 erwarteten operativen Verlustes Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren Gläubigern sowie Investoren geführt. Nachdem am heutigen Tage Refinanzierungsgespräche als gescheitert anzusehen sind, die bereits in ein sehr konkretes Stadium getreten waren, sieht die Gesellschaft keine Chance mehr, eine kurzfristige Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu realisieren. Dementsprechend wird am 16. Dezember 2013 auch keine Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN: DE000A1E84A4, WKN: A1E84A) erfolgen.“

Dies ist ein herber Schlag für das Segment der Mittelstandsanleihen und für die Solar-Branche, aber insbesondere für die Anleihegläubiger der S.A.G Solarstrom. Die SAG hat zwei Anleihen begeben: Eine Anleihe mit WKN A1K0K5, verzinst zu 7,5%, mit Nominal über bis zu  25 Mio. EUR und einer Laufzeit von 2011 bis 2017 sowie eine frühere Anleihe mit WKN A1E84A, verzinset mit 6,25% über nominal bis zu 50 Mio. EUR, und einer Laufzeit von 2010 bis 2015. Zudem sind Wandelschuldverschreibungen begeben worden.

Die Probleme bei S.A.G. Solarstrom zeichneten sich bereits seit Wochen ab. Ende November kappte das Unternehmen schließlich seine Geschäftsprognosen und Anfang Dezember wurde mitgeteilt, dass mit einem international tätigen Energieunternehmen über die Umsetzung einer Projektpipeline im dreistelligen MWp-Bereich für 2013 und 2014 keine Einigung erzielt worden sei. Am 6. Dezember 2013 setzte daraufhin die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating (zuvor BB+) für die S.A.G. Solarstrom AG (Konzern) aus.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin: „Anleihegläubiger sollten sich in dieser Situation einer Interessengemeinschaft zur S.A.G Solarstrom anschließen, um so Ihre Interessen zu bündeln und ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Andernfalls werden die erlittenen Verluste nur noch weiter verschlimmert. Denn Anleihebesitzer müssen in den kommenden Restrukturierungsverhandlungen mit einiger und starker Stimme sprechen, um sich Gehör zu verschaffen. Andernfalls laufen Anleihegläubiger Gefahr, dass in der Sanierung ihre Forderungen übermäßig beschnitten werden.“

Die S.A.G. Solarstrom Unternehmensgruppe will in dem angestrebten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in den nächsten drei Monaten gemeinsam mit einem vorläufigen Sachwalter ein Restrukturierungskonzept erarbeiten, bei dem die Gläubiger eng eingebunden werden. Ziel sei ein zukunftsfähiges Konzept zur Fortführung der Unternehmensgruppe.

Rechtsanwaltund BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Liebscher weiter: „Die S.A.G. Solarstrom muss den Anleihegläubigern ihr Finanz- und Restrukturierungskonzept frühzeitig vorlegen und ausführlich erläutern, dass der aufzustellende Sanierungsplan schlüssig ist. Dieser muss auf vernünftigen und nachvollziehbaren Zahlen beruhen, der Bau eines Wolkenkuckucksheims bringt nichts. Die rosarote Brille gehört abgesetzt. Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen müssen greifen, das wollen wir im Detail dargelegt sehen. Zudem können die Finanzprobleme nicht allein zulasten der Anleihegläubiger gehen, - auch andere Gläubiger, z.B. Banken und Lieferanten müssen einen Beitrag leisten. Anleger sollten zur Wahrnehmung ihrer Rechte daher einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren und einer Anlegergemeinschaft beitreten.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SAG Solarstrom bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Zuletzt wurde Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Partner der Sozietät, von den Anleihegläubigern der Solen AG als Mitglied in den Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der Solen AG gewählt. Dr. Liebscher ist überdies Mitherausgeber und Autor eines führenden Praxis-Handbuchs zur Unternehmenssanierung (C.F. Müller Verlag). Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner zudem kostenlos etwaige Deckungsanfragen.

  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "S.A.G. Solarstrom" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalthotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118         

Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher   


Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 14.12.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern

Keine Kommentare: