Die S.A.G Solarstrom AG wird am 13.12.2013 Insolvenzantrag stellen. Anleihegläubiger sind über diese Entwicklung entsetzt und schließen sich beim BSZ e.V. zur Interessengemeinschaft S.A.G. Solarstrom zusammen.
Die S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg wird
heute (13.12.2013), ebenso wie ihre Tochtergesellschaften S.A.G. Solarstrom
Vertriebsgesellschaft mbH sowie S.A.G. Technik GmbH, einen Insolvenzantrag
stellen. Dazu teilt die Gesellschaft mit: „Die S.A.G. Solarstrom AG hatte seit
dem 18. November 2013 angesichts nicht zeitgerecht erfolgter Mittelzuflüsse und
angesichts des seit dem 29. November 2013 erwarteten operativen Verlustes
Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren
Gläubigern sowie Investoren geführt. Nachdem am heutigen Tage Refinanzierungsgespräche
als gescheitert anzusehen sind, die bereits in ein sehr konkretes Stadium
getreten waren, sieht die Gesellschaft keine Chance mehr, eine kurzfristige
Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu realisieren. Dementsprechend
wird am 16. Dezember 2013 auch keine Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015
(ISIN: DE000A1E84A4, WKN: A1E84A) erfolgen.“
Dies ist ein herber Schlag für das Segment
der Mittelstandsanleihen und für die Solar-Branche, aber insbesondere für die
Anleihegläubiger der S.A.G Solarstrom. Die SAG hat zwei Anleihen begeben: Eine
Anleihe mit WKN A1K0K5, verzinst zu 7,5%, mit Nominal über bis zu 25 Mio. EUR und einer Laufzeit von 2011 bis
2017 sowie eine frühere Anleihe mit WKN A1E84A, verzinset mit 6,25% über
nominal bis zu 50 Mio. EUR, und einer Laufzeit von 2010 bis 2015. Zudem sind
Wandelschuldverschreibungen begeben worden.
Die Probleme bei S.A.G. Solarstrom zeichneten
sich bereits seit Wochen ab. Ende November kappte das Unternehmen schließlich
seine Geschäftsprognosen und Anfang Dezember wurde mitgeteilt, dass mit einem
international tätigen Energieunternehmen über die Umsetzung einer
Projektpipeline im dreistelligen MWp-Bereich für 2013 und 2014 keine Einigung
erzielt worden sei. Am 6. Dezember 2013 setzte daraufhin die Creditreform
Rating AG das Unternehmensrating (zuvor BB+) für die S.A.G. Solarstrom AG
(Konzern) aus.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der
bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin:
„Anleihegläubiger sollten sich in dieser Situation einer Interessengemeinschaft
zur S.A.G Solarstrom anschließen, um so Ihre Interessen zu bündeln und ihre
Rechte effektiver durchzusetzen. Andernfalls werden die erlittenen Verluste nur
noch weiter verschlimmert. Denn Anleihebesitzer müssen in den kommenden
Restrukturierungsverhandlungen mit einiger und starker Stimme sprechen, um sich
Gehör zu verschaffen. Andernfalls laufen Anleihegläubiger Gefahr, dass in der
Sanierung ihre Forderungen übermäßig beschnitten werden.“
Die S.A.G. Solarstrom Unternehmensgruppe will
in dem angestrebten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in den nächsten drei
Monaten gemeinsam mit einem vorläufigen Sachwalter ein Restrukturierungskonzept
erarbeiten, bei dem die Gläubiger eng eingebunden werden. Ziel sei ein
zukunftsfähiges Konzept zur Fortführung der Unternehmensgruppe.
Rechtsanwaltund BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Liebscher weiter: „Die S.A.G. Solarstrom
muss den Anleihegläubigern ihr Finanz- und Restrukturierungskonzept frühzeitig
vorlegen und ausführlich erläutern, dass der aufzustellende Sanierungsplan
schlüssig ist. Dieser muss auf vernünftigen und nachvollziehbaren Zahlen
beruhen, der Bau eines Wolkenkuckucksheims bringt nichts. Die rosarote Brille
gehört abgesetzt. Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen müssen greifen, das wollen
wir im Detail dargelegt sehen. Zudem können die Finanzprobleme nicht allein
zulasten der Anleihegläubiger gehen, - auch andere Gläubiger, z.B. Banken und
Lieferanten müssen einen Beitrag leisten. Anleger sollten zur Wahrnehmung ihrer
Rechte daher einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren und
einer Anlegergemeinschaft beitreten.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren
bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere
mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall
SAG Solarstrom bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM
Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium,
DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar,
SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate). Hierbei wurden bereits über 1000
Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.
Zuletzt wurde Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Partner der Sozietät, von den
Anleihegläubigern der Solen AG als Mitglied in den Gläubigerausschuss im
Insolvenzverfahren der Solen AG gewählt. Dr. Liebscher ist überdies
Mitherausgeber und Autor eines führenden Praxis-Handbuchs zur Unternehmenssanierung
(C.F. Müller Verlag). Für Anleihegläubiger, die über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr.
Späth & Partner zudem kostenlos etwaige Deckungsanfragen.
- Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "S.A.G. Solarstrom" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 14.12.2013
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern
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