Montag, Dezember 30, 2013

Wölbern Fonds: Anlegern von Wölbern Invest droht Totalverlust

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat die Anleger bei der Durchsetzung des Strafanspruchs gegen den Wölbern Chef Schulte unterstützt. Er soll EUR 137 Mio. veruntreut haben. Das Geld wurde aus der Liquidität vieler Fonds gezogen. Und die können jetzt die laufenden Kosten nicht mehr bedienen.


Darüber berichtete auch der Spiegel. Zitat:  "Außerdem forderte Gröpper, dessen Strafanzeige vergangene Woche zur Verhaftung von Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte geführt hat, das Wölbern-Management komplett auszutauschen. Von der neuen Führung erwarte er außerdem, "dass sie den Verbleib der offenbar veruntreuten Gelder lückenlos aufklärt und die daraus folgenden Schadensersatzansprüche gegenüber Schulte geltend macht".

"Eine dramatische Entwicklung," findet der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Christian Hensel: "Der Wölbern-Chef hat einer ganzen Reihe von an und für sich gut laufenden Fonds das Wasser abgegraben und die kriselnden Fonds in die Zahlungsunfähigkeit geschickt; die Betroffenen drohen alles zu verlieren."

"Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren die Rechtsprechung konkretisiert. Und gefordert, das die Anbieter die Kunden über die Verkaufsunterlagen richtig und vollständig über die Risiken aufklären. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und praktisch die Ausnahme.", findet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper. "Die Richter," sagt Anlegeranwalt Gröpper, "machen keine Gefangenen; wer nicht richtig über die aus dem Investment folgenden Risiken aufklärt haftet mit seinem Privatvermögen."

Angesichts einer wie Domino - Steine zusammenbrechenden Firmengruppe bleibt es für geschädigte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an den Anlagen und der Hoffnung auf bessere Zeiten festzuhalten. Der ertragreichste Weg zum "Ausstieg" ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper             

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 30.12.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
grpköp

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