Montag, Dezember 30, 2013

ApolloProMovie 2. KG und ApolloProMovie 3. KG - wie geht es weiter? ApolloProScreen - wie geht es weiter?

ApolloProMovie 2. KG und ApolloProMovie 3. KG - wie geht es weiter? Zahlreiche Anleger hatten vor Gericht Erfolg wegen der Versicherung NEIS. Es bestehen mögliche Ansprüche wegen Offenlegungspflichten zu Vorgängerfonds. Anleger fragen sich, ob Sie zügig handeln sollen? 70.000 Kunden betroffen.


Apollo-Filmfonds Anleger von ApolloProScreen und ApolloProMovie Fonds fragen sich immer öfter wann die schlechten Nachrichten enden und ob es auch mal etwas Gutes zu berichten gibt. Leider kommen immer schlechte Nachrichten zu den Medienfonds.   Der BSZ e.V. fragt den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens: "Welche Möglichkeiten haben Anleger jetzt?"

Viele Anleger der ApolloProScreen und ApolloProMovie Medienfonds haben sich mit der negativen wirtschaftlichen Entwicklung ihres Medienfonds schon abgefunden. Die Fondsgesellschaft dürften die Anleger aktuell auffordern, den Kreditbetrag bei der Bank - also die ausstehenden Einlagen in Höhe von 40 % des Beteiligungsbetrages an die Fondsgesellschaft zu zahlen.

Wie schon bei anderen Medienfonds macht die Finanzverwaltung Probleme mit den Verträgen im Zusammenhang mit der Filmproduktion. Die steuerliche Anerkennung ist problematisch. Der Rückforderungsbetrag der Finanzverwaltung und die immer anfallenden Säumniszinsen von 6 % p.a. über Jahre machen hohe Beträge aus.

Für Anleger ergibt sich folgende Situation:

- die Filme lieferten nicht die erhofften Ergebnisse, denn Ausschüttungen gab es während der Laufzeit so gut wie keine.

- die Verlustzuweisungen stehen auf dem Spiel und belasten die Anleger zusätzlich.

-  vermeintliche Scheingeschäfte belasten die steuerliche Anerkennung.

Ein wirtschaftlich erfolgreiches Investment würde andere Ergebnisse bringen.

Die Prognosen im Fondsprospekt sind völlig ins Blaue hinein. 

Das Risiko besteht bei den Medienbeteiligungen generell darin, dass sich die Produktionskosten nicht einspielen lassen, weil der Film "floppt". Durch bankseitige Garantien sollte dieses Risiko ausgeschlossen werden. Es wurde dann der Fall abgesichert, dass der Lizenznehmer die vereinbarten Lizenzgebühren nicht zahlt. Dann würde die Bank entweder zu einem oder mehreren Zeitpunkten bestimmte Beträge ( economic defeasance) oder sie übernimmt die Schuld ganz (leagal defeasance). Wenn die Absicherung nicht greift, verwirklicht sich jedoch das Risiko voll.

Das dramatische an der Entwicklung ist, dass die meisten Anleger Ende 2003 beigetreten sind, sodass für diese Anleger die schlechten Nachrichten erst zu einem Zeitpunkt erhalten haben, zu dem die Schadensersatzansprüche bereits kurz zuvor verjährt waren oder unmittelbar bevorstehen. Die Konsequenz ist, dass die Anleger in den ApolloProMovie und ApolloProScreen Medienfonds auf diesem Schaden unter Umständen sitzen bleiben.

Es gibt Ansatzpunkte, sich gegen diese Forderung des Fonds bzw. der Bank zur Wehr zu setzen. Medienfondsanleger sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beauftragen die konkrete Situation einzuschätzen.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
    
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 30.12.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.


Quelle: Schreiben der ApolloScreen GmbH vom 04. Dezember 2013, BGH vom 1.3.2010 - Aktenzeichen II ZR 213/08
khsteff

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