Wie der BSZ e.V. bereits in der Vergangenheit berichtet hat, befindet sich der LBB Stratego Grundfonds in Auflösung und Abwicklung. Trotz dieses für zahlreiche Anleger negativen Verlaufs des Dachfonds, welcher überwiegend über die Berliner Sparkasse vertrieben wurde, bestehen für Anleger hinreichende Chancen, auf der Basis einer Falschberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Anleger, welche in den letzten Tagen von der Berliner Sparkasse darüber informiert wurden, dass die bereits seit langem absehbare Auflösung und Liquidation des Fonds nunmehr Realität geworden ist, sollten daher möglicherweise bestehende Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Diese Entwicklung verwundert nicht, weshalb der BSZ e.V. auch in der Vergangenheit bereits darüber berichtet hatte, dass nach der Schließung des Fonds absehbar war, dass dieser auch nicht mehr wieder eröffnet werden würde. Hintergrund ist schlichtweg, dass es sich bei dem Stratego Grund Fonds um einen Dachfonds handelt, welcher wiederum in zahlreiche andere offene Immobilienfonds, wie zum Beispiel dem SEB ImmoInvest, den DG German Business, den KanAm GrundInvest und auch zum Beispiel den Morgan Stanley P2 Value und weitere offene Immobilienfonds investiert hatte. Zahlreiche dieser offenen Immobilienfonds wurden zwischenzeitlich geschlossen, was dazu führt, dass bei dem Dachfonds keine genügende Liquidität mehr gegeben ist. Hieran änderte auch die erst kürzlich erfolgte Ausschüttung nichts mehr.
Berücksichtigt man nämlich, dass der Stratego Grund Fonds an den soeben benannten offenen Immobilienfonds mit ca. 54 % beteiligt war, stand bereits mit Schießung dieser anderen offenen Fonds fest, dass Anleger erhebliche Verluste erleiden werden.
Zahlreiche der soeben benannten offenen Immobilienfonds versuchen zwar, Gebäude aus dem Bestand zu verkaufen. Dies jedoch nur mit mehr als mäßigem Erfolg. Die hierdurch erzielte Liquidität dient jedoch keinesfalls dazu, die Ausschüttungen an die Anleger zu leisten, sondern vielmehr so wie in zahlreichen anderen Fondskonstellationen auch, der Rückführung von Darlehen und weitergehenden Kosten.
Die Aussichten für Anleger sind daher schlecht, zumal die Frage aufgeworfen werden muss, ob bis zum Ende der Laufzeit überhaupt die Veräußerung sämtlicher Objekte realisiert werden kann.
Diese Frage ist deshalb berechtigt, da zum Beispiel der SEB ImmoInvest derzeit versucht, ca. 120 Objekte auf dem freien Markt zu veräußern. Berücksichtigt man hier, dass es sich dabei überwiegend um Büroimmobilien handelt und diese in naher Zukunft veräußert werden müssen, werden die Angebote entsprechend niedrig ausfallen. Dies hätte wiederum Nachteile für die Anleger, da die Erlöse sich unmittelbar auf die Auszahlungsquote auswirken.
Entscheidend wird daher sein, ob der Erwerb des Stratego Grund Fonds für konservative Anleger überhaupt geeignet war. Dies ist nach gängiger Rechtsprechung nicht der Fall. Zahlreiche Banken, so auch die Sparkasse Berlin, hatten diesen Dachfonds jedoch als ,,sichere Kapitalanlage" eingestuft. Insbesondere konservativ ausgerichteten Anlegern hätte dieser Fonds aber nicht vermittelt werden dürfen. So entschieden bereits einige Oberlandesgerichte, dass auch offene Immobilienfonds in jedem Fall ein Verlustrisiko beinhalten und somit auch als spekulative Anlage zu bewerten sind.
- Auf der Basis einer derartigen Falschberatung sollten betroffene Anleger daher prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegeben sind. Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "LBB Stratego Grund" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 02. August 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
aw