Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, wächst die Verunsicherung bei Anleihegläubigern der Carpevigo AG und Carpevigo Holding AG.
Die Carpevigo-Gruppe ist nach eigenen Angaben seit 2006auf dem Gebiet der Entwicklung, Realisation und dem Betrieb moderner Photovoltaik-Kraftwerke tätig. Mit der Ausgabe von Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen) lieh sich das Unternehmen in der Vergangenheit Kapital von Geldgebern und gewährte diesen dafür eine feste Verzinsung. So gab die Carpevigo AG beispielsweise Anleihen in einem Gesamtvolumen von EUR 20 Mio. (EUR 5 Mio. Tranche 1 und EUR 15 Mio. Tranche 2) im Jahr 2007 heraus.
Zwischenzeitlich mehren sich in der Presse Berichte, wonach die Carpevigo Gruppe kurz vor der Insolvenz steht. Am 18.07.2013 fanden für die verschiedenen Anleihen der Carpevigo AG und der Carpevigo Holding AG deshalb Gläubigerversammlungen statt, um über einen möglichen Sanierungsprozess zu beraten und abzustimmen.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte Anleihegläubigern, die aktiven Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen wollen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren, um darüber sicherzustellen, dass Anlegerinteressen gebündelt durchgesetzt werden.
Weiter sollten sich Anleger, die sich aufgrund einer Beratung dazu entschlossen, Anleihen der Carpevigo-Gruppe zu erwerben und die sich fehlerhaft beraten fühlen, ebenfalls eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei konsultieren, um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung prüfen zu lassen.
- Interessierten Anlegern der betroffenen Inhaberschuldverschreibungen bietet der BSZ die Möglichkeit, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Carpevigo" anzuschließen und mehr zu erfahren über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. 07. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cllbsl
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