Montag, Juli 29, 2013

Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG:

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte  fordert Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern nach Urteil für Anleger.


Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte mitteilen, hat das Landgericht Leipzig die  Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH (,,GGV") zum Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (,,Garantiehebelplan Fonds") verurteilt.

Im Jahre 2012 hatte die S+K Gruppe um die inhaftierten Manager Marc-Christian Schraut und Daniel Fritsch die CIS Deutschland AG erworben und damit auch Zugriff auf das Vermögen des Garantiehebelplan Fonds erhalten. Die CIS Deutschland AG hat in der Folge Gelder des Fonds in andere Unternehmen der S&K Gruppe investiert, so dass Anleger befürchten, große Teile ihrer Anlage zu verlieren.

Vor diesem Hintergrund eröffnet die Verurteilung der ,,GGV" zur Zahlung von Schadensersatz die Möglichkeit, Investitionen in den Fonds doch noch vollständig zurückzuerhalten, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ralph Burgwald von CLLB Rechtsanwälte. Das Landgericht Leipzig begründete die Verurteilung der GGV damit, dass diese gegen ihre Pflicht zur Aufklärung der Anleger über die Risiken des Fonds verstieß. Als Gründungsgesellschafterin habe die GGV Anleger hierüber vorab informieren müssen. Dabei sei sie auch, so das Gericht, für Fehlverhalten von mit dem Vertrieb beauftragen Firmen verantwortlich. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein Mitarbeiter der Carpe Diem Vertriebsgesellschaft mbH den Garantiehebelplan Fonds für die Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch um unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der Rechtssprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht Leipzig verurteilte die GGV daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen.

Die GGV konnte sich auch nicht unter Hinweis auf das vom klagenden Anleger unterschriebene Beratungsprotokoll entlasten. Darin wurde zwar auf die Rechtsauffassung des BGH verwiesen, das Landgericht Leipzig sah es jedoch als erwiesen an, dass der Berater diesen Hinweis als ,,rein theoretisch" und die darin genannten Risiken als ,,ausgeschlossen" bezeichnet habe. Damit, so das Gericht, seien die Risikohinweise im Beratungsprotokoll ,,entwertet".

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kaanzlei CLLB Rechtsanwälte haben zwischenzeitlich für Anleger Schadensersatz von der GGV gefordert. Rechtsanwalt Burgwald empfiehlt daher allen Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken informiert wurden.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Juli 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cllbrb



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