Die Krise der offenen Immobilienfonds betrifft auch Dachfonds wie den Santander Kapitalprotekt. Hilfe für Anleger. Was haben die Anleger des Dachfonds Santander Kapitalprotekt vom Geldregen der Zielfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal?
Die beiden Zielfonds wurden im Mai 2012
aufgelöst. Kürzlich erhielten die Anleger – zu denen auch Fonds wie der Santander
Kapitalprotekt gehören – die erste Auszahlung. 10,25 Euro je Anteil beim SEB
Immoinvest und 4,30 Euro bei CS Euroreal. Da Anteile dieser beiden offenen
Immobilienfonds immerhin gut ein Viertel des Vermögens des Santander
Kapitalprotekt ausmachen, fragen sich dessen Anleger, was mit diesem Geld
passiert ist. Von der Fondsgesellschaft erhielten sie bislang noch keine
Informationen.
Was können Anleger des Santander
Kapitalprotekt, die sich von ihren Anteilen trennen möchten, in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf
der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der
Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des
Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die
individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie
sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft
werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen
können.
Fehler bei Anlageberatung können
Schadensersatzansprüche auslösen
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer
Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der
Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können.
Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht
gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene
Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die
Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob
die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten,
über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den
Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt
ausführlich beschrieben wird.
Im Fall, dass die Berater gegen eine der
obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt
gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr
eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte
Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies.
Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich
speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die zuständigen BSZ e.V.
Vertrauensanwälte haben ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und
Dachfonds. Die Anlegerschutzkanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren
für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Das Landgericht Berlin sprach
jüngst einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu und auch vor dem
Landgericht Mosbach zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung ein Erfolg
ab.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt" durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst