Zwangsvollstreckung des Gerichtskostenanteils bei der französischen Großbank „erscheint aussichtslos“
Nach Angaben der Zentralen
Vollstreckungsstelle bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen „erscheint
die Zwangsvollstreckung der anteiligen Gerichtskosten in das bewegliche
Vermögen der Société Générale S. A. aussichtslos“. Immerhin muss die
französische Großbank für den gerichtlichen Vergleich mit dem Kläger Kosten in
Höhe von 185,75 Euro zahlen. Wegen der erfolglosen Zwangsvollstreckung wird jetzt
der Vergleichsgegner, ein Anleger und ehemaliger Kunde der Société Générale S.
A.,als sogenannter Zweitschuldner zur Kasse gebeten.
Vor dem Landgericht (LG) Hildesheim hatten
sich der Kläger, vertreten durch die auf Investorenschutz spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei
für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen, sowie die Société Générale S. A.
auf einen Vergleich geeinigt (Beschluss vom 28. 11. 2011, Geschäftsnummer 6 O
200/09). Der Kläger und Anleger hatte sich seinerzeit auf Anrate eines
Vermittler mit 50.000 D-Mark am Geschlossenen Immobilienfonds HAT 43 Büro- und Geschäftshaus
„Elbkontor“ Dresden GbR beteiligt.
„Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds
war für die Investoren eine einzige Enttäuschung“, sagt BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Wirtschafts- und
Anlagerecht sowie KWAG-Partner. Der Anleger verklagte die Société Générale S.
A., um die Unwirksamkeit des mit der Investition verbundenen Darlehensvertrags
feststellen zu lassen. Der Vergleich vor dem Landgericht Hildesheim sah die
Übertragung der Fondsanteile an den Treuhänder der Société Générale S. A. vor.
Zudem musste die beklagte Bank den Kläger von sämtlichen Ansprüchen Dritter im
Zusammenhang mit den übertragenen Geschäftsanteilen freistellen. Die Kosten des
Verfahrens wurden laut Beschluss des LG Hildesheim gegeneinander aufgehoben.
„Somit musste die Société Générale S. A. als
eine der beiden Vergleichsparteien, genau wie unser Mandant, Gerichtskosten in
Höhe von 185,75 Euro tragen“, sagt Jens-Peter Gieschen. Das aber sei nicht
geschehen. Auch die Zwangsvollstreckung durch die Oberfinanzdirektion
Niedersachsen, Zentrale Vollstreckungsstelle, war erfolglos. Diese Kosten muss
jetzt der Kläger und frühere Kunde der SocGen als so genannter Zweitschuldner
zahlen. „Da wir nicht vermuten, dass die französische Großbank wegen der
Staatsschulden- und Finanzkrise unbemerkt Insolvenz angemeldet hat, gehen wir
derzeit der Sache auf den Grund“, sagt Jens-Peter Gieschen. Und fügt hinzu:
„Vielleicht war ja alles nur ein Missverständnis. Wie übrigens zehntausende
Beratungsgespräche in Banken und Sparkassen während der vergangenen Jahre.“
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft
"Bank und Kapitalanlage" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft
beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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