Am Mittwoch, den 28.09.2011, fand die Gesellschafterversammlung des CFB Fonds Nr. 130 in Düsseldorf statt. Wesentliche Erkenntnis der Versammlung war, dass kein Grund zum Optimismus besteht. Das hat die Versammlungsleitung mehrfach ausdrücklich hervorgehoben. Trotz großer Bemühungen und hohem Einsatz gestaltet sich das Unterfangen, einen Mieter zu finden, der eine Immobilie dieser Größenordnung mietet, als äußerst schwierig.
Die Ausgangslage
Der CFB-Fonds Nr. 130 vermietete einen Gebäudekomplex mit rund 47.000 qm in Frankfurt am Main an die Deutsche Börse, der speziell nach den Wünschen des Mieters entwickelt und gebaut wurde. Für den Erwerb der Immobilie investierte der Fonds insgesamt 160 Millionen Euro. Das Projekt finanzierte der Fonds mit Eigenkapital von 100 Millionen Euro und mit einem Hypothekendarlehen der HypoVereinsbank über 85 Millionen Euro.
Die Krise
Seitdem die Deutsche Börse den auf 10 Jahre abgeschlossenen Mietvertrag nicht verlängerte und hierauf Ende März 2011 auszog, steht die Immobilie leer. Der Fonds erhält somit keine Mieteinnahmen, muss aber weiterhin neben den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten Raten auf Zins und Tilgung des Hypothekendarlehens bezahlen, dessen Restschuld noch rund 80 Millionen Euro beträgt. Sobald deshalb die Liquiditätsreserve des Fonds von knapp 40 Millionen Euro aufgebraucht ist, muss der Fonds die Immobilie entweder verkaufen oder Insolvenzantrag stellen.
Keine Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität
Vor diesem Hintergrund ist es sowohl für die Weitervermietung als auch den möglichen Verkauf der Immobilie unbedingt erforderlich, dass der Fonds möglichst lange von seiner Reserve zehren kann. Nur wenn der Fonds keinen unmittelbaren finanziellen Zwängen unterliegt, ist er in der Lage, marktgerechte Konditionen für die Vermietung oder den Verkauf zu verhandeln. Maßnahmen, um die für die Überbrückung der Krise erforderliche Liquidität noch möglichst lange sicherzustellen, hat indes die Geschäftsführung bisher nicht ergriffen. Denn außer dem Vorschlag, dass die Anleger des Fonds auf ihre Ausschüttung verzichten sollen, waren keine Bestrebungen erkennbar, die laufenden Kosten des Fonds zu senken. Weder die das Objekt finanzierende HypoVereinsbank noch die Geschäftsführung und die Treuhandgesellschaft sind bereit, zumindest vorübergehend auf Geld zu verzichten. Die Anleger zeigten sich deshalb auch über den einseitigen Vorschlag der Geschäftsführung sehr verärgert.
Geschäftsführung setzt sich nicht für die Anleger ein
Unmut kam auch auf, weil immer wieder der Eindruck entstand, dass die Geschäftsführung vorrangig im Interesse der Commerzbank und nicht im Interesse der Anleger handelt. So ist die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft, die den Fonds auflegte, ebenso Tochter der Bank wie die Unternehmen, die das Immobilienprojekt planten und umsetzten. Hinzu kommt, dass die Commerzbank als wesentlicher Vertriebspartner für die Vermittlung der Beteiligungen eingesetzt wurde. Auf die mehrfach gestellte Frage der Anleger, ob die Geschäftsführung sich dafür eingesetzt habe, dass die Commerzbank auf die Einrede der am 31.12.2011 eintretenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Anleger verzichte, erklärte die Geschäftsführung schlicht, dass dies nicht ihre Aufgabe sei.
Bevorstehende Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Die Commerzbank spielt somit offensichtlich auf Zeit und hofft, dass der überwiegende Teil der Anleger untätig bleibt. Wenn die Ansprüche verjähren, werden Verluste allein die Anleger tragen. Alle anderen Beteiligten, insbesondere die Commerzbank, hätten dagegen ein gutes Geschäft gemacht. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der Kanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE, der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten hat, besteht dennoch Grund zur Hoffnung: "Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die beratenden Banken dürften ganz überwiegend begründet sein. Anlegern wurde in der Regel die Beteiligung als solides Investment für die Altersvorsorge verkauft. So steht es bspw. ausdrücklich in dem Werbeflyer der Commerzbank zu dem Beteiligungsangebot. Des Weiteren streitet für die Anleger die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH, der bereits in einem vergleichbaren Fall der Klage eines Anlegers des CFB-Fonds Nr. 140 stattgab." Anleger sollten sich deshalb in Anbetracht des nun bevorstehenden Jahresendes an einen qualifizierten Anwalt wenden, um ihren Fall zumindest prüfen zu lassen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft CFB FONDS NR. 130 anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.