Die Anwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte haben die Equity Pictures Fonds I-III inzwischen geprüft und sind der Ansicht, dass sich teilweise Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben, und zwar aus folgenden Gründen:
Bei einer Durchsicht der Verkaufsprospekte fallen einige Unstimmigkeiten im Hinblick auf die getroffenen wirtschaftlichen Prognosen auf. So wurden die Anleger teilweise mit Garantieversprechen in den Anlageprospekten geworben, die sich als nicht werthaltig erwiesen haben. So wurden bei den Equity Pictures Medienfonds I-III teilweise mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 % Mindestgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben.
Auch wurden die Anleger teilweise nicht auf die Risiken, die eine Beteiligung an einem Medienfonds mit sich bringt, hingewiesen.
Zudem konnten Rohde & Späth inzwischen heraus finden, dass die Innenprovisionen für die Vermittlung der Equity Pictures Medienfonds teilweise bei über 15 % lagen. Der BGH hat ausdrücklich ausgeführt, dass der Anleger bei einer Überschreitung der weichen Kosten von 15 % hierauf hingewiesen werden muss, was in zahlreichen Fällen jedoch nicht geschehen ist.
Im Ergebnis ergeben sich somit mehrere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Equity Pictures" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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