Dienstag, Oktober 04, 2011

Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG: OLG München verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz

Mit Urteil vom 16. März 2011 hat das Oberlandesgericht einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung eine Beteiligung an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG gezeichnet hatte. Das Oberlandesgericht ging nun in seinem Urteil davon aus, dass die Beratung fehlerhaft war, weil der Anlageberater den Anleger nicht über den Umstand aufgeklärt hatte, dass die Staatsanwaltschaft sowohl gegen den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft als auch gegen die Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft strafrechtliche Ermittlungen führte.

Bereits zuvor hatten das Landgericht München und das Oberlandesgericht München die Anlageberatungsgesellschaft in weiteren Fällen zu Schadensersatz verurteilt. Wie das Landgericht München in seinen Urteilsgründen ausführte, erweckt das schriftliche Informationsmaterial, das dem Anleger übergeben worden war, den unrichtigen Eindruck, dass die Anlage sicher sei. Hierin sei ein Schadensersatz begründender Beratungsfehler zu sehen.

Neben diesen Urteilen gegen die Beratungsgesellschaft haben sich die Münchner Gerichte auch mit den Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG beschäftigt. Auch diese wurden, in diesem Fall unter dem Gesichtspunkt der strafrechtlichen Prospekthaftung gemäß § 823 II BGB i. V m. § 264a StGB, zu Schadensersatz verurteilt. Denn nach Auffassung des Gerichts wurden in dem Prospekt der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG rechtswidrig der Umstand der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Geschäftsführer und die Art der Verwendung der Anlagegelder verschwiegen.

„Die Urteile zeigen, dass hier für Anleger mehrere Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Vorgehen bestehen“, so die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Dies gilt sowohl für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Initiatoren der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG als auch für die Anlageberater.“ Geschädigte Anleger sollten daher ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten anwaltlich prüfen lassen.

Für betroffene Anleger gibt es daher gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG " anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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