Am 26.04.2011 fand vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pongs & Zahn AG statt (36p IN 5893/10). Das Unternehmen wird einstweilen fortgeführt. Der Insolvenzverwalter Professor Rolf Rattunde wird durch einen Gläubigerausschuss unterstützt
Die BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira wurde auf dem Berichtstermin in den Gläubigerausschuss gewählt. Der Gläubigerausschuss besteht aus der Rechtsanwältin Tara Kamiyar-Müller (AC-Tischendorf Rechtsanwälte), Herrn Dr. Wolfgang Fuss und dem ehemaligen Ponaxis-Vorstand Jochen Wittke. Der Sohn des langjährigen Vorstands Joachim Schlennstedt, Herr Christian Schlennstedt, und der CLLB-Rechtsanwalt Hendrik Brombosch wurden nicht gewählt. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses überwachen und kontrollieren den Insolvenzverwalter gemäß § 69 InsO in der Ausübung seines Amtes.
Der Insolvenzverwalter ist jetzt verpflichtet, für die Gläubiger der Gesellschaft das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Fraglich ist, ob das durch die Fortführung des Unternehmens oder durch die Verwertung der Unternehmensassets am ehesten erreicht werden kann.
Dem Insolvenzverwalter liegt ein Insolvenzplanentwurf der Gemeinschuldnerin vor. Sie vertritt dort die Meinung, dass sie fortgeführt werden kann, wenn ein Dritter eine Sonderzahlung in Höhe von € 3 Mio. leisten würde. Wer das sein soll, wurde allerdings nicht verraten.
Zudem ist es aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte ganz wichtig, dass der Unternehmensvorstand unabhängig davon in die Haftung genommen werden kann. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Sequeira: „Wir gehen davon aus, dass Teile des Vorstands in die Haftung genommen werden können, weil sie die Anleger nicht richtig über die Werthaltigkeit von bestimmten Forderungen informiert haben und dadurch die tatsächliche Vermögenslage der Gesellschaft verschleiert haben. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Davon könnten die Anleger erheblich profitieren.“
Deshalb rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen Anlegern, ihre Forderungen durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen zu lassen.
Betroffene Anleger haben also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pongs & Zahn anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.