Dienstag, April 19, 2011

ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger!

VR-Bank Aalen eG verpflichtet sich vor LG Ellwangen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 20.000,00

In der mündlichen Verhandlung vom 3.3.2011 vor dem Landgericht Ellwangen konnte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erneut für einen von ihr vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 20.000,00 gegen die VR-Bank Aalen eG erstreiten. Der Anleger hatte über die VR-Bank Aalen eG eine Beteiligung an der ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 30.000,00 erworben.

Gegenstand der Klage war die behauptete unterbliebene Aufklärung des Anlegers durch die beratende VR-Bank Aalen eG darüber, dass diese für die Empfehlung und den Erwerb der Beteiligung des Anlegers an der ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG eine Provision erhalten hat.

Auf Anraten des Landgerichts Ellwangen hat sich die VR Bank Aalen eG - rechtskräftig - dazu verpflichtet, an den Anleger Schadensersatz in Höhe von € 20.000,00 zu bezahlen. Die Beteiligung verbleibt beim Anleger.

Sofern Anleger der Apollo-Fonds von ihrer beratenden Bank nicht darüber aufgeklärt wurden, dass diese für die Empfehlung und den Beteiligungsabschluss eine Provision erhalten hat und wie hoch dieselbe war, bestehen gute Chancen, die Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, so der BSZ e.V. Vertrauiensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vertreten hat.

Die Schadensersatzansprüche sind in der Regel auch nicht verjährt, weil die Verjährung erst beginnt, wenn der Anleger weiß, dass und in welcher Höhe die Bank eine Provision erhalten hat. „Dies ergibt sich bei Apollo - Beteiligungen aber nicht aus dem Prospekt. Die Berater haben dieses Provisionsinteresse in allen - bis auf einen! - von unserer Kanzlei bislang vertretenen Fällen betreffend Apollo - Medienfonds auch nicht offengelegt, weil sie vielfach selbst nicht wussten, in welcher Höhe die Bank eine Provision erhält.

Anlegern der Apollo - Medienfonds ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der schon seit Jahren Apollo - Medienfondsanleger erfolgreich vertritt, anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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