Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hatten für eine Mandantin eine Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dabei wurde die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG wegen Falschberatung verklagt. Grund war eine fehlerhafte Anlageempfehlung zum Erwerb von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value.
Der Fall: Die Klägerin wollte einen Anlagebetrag von 300.000 Euro wegen eines geplanten Immobilienerwerbs für etwa ein bis zwei Jahre sicher und risikolos anlegen. Der Mitarbeiter der Dresdner Bank hatte ihr daraufhin im Mai 2008 den Erwerb von Anteilen des Morgan Stanley P2 Values empfohlen. Ihr Bankberater empfahl den P2 Value. Der machte gut sechs Monate später dicht. Von einem Verkauf der Anteile über die Börse – die einzig verbliebene Ausstiegsmöglichkeit – riet die Bank der Kundin jedoch ab. Irgendwann stieg sie doch aus und nahm den Kursabschlag am Zweitmarkt hin – und genau den Betrag forderte sie von der Commerzbank zurück.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn kritisierte damals schon, dass die Klägerin weder anleger- noch objektgerecht beraten worden ist. Diese war weder der vereinfachte noch der ausführliche Verkaufsprospekt von der Dresdner Bank angeboten worden. Darüber hinaus hat die Bank die Anlegerin nicht über erhaltene Kick-Back-Zahlungen aus dem Ausgabeaufschlag aufgeklärt.
Zu einem Urteil kam es nicht. Denn schon kurz nach Beginn der ersten Verhandlung im August erklärten beide Parteien, sich zu vergleichen. Sie baten zudem um eine Vertagung des Prozesses. So kam es weder zu einer öffentlichen Beweisaufnahme noch wurden Details der Vereinbarung bekannt, die erst jetzt heimlich getroffen wurde. Zwischen den Beteiligten wurde Stillschweigen vereinbart.
Der BSZ e.V. warnt Anleger vor drohender Verjährung ihrer Ansprüche. Viele Anleger wissen nicht", „dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergeschäfte handelt und diese unter die Verjährungsvorschrift des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen." Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September 2007 erworben hatten, sofort handeln müssen, sonst verjähren ihre Ansprüche.
Der Handel von Anteilen am P2 Value ist seit knapp zwei Jahren ausgesetzt. Die Frist läuft am 30. Oktober.2010 aus. Es ist zu befürchten, dass der Handel auch nach diesem Datum nicht wieder aufgenommen wird und der Fonds abgewickelt werden muss. Die Anleger des „P2 Value" haben mittlerweile drei Abwertungen ihrer Anteile in Höhe von insgesamt etwa 35 % des Buchwertes hinnehmen müssen.
Betroffene Investoren können sich der Interessengemeinschaft „Morgan Stanley Stanley P2 Value " im BSZ e.V. anschließen.
Bildquelle: ©Karl-Heinz Laube/PIXELIO www.pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.