Zahlreiche Lebensversicherer bieten fondsgebundene Lebensversicherungen, teilweise mit Einmalprämien an. Vielen Anlegern wurden solche Versicherungen als Anlage mit angeblich geringem Risiko als Altersvorsorgeprodukt verkauft.
In den letzten Jahren sind zahlreiche dieser fondsgebundenen Lebensversicherungen teils erheblich im Wert gesunken. Eine vorzeitige Kündigung ist selbst bei guter Wertentwicklung der Versicherung nur mit hohen Verlusten möglich. Im Falle eines Wertverlustes geraten Kündigungen erst recht zum finanziellen Fiasko.
Da viele Berater den Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen als sichere risikolose Anlageform empfohlen wurden, sind die meisten Gerichte inzwischen auf einen verbraucherfreundlichen Kurs eingeschwenkt. So muss jeder Versicherungsnehmer von seinem Berater vor Abschluss über das Totalverlustrisiko und den mangelnden Zweitmarkt (Fungibilitätsrisiko) aufgeklärt wurde.
Ein noch eleganterer und weitgehend Risiko freier Weg besteht in der Ausnutzung formaler Fehler, so Rechtsanwalt Axel Widmaier. Hier haben kostengünstige außergerichtliche Auseinandersetzungen mit Lebensversicherern schon nach wenigen Wochen zu einer vollständigen Rückabwicklung geführt.
Der Vorteil bei einem außergerichtlichen Ansatz ist die sehr schnelle Abwicklung. Diese ist zudem in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Auch gerichtlich können diese formalen Fehler mit deutlich besseren Erfolgsaussichten als bei Schadenersatzansprüchen welche auf Falschberatung beruhen geltend gemacht werden. Denn es entfällt das Risiko einer Beweisaufnahme über die Frage der Falschberatung.
Inhalt der Rückabwicklung ist, dass die gezahlten Prämien in voller Höhe rückerstattet werden.
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