ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet über einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger
Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds beteiligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.
Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/ Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.
Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem fraglichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Ausschüttungen nicht erteilten.“
Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwarten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds beteiligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.
Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/ Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.
Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem fraglichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Ausschüttungen nicht erteilten.“
Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwarten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.