Die Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG aus Ulm bietet Genossenschaftsbeteiligungen mit einem Nominalwert in Höhe von € 511,30 pro Geschäftsanteil an. Die Genossenschaftsanteile der Pro Pecunia werden hauptsächlich über ihren Vertrieb in Gieresheim vertrieben.
Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen und deshalb ist jeder Anleger nicht nur an den Gewinn, sondern auch an dem Verlust der Pro Pecunia eG beteiligt. Das bedeutet, dass keiner garantieren kann, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Renditen für den Anleger anfallen. Genossenschaften können zudem insolvent werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Anleger, dass jedes Mitglied in der Insolvenz der Genossenschaft seine gesamte Einlage verlieren kann.
Auf diese Risiken müssen die Anleger vor der Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen hingewiesen werden. Wird ein Anleger nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen beziehungsweise wird dem Anleger die Beteiligung als risikolose Altersvorsorge verkauft, könnten ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft sowie dem Berater bzw. der Beratungsfirma zustehen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Sie können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Genossenschaftsbeteiligungen an der Pro Pecunia eG sind Unternehmensbeteiligungen und deshalb ist jeder Anleger nicht nur an den Gewinn, sondern auch an dem Verlust der Pro Pecunia eG beteiligt. Das bedeutet, dass keiner garantieren kann, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Renditen für den Anleger anfallen. Genossenschaften können zudem insolvent werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Anleger, dass jedes Mitglied in der Insolvenz der Genossenschaft seine gesamte Einlage verlieren kann.
Auf diese Risiken müssen die Anleger vor der Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen hingewiesen werden. Wird ein Anleger nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen beziehungsweise wird dem Anleger die Beteiligung als risikolose Altersvorsorge verkauft, könnten ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft sowie dem Berater bzw. der Beratungsfirma zustehen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Sie können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pro Pecunia Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.
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