Das Schiedsgericht der Finra geht davon, dass die Zertifikate wegen ihrer Komplexität nicht für private Anleger geeignet waren.
Das Schiedsgericht der Financial Industry Regulatory Authority Inc. (Finra) hat eine Tochter der UBS AG verurteilt, eine Lehman-Anlegerin in Höhe von US$ 200.000,00 zu entschädigen. Die Richter stellten fest, dass die Anlegerin nicht richtig über die Risiken des Zertifikats (principal-protected Note) aufgeklärt worden war und waren zudem der Meinung, dass sich diese Wertpapiere nicht für private Anleger eignen.
Die Finra ist ein brancheneigenes Aufsichts- und Selbstregulierungsorgan, dass Finanzunternehmen überwacht und im Falle der Verletzung von Vorschriften hohe Geldbußen verhängen kann. Lehman war dort nicht unbekannt. Fehlerhafte Buchführung, Berichtsschönung und Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften haben die Aufsicht in den vergangenen acht Jahren dazu veranlasst, Strafen von mehr als 35 Mio. Dollar über Lehman Brothers zu verhängen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das ist ein einzigartiger Vorgang. Wir sind der Meinung, dass die Aufsicht bei der Vielzahl der Verstöße viel früher hätte tätig werden müssen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte prüft die Möglichkeit, im Namen deutscher Lehman-Ableger so ein Schiedsverfahren vor der Finra durchzuführen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Die Vorteile liegen auf der Hand. Es ist kostengünstig und schafft für die Banken eine verbindliche Rechtslage. Allerdings gehen wir derzeit davon aus, dass dies nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.“
Deshalb werden die deutschen Anleger einstweilen vor deutschen Gerichten um ihr Recht kämpfen müssen. „Aber das sieht ja auch sehr viel versprechend aus. Denn Lehman-Anleger haben in vielen Fällen sehr gute Ergebnisse in der Auseinadersetzung mit den Banken erzielt.“ Deshalb rät BGS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen Betroffenen, mögliche Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Das Schiedsgericht der Financial Industry Regulatory Authority Inc. (Finra) hat eine Tochter der UBS AG verurteilt, eine Lehman-Anlegerin in Höhe von US$ 200.000,00 zu entschädigen. Die Richter stellten fest, dass die Anlegerin nicht richtig über die Risiken des Zertifikats (principal-protected Note) aufgeklärt worden war und waren zudem der Meinung, dass sich diese Wertpapiere nicht für private Anleger eignen.
Die Finra ist ein brancheneigenes Aufsichts- und Selbstregulierungsorgan, dass Finanzunternehmen überwacht und im Falle der Verletzung von Vorschriften hohe Geldbußen verhängen kann. Lehman war dort nicht unbekannt. Fehlerhafte Buchführung, Berichtsschönung und Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften haben die Aufsicht in den vergangenen acht Jahren dazu veranlasst, Strafen von mehr als 35 Mio. Dollar über Lehman Brothers zu verhängen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Das ist ein einzigartiger Vorgang. Wir sind der Meinung, dass die Aufsicht bei der Vielzahl der Verstöße viel früher hätte tätig werden müssen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte prüft die Möglichkeit, im Namen deutscher Lehman-Ableger so ein Schiedsverfahren vor der Finra durchzuführen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Die Vorteile liegen auf der Hand. Es ist kostengünstig und schafft für die Banken eine verbindliche Rechtslage. Allerdings gehen wir derzeit davon aus, dass dies nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.“
Deshalb werden die deutschen Anleger einstweilen vor deutschen Gerichten um ihr Recht kämpfen müssen. „Aber das sieht ja auch sehr viel versprechend aus. Denn Lehman-Anleger haben in vielen Fällen sehr gute Ergebnisse in der Auseinadersetzung mit den Banken erzielt.“ Deshalb rät BGS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen Betroffenen, mögliche Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.