Schlimme Befürchtungen des BSZ e.V. vollauf bestätigt- Unternehmen existiert nicht! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten oftmals Schadensersatz für Anleger der GlobalSwissCapital AG. Achtung: In zahlreichen Fällen droht Verjährung!
In Sachen GlobalSwissCapitalAG wurden nach der Insolvenz der Gesellschaft den Anlegern von einer Astoria Capital AG mit angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office angeblich in Sargans in der Schweiz, Aufkaufangebote gemacht, wonach die Astoria Capital AG den Anlegern den Schaden ersetzen wollte, allerdings teilweise erst in einigen Jahren.
Der BSZ e.V. hat von Anfang an vor diesem dubiosen Angebot gewarnt, z.B. hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth bereits in einer Meldung vom 27.08.2008 beim BSZ e.V. vor dem Angebot gewarnt und dazu geraten, dass Anleger von diesem Angebot Abstand nehmen sollten, da es zahlreiche Fragen offen lassen würde.
Wie eine nun vom BSZ e.V. auf eigene Kosten für die Anleger in Auftrag gegebene Vollstreckungsauskunft bestätigt, erfolgten die mehrmaligen ausdrücklichen Warnungen des BSZ e.V. völlig zu Recht:
Die vom BSZ e.V. in Auftrag gegebene Vollstreckungsauskunft führt z.B. aus, dass eine Firma Astoria Capital AG weder beim Handelsregister St. Gallen noch beim Gewerbeamt Sargans registriert sei, auch bei den zuständigen Stellen in Majuro/Marschall-Inseln sei das Unternehmen nicht bekannt. Örtliche Ermittlungen in Sargans in der Schweiz hätten ergeben, dass das Unternehmen dort nicht bekannt sein soll. An der Anschrift Leginglenstraße 12 c sei die Firma Astoria Capital AG ebenfalls nicht bekannt, ein Firmenschild sei weder an der Eingangstür noch am Briefkasten angebracht.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth "ist damit der Beweis erbracht, dass es die Firma überhaupt nicht gibt. Anleger, denen von ihren Beratern empfohlen worden ist, auf das Aufkauf-Angebot der Astoria-Capital-AG einzugehen, sollten dringend einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, denn hier ist ein neuer Beratungsvertrag zustande gekommen, für dessen Fehlerhaftigkeit der Berater ebenfalls haftet. Es hätte den Anlegern meiner Ansicht nicht von den Beratern empfohlen werden dürfen, dieses Angebot anzunehmen."
Dabei stehen die Chancen für geschädigte GlobalSwissCapital AG-Anleger auf Schadensersatz durchaus gut:
Die 29. Zivilkammer des Landgerichts München I z.B. sprach in einem Verfahren, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- Euro gegen das Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG (Urteil des LG München I vom 23.06.2009, Az. 29 O 10900/08, noch nicht rechtskräftig).
Das Landgericht Freiburg sprach am 09.10.2008 (Az. 5 O 321/07, noch nicht rechtskräftig) einem Anleger gegen den dortigen Vermittler vollumfänglichen Schadensersatz zu.
Ganz aktuell sprachen folgende Gerichte Anlegern Schadensersatz gegen Vermittler zu:
Landgericht Frankfurt an der Oder am 28.10.2009, Az. 17 O 168/09, noch nicht rechtskräftig, sowie Oberlandesgericht Stuttgart am 01.10.2009, Az. 13 U 27/09, das Urteil ist aus der Berufungsinstanz und rechtskräftig.
Weitere positive Urteile werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den nächsten Wochen erwartet.
"Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger gute Schadensersatzchancen haben dürften und unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, von Rohde & Späth, der mehrere der obigen Urteile erstritten hat.
Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- Euro würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- Euro ersetzt.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Global Swiss Capital AG " anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
In Sachen GlobalSwissCapitalAG wurden nach der Insolvenz der Gesellschaft den Anlegern von einer Astoria Capital AG mit angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office angeblich in Sargans in der Schweiz, Aufkaufangebote gemacht, wonach die Astoria Capital AG den Anlegern den Schaden ersetzen wollte, allerdings teilweise erst in einigen Jahren.
Der BSZ e.V. hat von Anfang an vor diesem dubiosen Angebot gewarnt, z.B. hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth bereits in einer Meldung vom 27.08.2008 beim BSZ e.V. vor dem Angebot gewarnt und dazu geraten, dass Anleger von diesem Angebot Abstand nehmen sollten, da es zahlreiche Fragen offen lassen würde.
Wie eine nun vom BSZ e.V. auf eigene Kosten für die Anleger in Auftrag gegebene Vollstreckungsauskunft bestätigt, erfolgten die mehrmaligen ausdrücklichen Warnungen des BSZ e.V. völlig zu Recht:
Die vom BSZ e.V. in Auftrag gegebene Vollstreckungsauskunft führt z.B. aus, dass eine Firma Astoria Capital AG weder beim Handelsregister St. Gallen noch beim Gewerbeamt Sargans registriert sei, auch bei den zuständigen Stellen in Majuro/Marschall-Inseln sei das Unternehmen nicht bekannt. Örtliche Ermittlungen in Sargans in der Schweiz hätten ergeben, dass das Unternehmen dort nicht bekannt sein soll. An der Anschrift Leginglenstraße 12 c sei die Firma Astoria Capital AG ebenfalls nicht bekannt, ein Firmenschild sei weder an der Eingangstür noch am Briefkasten angebracht.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth "ist damit der Beweis erbracht, dass es die Firma überhaupt nicht gibt. Anleger, denen von ihren Beratern empfohlen worden ist, auf das Aufkauf-Angebot der Astoria-Capital-AG einzugehen, sollten dringend einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, denn hier ist ein neuer Beratungsvertrag zustande gekommen, für dessen Fehlerhaftigkeit der Berater ebenfalls haftet. Es hätte den Anlegern meiner Ansicht nicht von den Beratern empfohlen werden dürfen, dieses Angebot anzunehmen."
Dabei stehen die Chancen für geschädigte GlobalSwissCapital AG-Anleger auf Schadensersatz durchaus gut:
Die 29. Zivilkammer des Landgerichts München I z.B. sprach in einem Verfahren, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- Euro gegen das Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG (Urteil des LG München I vom 23.06.2009, Az. 29 O 10900/08, noch nicht rechtskräftig).
Das Landgericht Freiburg sprach am 09.10.2008 (Az. 5 O 321/07, noch nicht rechtskräftig) einem Anleger gegen den dortigen Vermittler vollumfänglichen Schadensersatz zu.
Ganz aktuell sprachen folgende Gerichte Anlegern Schadensersatz gegen Vermittler zu:
Landgericht Frankfurt an der Oder am 28.10.2009, Az. 17 O 168/09, noch nicht rechtskräftig, sowie Oberlandesgericht Stuttgart am 01.10.2009, Az. 13 U 27/09, das Urteil ist aus der Berufungsinstanz und rechtskräftig.
Weitere positive Urteile werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den nächsten Wochen erwartet.
"Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger gute Schadensersatzchancen haben dürften und unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, von Rohde & Späth, der mehrere der obigen Urteile erstritten hat.
Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- Euro würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- Euro ersetzt.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Global Swiss Capital AG " anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.