Die Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte hat für ein BSZ®-Mitglied Klage auf Schadensersatz gegen die Würzburger Deltoton AG wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Erwerb von atypisch stillen Beteiligungen eingereicht. Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Von Ende 2001 bis Mitte 2002 hatte der Kläger auf Empfehlung eines Mitarbeiters der inzwischen insolventen Futura Finanz AG insgesamt vier so genannte atypisch stille Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG (jetzt: Deltoton AG) erworben. Die Beteiligungen hatten zusammen eine Gesamtvertragssumme - einschließlich 5 % Agio - in Höhe von rund € 60.000,00, welche der Kläger teils durch Einmaleinlagen, teils in monatlichen Raten erbringen sollte. Alles in allem zahlte der Kläger bis zu seiner außerordentlichen Kündigung der Beteiligungen Ende 2007 fast € 35.000,00. Die Beteiligungen waren dem Kläger als absolut risikolose Anlage empfohlen worden, mit der er nicht nur optimal fürs Alter vorsorgen, sondern darüber hinaus auch noch Steuern sparen könne.
Gestützt wird die Klage gegen die Deltoton AG auf den Vorwurf, dass der Kläger von dem Berater nicht richtig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. „Unser Mandant wurde insbesondere nicht darauf hingewiesen, dass bei der von ihm erworbenen atypisch stillen Beteiligung ein Totalverlustrisiko besteht“, so BSZ® Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von Brüllmann Rechtsanwälte. „Ferner wurde er nicht darauf hingewiesen, dass er als atypisch stiller Beteiligter grundsätzlich bis zur Höhe seiner Gesamteinlagen haftet.“
Unterbleibt eine Aufklärung über die mit einer Anlage verbundenen Risiken, so stellt dies nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Verletzung der aus dem Kapitalanlagevertrag resultierenden Pflicht zu umfassender, richtiger und vollständiger Aufklärung über das Anlageprodukt dar.
„Wäre unser Mandant richtig über die Risiken richtig aufgeklärt“, so Rechtsanwalt Brüllmann weiter, „so hätte er sich niemals an der Frankonia bzw. der Deltoton AG beteiligt. Deshalb will er nun in jedem Fall aus den Beteiligungen aussteigen. Trotz der aus unserer Sicht eindeutigen Sach- und Rechtslage zeigte die Deltoton AG vorliegend jedoch keinerlei Vergleichsbereitschaft, weshalb wir nunmehr die Ansprüche unseres Mandanten gerichtlich geltend machen“.
„Wir sind dabei optimistisch, dass wir das Gericht von der unzureichenden Risikoaufklärung unseres Mandanten überzeugen können“ ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von Brüllmann Rechtsanwälte. „Dann erhält unser Mandant nicht nur die gesamten von ihm geleisteten Einlagen als Schadensersatz zurück, sondern auch noch den ihm entgangenen Gewinn.“ Die Klage wurde übrigens nicht in Würzburg, dem Sitz der Deltoton eingelegt, sondern vor dem Landgericht München, dem Gericht in dessen Bezirk die Beratung des Klägers stattfand. „Dies hat den erfreulichen Nebeneffekt, dass dem Kläger eine lange Anfahrt erspart bleibt“ erklärt Rechtsanwalt Looser.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deltoton" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Von Ende 2001 bis Mitte 2002 hatte der Kläger auf Empfehlung eines Mitarbeiters der inzwischen insolventen Futura Finanz AG insgesamt vier so genannte atypisch stille Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG (jetzt: Deltoton AG) erworben. Die Beteiligungen hatten zusammen eine Gesamtvertragssumme - einschließlich 5 % Agio - in Höhe von rund € 60.000,00, welche der Kläger teils durch Einmaleinlagen, teils in monatlichen Raten erbringen sollte. Alles in allem zahlte der Kläger bis zu seiner außerordentlichen Kündigung der Beteiligungen Ende 2007 fast € 35.000,00. Die Beteiligungen waren dem Kläger als absolut risikolose Anlage empfohlen worden, mit der er nicht nur optimal fürs Alter vorsorgen, sondern darüber hinaus auch noch Steuern sparen könne.
Gestützt wird die Klage gegen die Deltoton AG auf den Vorwurf, dass der Kläger von dem Berater nicht richtig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. „Unser Mandant wurde insbesondere nicht darauf hingewiesen, dass bei der von ihm erworbenen atypisch stillen Beteiligung ein Totalverlustrisiko besteht“, so BSZ® Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von Brüllmann Rechtsanwälte. „Ferner wurde er nicht darauf hingewiesen, dass er als atypisch stiller Beteiligter grundsätzlich bis zur Höhe seiner Gesamteinlagen haftet.“
Unterbleibt eine Aufklärung über die mit einer Anlage verbundenen Risiken, so stellt dies nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Verletzung der aus dem Kapitalanlagevertrag resultierenden Pflicht zu umfassender, richtiger und vollständiger Aufklärung über das Anlageprodukt dar.
„Wäre unser Mandant richtig über die Risiken richtig aufgeklärt“, so Rechtsanwalt Brüllmann weiter, „so hätte er sich niemals an der Frankonia bzw. der Deltoton AG beteiligt. Deshalb will er nun in jedem Fall aus den Beteiligungen aussteigen. Trotz der aus unserer Sicht eindeutigen Sach- und Rechtslage zeigte die Deltoton AG vorliegend jedoch keinerlei Vergleichsbereitschaft, weshalb wir nunmehr die Ansprüche unseres Mandanten gerichtlich geltend machen“.
„Wir sind dabei optimistisch, dass wir das Gericht von der unzureichenden Risikoaufklärung unseres Mandanten überzeugen können“ ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von Brüllmann Rechtsanwälte. „Dann erhält unser Mandant nicht nur die gesamten von ihm geleisteten Einlagen als Schadensersatz zurück, sondern auch noch den ihm entgangenen Gewinn.“ Die Klage wurde übrigens nicht in Würzburg, dem Sitz der Deltoton eingelegt, sondern vor dem Landgericht München, dem Gericht in dessen Bezirk die Beratung des Klägers stattfand. „Dies hat den erfreulichen Nebeneffekt, dass dem Kläger eine lange Anfahrt erspart bleibt“ erklärt Rechtsanwalt Looser.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deltoton" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt