Donnerstag, Juli 10, 2008

EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten Rückabwicklung gegen Vorstand!

Großer Erfolg für BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte: Ex-EECH-Vorstand Yoleri wird vom Landgericht Hamburg persönlich zum Schadensersatz verurteilt (noch nicht rechtskräftig).

In einem ersten – von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der BSZ® e.V:-Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke –erstrittenen Urteil von Anfang Juli 2008 wurde der Ex-Vorstand der EECH AG, Tarik Ersin Yoleri, vom Landgericht Hamburg persönlich dazu verurteilt, dem dortigen Anleger Schadensersatz zu bezahlen (noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht Hamburg argumentierte damit, dass Herr Yoleri die Anleger über wichtige Tatsachen getäuscht hätte und dass die Voraussetzungen von Kapitalanlagebetrug vorlägen.

Das bedeutet, dass die geschädigten Anleger die Möglichkeit direkt auf das Privatvermögen von Herrn Yoleri zugreifen können und so ihren Schaden kompensieren können. Zahlreiche weitere Klagen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind noch vor dem Landgericht Hamburg anhängig und sollen demnächst entschieden werden, auch hier rechnen die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte mit einem positiven Ausgang.

„Es zeigt sich, dass der Informationsvorsprung der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte in der Angelegenheit ganz erheblich ist. Bereits seit ca. 2 ½ Jahren konnten wichtige Hintergund-Informationen vom BSZ® e.V. zu dem Fall zusammen getragen werden, dies kommt, wie sich eindrucksvoll bestätigt hat, nun allen Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche sehr entgegen. Die Zusammenführung der Geschädigten in der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hat wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth.

Auch das Insolvenzverfahren in der Angelegenheit läuft, hierzu findet für die Anleger der EECH Energy Consult Holding AG am Dienstag, den 29.07.2008 in Hamburg die Gläubigerversammlung statt, an der die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte teilnehmen werden. Eventuell sind auch hier neue Erkenntnisse zu erwarten, die Geschädigten weitere Ansatzmöglichkeiten für Schadensersatzmöglichkeiten bieten.
Wie hoch die Quote im Insolvenzverfahren ausfallen wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht sagen, erfahrungsgemäß wird aber nur ein Bruchteil des angelegten Geldes über das Insolvenzverfahren allein zurück geführt werden können.

Auch andere Geschädigte sollten daher nun dringend ihre Schadensersatzansprüche in der Angelegenheit überprüfen lassen, um zu klären, ob nicht eine vollständige Schadenskompensation durch die persönliche Inanspruchnahme des Vorstands möglich ist. Geschädigte sollten dabei immer das Prioritätsprinzip berücksichtigen, das heißt, bei einer möglichen Zwangsvollstreckung würden die Anleger zuerst befriedigt werden, die zuerst ihre Ansprüche durchsetzen. Sollte das Vermögen der Verantwortlichen irgendwann aufgebraucht sein, würden die nachfolgenden Anleger, die dann noch Ansprüche geltend machen, leider leer ausgehen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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