Freitag, Juli 04, 2008

Aktuelle Neuigkeiten bezüglich der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG

Keine Ausschüttung 2008?
Die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG hat ein Schreiben vom 17.06.2008 an ihre Fondseigner gerichtet, wonach die negative Berichterstattung in der Presse, die Verwirrungstaktik des Insolvenzverwalters der First Real Estate Grundbesitz GmbH sowie die Angriffe von Rechtsanwälten letztlich den Fond nicht hätten beinträchtigen können. Der Fortbestand sei nicht gefährdet, weil es der Dubai Invest mit einem erheblichen Aufwand von Zeit und Arbeit gelungen sei, alle Angriffe abzuwehren und die Existenz des Fonds zu sichern, der im übrigen, was offenbar immer wieder übersehen werde, bisher allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bauträgerin - der 32Group - in vollem Umfang entsprochen habe.

Nach dieser zunächst zuversichtlichen Einleitung räumt Dubai Invest aber schon wenige Zeilen weiter ein, dass die 32Group (der Bauträger) im Dezember 2007 „völlig überraschend“ mitgeteilt habe, dass eine Fertigstellung und Übergabe des Objekts zum Jahresende wegen der fehlenden Infrastruktur - wie Wasser- und Stromanschlüsse, Straßen- und Seeanlage - nicht erfolgen könne. Die Dubai Invest habe nunmehr ein Schreiben der 32 Group (Bauträger) erreicht, der zu entnehmen sei, dass der Concorde Tower Ende August 2008 fertiggestellt sein werde und dass nach dem Abschluß aller technischen Überprüfungen mit einer Übergabe in den Monaten September/Oktober gerechnet werden könne.

Betrachtet man hierzu den Nachtrag zum bereits veröffentlichten Emissionsprospekt vom 04.07.2005 in dem die Vereinigten Arabischen Emirate als „Wirtschaftsstandort par excellence“ angepriesen werden, so verwundert es um so mehr, dass in diesem angeblichen Wirtschaftsstandort „par excellence“ die Bautätigkeit um ca. ein ¾ Jahr (glaubt man hier der Dubai Invest) verzögert wird, weil es „wegen der fehlenden Infrastruktur - wie Wasser- und Stromanschlüsse, Straßen- und Seeanlagen - Probleme gegeben habe.

In dem exzellenten Wirtschaftsstandort fehlt es danach also an Wasser, Strom, Straßen- und Seeanlagen.

Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Glaubt man den Hochglanzprospekten über den exzellenten Wirtschaftsstandort, so kann es nicht sein, dass die elementaren Dinge zum Bau eines Hochhauses fehlen und die Verzögerung muss einen anderen Grund haben.

Die andere Möglichkeit ist, dass die Vereinigten Arabischen Emirate in Wahrheit gar kein Wirtschaftsstandort „par excellence“ sind. Das würde bedeuten, dass in dem Emissionsprospekt Anpreisungen gemacht wurden, die den Tatsachen überhaupt nicht entsprachen.

Die nicht rechtzeitige Fertigstellung hat im Übrigen nach dem Schreiben der Dubai Invest vom 17.06.2008 zur Folge, dass es wegen der „unvorhersehbaren“ Verzögerung der Vermietung zu keiner Renditeausschüttung im Jahre 2008 kommen kann. Ausschüttungen würden erst im Jahre 2009 erfolgen können. Versprochen nach dem Emissionsprospekt waren jedoch Ausschüttungen im „worst case“ für das Jahre 2008 in Höhe von 9 % sowie in „best case“ in Höhe von 10 %.

Bereits hier kann die Dubai Invest ihre Versprechungen nicht einhalten.

Was die vertraglichen Beziehungen und die rechtlichen Verpflichtungen zwischen der Dubai Invest und der FRE angeht, die in eine kapitale Insolvenz gegangen ist, mit mehreren 1000 geschädigten Anlegern und einem Schaden in mehreren Millionen € Bereich, angeht, sei hier nur auszugsweise darauf hingewiesen, dass nach der Aussage des ursprünglichen Geschäftsführers der Dubai Invest die Dubai Invest mit schriftlichem Vertrag die Rechtsposition der FRE Grundbesitz GmbH bezüglich 36 Wohneinheiten im Concorde Tower erworben habe.

Nach einer weiteren Aussage des Herrn Lemm kauft die Dubai von der FRE 61 Immobilien in Höhe von 11 Millionen und 851.000,00 €.

Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters der FRE seien 43 Mio. Euro von Anlegern vereinnahmt worden, tatsächlich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur noch Vermögenswerte in Höhe von 3,74 Millionen € vorhanden.
Natürlich können wir das Vorgehen des Insolvenzverwalters der FRE nicht vorhersagen.

Wenn jedoch tatsächlich entsprechend den Aussagen des Herrn Lemm im größeren Umfang Immobilien in Dubai, ggf. um noch zu retten was noch zu retten ist, an die Dubai Invest veräußert worden sein sollen und sollten die Kaufpreise nicht dem entsprechen, was die Immobilien in Dubai wert sind, ist mit Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters der FRE zu rechnen. Dies können wir aber wie dargelegt nicht vorhersagen.

Angesichts der vorgenannten Umstände, können wir den Anlegern weiterhin nur raten, zu versuchen, Ihre Investitionen bei der Dubai Invest gegen Rückzahlung der Einlagen rückgängig zu machen.

1. Prozesserfolg in Dubai Invest Fällen auf Rückabwicklung der Einlage

Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co.KG, Michael Böhle und Ilona Müller zur Rückzahlung verurteilt!.

Mit Urteil vom 27. Juni 2008 hat die 15. Kammer des Landgerichts Düsseldorf die Beklagten (Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG, Frau Ilona Müller, Herrn Michael Böhle) in vollem Umfang zur Rückabwicklung der Einlage verurteilt. Die 3 Beklagten sind verpflichtet worden, insgesamt 27.616,83 € als Gesamtschuldner an den Anleger zurückzuzahlen.

Gesamtschuldner bedeutet, dass der Betrag in Höhe von 27.616,83 € nur einmal bezahlt werden braucht, allerdings von jedem in vollem Umfang verlangt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es stehen auch noch weitere Urteile in Parallelfällen aus, die anders entschieden werden können, weil jedes Gericht in seiner Entscheidung frei ist. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Gegenseite Berufung einlegt, womit wahrscheinlich sogar zu rechnen ist.

Ein erster Teilerfolg ist aber jedenfalls erreicht.

Damit hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Rechtsanwälte Fröhling, Albers und Partner
erstmals Ansprüche eines Anlegers bei der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG auf Rückzahlung nicht nur gegen die Firma selbst, sondern auch gegen den Hintermann und die Geschäftsführerin gerichtlich in erster Instanz durchgesetzt.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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