Mittwoch, Juli 09, 2008

NAV-Wirtschaftsdienst –BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte raten Betroffenen zur Überprüfung ihrer Kapitalanlagen

Der NAV Wirtschaftsdienst war in den 80er und 90er Jahren in der Beratung von Kapitalanlegern tätig. Zielgruppe waren insbesondere niedergelassene Ärzte, da der NAV Wirtschaftsdienst zum damaligen Zeitpunkt zu 90 %, aktuell noch zu 5 %, dem NAV-Virchow-Bund gehörte. Der NAV-Virchow-Bund ist nach seiner Eigendarstellung der Verband der niedergelassenen Ärzte in Deutschland.

Das Vertrauen der Ärzte in den NAV Wirtschaftsdienst als Tochterunternehmen des eigenen Berufsverbandes war demnach besonders hoch, sodass viele Ärzte bedenkenlos der Empfehlungen des NAV Wirtschaftdienstes folgten.

Allerdings befinden sich einige der von dem NAV Wirtschaftsdienst empfohlenen Kapitalanlagen nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 02.07.2008 in finanziellen Schwierigkeiten. Besonders betroffen sind demnach die Fonds des sozialen Wohnungsbaus im Bundesland Berlin. Denn Bestandteil der vom NAV Wirtschaftdienst vertriebenen geschlossenen Immobilienfonds war eine Förderung des Baus von Sozialwohnungen durch Mietzuschüsse des Landes Berlin. Da Berlin die Förderung ab dem Jahr 2003 verweigerte, befinden sich viele Fonds nun in den roten Zahlen.

„Ursächlich für die Beteiligung vieler Ärzte war, dass die Anlagen von Beratern als sichere Kapitalanlage bezeichnet wurden. Auf das Haftungsrisiko durch die unternehmerische Beteiligung und die Abhängigkeit der Fonds von den Förderzahlungen des Landes Berlin wurde oft nicht oder zu wenig hingewiesen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Daher kommen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Initiatoren der Fonds und aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler in Betracht.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, empfiehlt Betroffenen, sich anwaltlich beraten zu lassen. „Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Ansprüche kurze Verjährungsfristen laufen, sodass nicht zu lange abgewartet werden sollte“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „NAV-Wirtschaftsdienst" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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