Verluste durch zweifelhafte Kapitalanlagemodelle sind in
Deutschland leider an der Tagesordnung. Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch
Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und
praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig.
Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener
Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität
des Finanzmarktes Deutschland beiträgt,
das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der
Vorschriften und Gesetze schützt. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so
wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden.
Wie der S&K Anlagebetrug, die Lehman Pleite und die
Fälle INFINUS AG, Prokon oder auch Getgoods zeigen, können Kapitalanlageinitiatoren
in Deutschland scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein
gesetzlicher Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der
BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den
Geiern des Kapitalmarkts.
Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen
offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu
maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele
Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu
viel Vertrauen entgegengebracht haben.
Die Banken "verkaufen" Kapitalanlagen und stehen
bei der Kundensuche natürlich auch untereinander im Wettbewerb. Die Jagd nach
dem Anleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere
Unternehmen auch. Wenn Anleger ihre Kapitalanlagen mit Krediten finanzieren,
machen die Banken natürlich eifrig mit. Das Ergebnis: Die Bank macht Umsatz.
Der Anleger durchlöchert mit dem Kredit seine eigene Bonität. Fährt die
Kapitalanlage gegen die Wand, hat die Bank ihren Profit schon lange in der
Tasche, der Anleger sein Geld verloren und den Kredit am Hals. Gerät der
Bankkunde dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank auf die Sicherheiten
Zugriff nehmen.
Alles wird verwertet - bis zum Skalp des Schuldners, den die
Bank als Trophäe in ihren Räumen aufhängt. Sie hat die Pleiteanlage finanziert,
aber sie hat ihr Kapital und die Zinsen vollständig wieder bekommen.
Kapitalanleger möchten eine hohe Rendite erzielen aber ohne Risiko. Das geht in der Regel zwar nicht
– aber trotzdem verkaufen Banken, Anlageberater und Finanzvertriebe ihren
Kunden Produkte, die diese Ansprüche angeblich erfüllen sollen.
Viele Anleger vertrauen diesen Zusicherungen und verlieren
reihenweise ihr Geld. „Schlechte“ Finanzberatung kostet pro Jahr bis zu 30
Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Finanzberatung
allein in Deutschland gibt eine Studie für das Verbraucherschutzministerium mit
20 bis 30 Milliarden Euro an. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. ist diese Geldvernichtung unter der Rubrik
Wirtschaftskriminalität einzuordnen.
Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der
Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück
schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die
Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger,
Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben
hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder
ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!
Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster
verschließen. Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das
tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die
richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu
verlieren um die Hälfte.
Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und
jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte
Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren,
sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz
darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst
nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht
zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder
einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!
Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr,
dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer
verschwinden. Die Initiatoren oder
Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und
versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene
Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern
Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung
des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und
Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld
verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die
Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich
beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld
verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt,
muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des
Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld
dem schlechten hinterher! Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite
immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen
lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese
mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen
oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das
Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten
den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht
ist.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und
Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die
Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der
Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So
haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in
den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise
sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder
freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von
den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was
für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der
Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen
Provisionen, erfahren die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am
Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes
Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten.
Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z. B. bei einer
Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die
ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung
zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder
beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein
Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft
betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?"
beizutreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?" anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?" kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement
eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.