Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt
ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen Gold. Damit war ein
Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem
Schneeballsystem.
Für die Anleger stellt sich nun die Frage ob die in den
letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne waren, die nun zurückgezahlt
werden müssen? Sind die geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz
entscheidende Fragen, über deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für die
Anleger ergeben könnten. Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass
sie ihr Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf
einer Insolvenzquote sitzen bleiben. Betroffene Anleger können sich bei den
Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich
beraten lassen.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 28.09.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
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Insolvenzanträge bei PIM Gold. Über 10.000 Anleger zittern
um 150 Millionen Euro.
28.09.2019 • Offenbar schon seit Tagen liegen beim
Amtsgericht Offenbach zwei Insolvenzanträge zur PIM Gold GmbH (Aktenzeichen: 8 IN
403/19) und deren Vertrieb Premium Gold Deutschland GmbH (Aktenzeichen: 8 IN
402/19) vor. Über die Eröffnung von Insolvenzverfahren hat das Gericht aufgrund
unvollständiger Unterlagen noch nicht entschieden. Wiedervorlagen für Montag
(PGD) und Dienstag (PIM) könnten dann die Beschlüsse bringen, wer als
vorläufiger Insolvenzverwalter das buchhalterische Chaos aufarbeiten muss.
Vorgeschichte.
Seit 2008 verkaufte PIM-Gold unter verschiedenen Namen das
glänzende Edelmetall an Anleger. Allerdings wurde den Kunden nicht einfach Gold
zum Marktwert verkauft und ausgehändigt, wie es beispielsweise bei jeder Bank
oder Sparkasse läuft. PIM verlangte rund 30 Prozent über Marktpreis für das
Gold. Schließlich war ein teures 8-stufiges Provisionssystem zu finanzieren.
Und den Kunden versprach PIM je nach Modell sogar Bonusgold, was wie eine Art
Verzinsung den Bestand mehren sollte. Nicht zu vergessen die teilweise in
Aussicht gestellten Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung, weil die
Macher von PIM behaupteten, sie könnten durch ihre tollen Handelsgeschäfte
Preisrisiken eliminieren. Ein Geschäftsmodell, das zu schön ist, um wahr zu
sein. Über 1.000 Vermittler, häufig ohne jegliche Zulassung als
Finanzanlagenvermittler gemäß Gewerbeordnung, trugen dazu bei, dass angeblich
über 10.000 Kunden um 3,4 Tonnen Gold im Wert von 150 Millionen Euro bangen
müssen.
Insolvenz.
Bei Lieferverpflichtungen von 3,4 Tonnen Gold haben die
Staatsanwälte bisher gerade mal rund 230 Kilogramm Gold gefunden. Auch wenn der
Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut
Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen. Damit war ein Insolvenzantrag
unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem. Das zu
klären, wird nun die vorrangige Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters
sein. Seit wann besteht eigentlich schon eine Überschuldung? Wie lange ist
PIM-Gold schon zahlungsunfähig? Waren die in den letzten Jahren ausgezahlten
Gelder Scheingewinne, die nun zurückgezahlt werden müssen? Sind die
geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz entscheidende Fragen, über
deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für Anleger und Vermittler
ergeben könnten. Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass sie ihr
Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf einer
Insolvenzquote sitzen bleiben. Sie sollten daher schnellstmöglich juristischen
Rat einholen.
DWL.
Der mit sieben Millionen Euro deutlich kleinere Fall DWL
Deutsche Wertlager aus Kolbermoor bei Rosenheim weist viele Parallelen zu PIM
auf. Dort ist der Insolvenzverwalter Florian Loserth seit einigen Monaten mit
der Aufarbeitung beschäftigt. Die Buchhaltung ist wie bei PIM chaotisch,
weshalb Loserth sie komplett neu erstellen lässt. Wirtschaftsprüfer sollen dann
klären, seit wann die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung
vorliegt. Wie er in einem Investmentcheck vorliegenden Schreiben erklärt, sieht
er Hinweise auf ein Schneeballsystem. Dies hätte weitreichende Folgen:
„Ausgezahlte Scheingewinne sind nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung
im Insolvenzverfahren anfechtbar und zurückzugewähren.“ Keine gute Nachricht
für Anleger. Aber auch der Vertrieb muss sich auf Ärger einstellen, was aus
Sicht der betrogenen Anleger nur gerecht ist: „Sollte tatsächlich ein Schneeballsystem
vorliegen, sind die abgeschlossenen Verträge nichtig. Provisionsforderungen
würden in diesem Fall nicht bestehen.“
Lombardium.
Ein anderer Fall eines Schneeballsystems schlägt derzeit
hohe Wellen, weil der Insolvenzverwalter bei dem Hamburger Luxuspfandleihers
Lombardium Anfechtungen von geleisteten Ausschüttungen und Rückzahlungen
vornimmt. Es geht um über 5.000 Anleger und 60 Millionen Euro, die der
Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler aus Dresden zurückfordert. Gegenüber
dem Handelsblatt erklärte Schäffler, dass die Lombardium-Gruppe seit 2013 ein
verbotenes Schneeballsystem betrieben und seit 2013 keine Gewinne mehr
erwirtschaftet hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lombardium-Chef
und 15 mutmaßliche Komplizen wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen
Betrug. Gewisse Parallelen zu PIM-Gold sind offensichtlich.
Kleine Anfrage.
Seit einigen Wochen liegt nun schon eine Kleine Anfrage der
Bundestags-Fraktion „Die Linke“ an die Bundesregierung vor (Drucksache 19/12886).
Sie beschäftigt sich mit dem kollektiven Verbraucherschutzauftrag der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Besondere daran
ist, dass der Fall PIM als eines von zwei konkreten Beispielen dient. Sehr
dezidiert wird hinterfragt, was die BaFin in Sachen PIM bisher unternommen hat.
Es gab schon vor Jahren Kundenbeschwerden. Erkennbar getan haben die
Finanzaufseher nicht viel. Deshalb wird es ganz spannend, wie die
Bundesregierung hier die Arbeit der Aufsichtsbehörde verteidigen wird.
Loipfinger’s Meinung.
PIM-Gold ist wieder einmal ein Skandal, bei dem die
Finanzaufsicht BaFin sehr schlecht aussieht. Obwohl der Fall schon vor Jahren
auf den Tischen der Aufsichtsbehörde lag, konnten weiter tausende Anleger
abgezockt werden. Besonders perfide daran ist die Zielgruppe
sicherheitsorientierter Investoren und von Kindern. Bei einem oft verkauftem
„Kinder Gold Konto“ sahen die Aufseher vor knapp einem Jahr „Anhaltspunkte“ für
einen unerlaubtem Vertrieb ohne Verkaufsprospekt. Nach Intervention der
PIM-Anwälte wurde die Warnung allerdings wieder vom Netz genommen. Kollektiver
Anlegerschutz, wofür die BaFin auch zuständig ist, sieht anders aus.
Quelle: https://www.investmentcheck.de
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel
erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der
verbal einfallsreichen und immer komplexeren
Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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