Samstag, September 28, 2019

PIM-Gold: Insolvenzanträge

Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen Gold. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage ob die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne waren, die nun zurückgezahlt werden müssen? Sind die geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz entscheidende Fragen, über deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für die Anleger ergeben könnten. Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass sie ihr Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf einer Insolvenzquote sitzen bleiben. Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  28.09.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

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Insolvenzanträge bei PIM Gold. Über 10.000 Anleger zittern um 150 Millionen Euro.

28.09.2019 • Offenbar schon seit Tagen liegen beim Amtsgericht Offenbach zwei Insolvenzanträge zur PIM Gold GmbH (Aktenzeichen: 8 IN 403/19) und deren Vertrieb Premium Gold Deutschland GmbH (Aktenzeichen: 8 IN 402/19) vor. Über die Eröffnung von Insolvenzverfahren hat das Gericht aufgrund unvollständiger Unterlagen noch nicht entschieden. Wiedervorlagen für Montag (PGD) und Dienstag (PIM) könnten dann die Beschlüsse bringen, wer als vorläufiger Insolvenzverwalter das buchhalterische Chaos aufarbeiten muss.

Vorgeschichte.

Seit 2008 verkaufte PIM-Gold unter verschiedenen Namen das glänzende Edelmetall an Anleger. Allerdings wurde den Kunden nicht einfach Gold zum Marktwert verkauft und ausgehändigt, wie es beispielsweise bei jeder Bank oder Sparkasse läuft. PIM verlangte rund 30 Prozent über Marktpreis für das Gold. Schließlich war ein teures 8-stufiges Provisionssystem zu finanzieren. Und den Kunden versprach PIM je nach Modell sogar Bonusgold, was wie eine Art Verzinsung den Bestand mehren sollte. Nicht zu vergessen die teilweise in Aussicht gestellten Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung, weil die Macher von PIM behaupteten, sie könnten durch ihre tollen Handelsgeschäfte Preisrisiken eliminieren. Ein Geschäftsmodell, das zu schön ist, um wahr zu sein. Über 1.000 Vermittler, häufig ohne jegliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß Gewerbeordnung, trugen dazu bei, dass angeblich über 10.000 Kunden um 3,4 Tonnen Gold im Wert von 150 Millionen Euro bangen müssen.

Insolvenz.

Bei Lieferverpflichtungen von 3,4 Tonnen Gold haben die Staatsanwälte bisher gerade mal rund 230 Kilogramm Gold gefunden. Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem. Das zu klären, wird nun die vorrangige Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters sein. Seit wann besteht eigentlich schon eine Überschuldung? Wie lange ist PIM-Gold schon zahlungsunfähig? Waren die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne, die nun zurückgezahlt werden müssen? Sind die geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz entscheidende Fragen, über deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für Anleger und Vermittler ergeben könnten. Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass sie ihr Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf einer Insolvenzquote sitzen bleiben. Sie sollten daher schnellstmöglich juristischen Rat einholen.

DWL.

Der mit sieben Millionen Euro deutlich kleinere Fall DWL Deutsche Wertlager aus Kolbermoor bei Rosenheim weist viele Parallelen zu PIM auf. Dort ist der Insolvenzverwalter Florian Loserth seit einigen Monaten mit der Aufarbeitung beschäftigt. Die Buchhaltung ist wie bei PIM chaotisch, weshalb Loserth sie komplett neu erstellen lässt. Wirtschaftsprüfer sollen dann klären, seit wann die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung vorliegt. Wie er in einem Investmentcheck vorliegenden Schreiben erklärt, sieht er Hinweise auf ein Schneeballsystem. Dies hätte weitreichende Folgen: „Ausgezahlte Scheingewinne sind nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Insolvenzverfahren anfechtbar und zurückzugewähren.“ Keine gute Nachricht für Anleger. Aber auch der Vertrieb muss sich auf Ärger einstellen, was aus Sicht der betrogenen Anleger nur gerecht ist: „Sollte tatsächlich ein Schneeballsystem vorliegen, sind die abgeschlossenen Verträge nichtig. Provisionsforderungen würden in diesem Fall nicht bestehen.“

Lombardium.

Ein anderer Fall eines Schneeballsystems schlägt derzeit hohe Wellen, weil der Insolvenzverwalter bei dem Hamburger Luxuspfandleihers Lombardium Anfechtungen von geleisteten Ausschüttungen und Rückzahlungen vornimmt. Es geht um über 5.000 Anleger und 60 Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler aus Dresden zurückfordert. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte Schäffler, dass die Lombardium-Gruppe seit 2013 ein verbotenes Schneeballsystem betrieben und seit 2013 keine Gewinne mehr erwirtschaftet hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lombardium-Chef und 15 mutmaßliche Komplizen wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Gewisse Parallelen zu PIM-Gold sind offensichtlich.

Kleine Anfrage.

Seit einigen Wochen liegt nun schon eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion „Die Linke“ an die Bundesregierung vor (Drucksache 19/12886). Sie beschäftigt sich mit dem kollektiven Verbraucherschutzauftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Besondere daran ist, dass der Fall PIM als eines von zwei konkreten Beispielen dient. Sehr dezidiert wird hinterfragt, was die BaFin in Sachen PIM bisher unternommen hat. Es gab schon vor Jahren Kundenbeschwerden. Erkennbar getan haben die Finanzaufseher nicht viel. Deshalb wird es ganz spannend, wie die Bundesregierung hier die Arbeit der Aufsichtsbehörde verteidigen wird.

Loipfinger’s Meinung.

PIM-Gold ist wieder einmal ein Skandal, bei dem die Finanzaufsicht BaFin sehr schlecht aussieht. Obwohl der Fall schon vor Jahren auf den Tischen der Aufsichtsbehörde lag, konnten weiter tausende Anleger abgezockt werden. Besonders perfide daran ist die Zielgruppe sicherheitsorientierter Investoren und von Kindern. Bei einem oft verkauftem „Kinder Gold Konto“ sahen die Aufseher vor knapp einem Jahr „Anhaltspunkte“ für einen unerlaubtem Vertrieb ohne Verkaufsprospekt. Nach Intervention der PIM-Anwälte wurde die Warnung allerdings wieder vom Netz genommen. Kollektiver Anlegerschutz, wofür die BaFin auch zuständig ist, sieht anders aus.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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