Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen
Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle
nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. im hessischen Dieburg.
Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den
richtigen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Interessen seriös und vor allem
erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei
herauskommt?
Um so bei der Vielzahl der in diesem Bereich tätigen
Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben den bekannten
„Berufsempörern“ inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu
über, sich als Oberlehrer des Anlegerschutzes aufzuspielen und vor dem „Mandantenfang“
durch Vereine oder andere Rechtsanwälte zu warnen.
Wir haben uns hierzu
speziell einige Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten,
seit Jahren mit großem Erfolg für Anleger tätig zu sein.
Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige
Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhaftes Versenden von
Werbeschreiben auf sich aufmerksam
machen, ohne jedoch in der Regel nennenswerte Erfolge für ihre Mandanten zu
erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht entdecken, und oft finden
sich in den auf deren Internetseiten veröffentlichten Texten nur
landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Oft
berichten diese Kanzleien aber auch über Urteile die sie gar nicht selbst
erstritten haben. Da schmückt man sich quasi mit fremden Federn.
Fragen Sie immer, wie ein Verfahren in letzter Instanz
ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn Sie denn eine
ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von wenigen Kanzleien
in Deutschland, die aber zahllose Kunden im Kapitalanlagebereich vertreten.
Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt
möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche
Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet
platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man
zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen
Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder
viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann
schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige
Pressearbeit stecken.
Immer wieder werben
Rechtsanwälte damit, dass ihre Kanzlei in irgendeiner Liste als eine zu den
zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes Rechtsgebiet benannt werde.
So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage dem
Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor Gericht
zu gewinnen?
Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und
vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz
tätig.
Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine
Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der
Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen
Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen
Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche
Szenario zu beobachten.
Die Prognose über den
Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.
Ob die zu den in einer
Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die
besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen
ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt
verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen
Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt,
dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung
vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die
Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die
Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit
subjektiven Wertung verbunden.
Bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt sollte man sein
Augenmerk nicht alleine auf irgendwelche Bewertungslisten sondern auch darauf
richten, dass der Anwalt neben seiner fachlichen Kompetenz die notwendige
Aufgeschlossenheit und Neugierde seinem Mandanten entgegenbringt und in der
Lage ist vorgezeichnete juristische Trampelpfade auch zu verlassen. Ein guter
Prognostiker agiert außerhalb einer starren juristischen Denkschule und
vorgefertigter Lehrmeinungen.
Der Mandant kann von
seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der
einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen
Auseinandersetzung informiert werden.
Was er vom Anwalt nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines
Prozesses vorherzusagen.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den
Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich
hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“,
„könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend
abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber
immer noch nicht in der Hand,
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt
sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu
wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen
Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in
der best of Liste aufgeführt zu werden.
Wie können Sie sich
als Anleger nun vor unseriösen Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen
hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:
1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich
zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch (durchaus auch
telefonisch) einen Eindruck von dem
Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös tätiger
Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes persönliches
Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10 Minuten beenden
oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen sicher keine auf
Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen werden können,
jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in dem Bereich.
2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell
gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht
individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt
gehen.
3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und
mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei
oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden,
wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer,
und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ für seine
Fördermitglieder sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir auch hier durchaus auch
noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade wenn es sich um einen
komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel steht.
4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der
Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser
Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine
Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die
Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im
Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist:
Masse statt Klasse (in Anlehnung an einen Artikel der Wirtschaftswoche).
5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei
finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn
Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt,
bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann
unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach
Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als
200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine
Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest
nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten
vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen.
Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend,
gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.
6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines
Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass
das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser
aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem
Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr
individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache
dann nicht richtig bearbeitet wird.
Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst verfasste
Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit und
Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien über
Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden
Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess
gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.
Der BSZ ist im
Gegensatz zu praktisch allen Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen
nicht an eine konkrete Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große
Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen
Wahrnehmung zu den besten in Deutschland zählen.
Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit, einen ersten
Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben Sie das
Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ e.V. auch
gerne eine Alternative an.
Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige
Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen
Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren
oder gar kostenlose für reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende
seinen Prozess gewinnt (besser noch der Anwalt schon außergerichtlich
erfolgreich ist), erhält er alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der
Gegenseite erstattet.
Haben Sie den falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen
auch nichts, wenn der im Vorfeld "günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie
am Ende sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren
tragen müssen und vor allem ihr Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten.
Daher gilt: Geiz ist nicht immer geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche
Produkt, wenn Sie zu einem Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser
ist als der andere. Das wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall aus.
Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen
dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in
Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige
Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll.
Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen
finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das propagiert
haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von solchen
Lockangeboten.
Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete
Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine
"BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die
BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können
sich mit der BSZ®
Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre
Chancen wirkungsvoll verbessern!
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte
Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne
Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Auf den BSZ® e.V.
Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu
und www.rechtsboerse.de
stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu
den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein.
Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen
sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter
den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!
Viele geschädigte
Kapitalanleger können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich
nehmen.
Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre
Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor
zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige
Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in
aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der
Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg..
Der BSZ e.V. und eine Prozessfinanzierungsgesellschaft
wollen Rechtssuchenden, insbesondere betroffenen Anlegern, zu ihrem Recht
verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung,
andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer
finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung
von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Bevor eine Annahme eines Falles durch die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der
Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
den Fall anzunehmen, werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und
Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare,
im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder
die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.
Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine
individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Das wichtigste Ziel
für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten
Geldes.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle
strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein
investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz
wesentliche Rolle. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne
Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher
zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten
halten daher viele Anleger von einer an sich Erfolg versprechenden
Rechtsverfolgung ab, bedauert Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.
Damit der angerichtete finanzielle Schaden beim Anleger nicht
in einem Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten, verbunden
mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der
Rechtsstaatlichkeit endet, hat der BSZ e.V. für betroffene Anleger eine mächtige
Allianz erfahrener Spezialisten geschmiedet.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich
wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw.
geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss. Prinzipiell
gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess
verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten
gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger
hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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