Freitag, Juni 23, 2017

Insolvenz der Cosma Gruppe

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten  Anleger in den Insolvenzverfahren der Cosma Gruppe.

Wie eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, wurden Gläubiger der Cosma Gruppe von den Insolvenzverwaltern aufgefordert, ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren anzumelden. Betroffen sind insbesondere Anleger, die Gold bei der Cosma Service GmbH, Cosma Deutschland AG bzw. Cosma Verwaltung GmbH gekauft haben.

Nach eigenen Angaben boten die einzelnen Gesellschaften der Cosma Gruppe unter anderem verschiedene Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten, vor allem im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gold an. Zwischenzeitlich wurde jedoch über das Vermögen der Cosma Service GmbH, der Cosma Deutschland AG bzw. Cosma Verwaltung GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen läuft.

Es handelt sich nach Einschätzung der Rechtsanwälte um ein komplexes Insolvenzverfahren, da insbesondere die Vertragslage undurchsichtig ist und in vielen Fällen nicht eindeutig zu ermitteln ist, wer Vertragspartner der Goldkäufe war, so dass Unsicherheiten bestehen, bei welcher Gesellschaft die entsprechenden Forderungen angemeldet werden müssen.

„Zudem wurde nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim jedenfalls teilweise Gold für die Anleger gekauft, so dass hier insbesondere Aussonderungsrechte geprüft werden sollten, um Rechtsnachteile zu vermeiden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christoph Schneider. „Nach aktuellem Kenntnisstand ist kein Totalverlust zu befürchten, vielmehr ist mit einer nennenswerten Quote, die aller Voraussicht nach über dem Durchschnitt liegt, zu rechnen“, soBSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Steffen Liebl
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Zwischenzeitlich hat die Staatsanwalt Mannheim beim Landgericht Mannheim Anklage gegen zwei Verantwortliche der Cosma Gruppe wegen des Verdachts des Betruges erhoben.

Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Insolvenzverfahren, der Frage, welche der Gesellschaften Insolvenzschuldnerin ist und aufgrund des eventuellen Bestehens von Aussonderungsrechten, raten die Rechtsanwälte den Gläubigern der Cosma Gruppe, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen und die Forderungen unverzüglich im Insolvenzverfahren anmelden zu lassen. Auch Anleger, die bisher noch nicht tätig geworden sind, stehen nicht rechtlos dar und sollten unbedingt Handlungsmöglichkeiten prüfen.

In vielen Fällen zahlt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts für die Interessensvertretung im Insolvenzverfahren.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Cosma Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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