BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger in den Insolvenzverfahren der Cosma
Gruppe.
Wie eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, wurden Gläubiger der Cosma Gruppe von den
Insolvenzverwaltern aufgefordert, ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren
anzumelden. Betroffen sind insbesondere Anleger, die Gold bei der Cosma Service
GmbH, Cosma Deutschland AG bzw. Cosma Verwaltung GmbH gekauft haben.
Nach eigenen Angaben boten die einzelnen Gesellschaften der
Cosma Gruppe unter anderem verschiedene Investitions- und
Finanzierungsmöglichkeiten, vor allem im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gold
an. Zwischenzeitlich wurde jedoch über das Vermögen der Cosma Service GmbH, der
Cosma Deutschland AG bzw. Cosma Verwaltung GmbH das Insolvenzverfahren
eröffnet. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen läuft.
Es handelt sich nach Einschätzung der Rechtsanwälte um ein
komplexes Insolvenzverfahren, da insbesondere die Vertragslage undurchsichtig
ist und in vielen Fällen nicht eindeutig zu ermitteln ist, wer Vertragspartner
der Goldkäufe war, so dass Unsicherheiten bestehen, bei welcher Gesellschaft
die entsprechenden Forderungen angemeldet werden müssen.
„Zudem wurde nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim
jedenfalls teilweise Gold für die Anleger gekauft, so dass hier insbesondere Aussonderungsrechte
geprüft werden sollten, um Rechtsnachteile zu vermeiden“, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christoph Schneider. „Nach aktuellem Kenntnisstand ist kein
Totalverlust zu befürchten, vielmehr ist mit einer nennenswerten Quote, die
aller Voraussicht nach über dem Durchschnitt liegt, zu rechnen“, soBSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl
.
Zwischenzeitlich hat die Staatsanwalt Mannheim beim
Landgericht Mannheim Anklage gegen zwei Verantwortliche der Cosma Gruppe wegen
des Verdachts des Betruges erhoben.
Aufgrund der Komplexität der verschiedenen
Insolvenzverfahren, der Frage, welche der Gesellschaften Insolvenzschuldnerin
ist und aufgrund des eventuellen Bestehens von Aussonderungsrechten, raten die
Rechtsanwälte den Gläubigern der Cosma Gruppe, ihre Ansprüche von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen und die Forderungen
unverzüglich im Insolvenzverfahren anmelden zu lassen. Auch Anleger, die bisher
noch nicht tätig geworden sind, stehen nicht rechtlos dar und sollten unbedingt
Handlungsmöglichkeiten prüfen.
In vielen Fällen zahlt eine bestehende
Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts für die
Interessensvertretung im Insolvenzverfahren.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma
Gruppe anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma
Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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