Freitag, Februar 24, 2017

CONCEPT 1 – INSOLVENZVERWALTER VERKLAGT ANLEGER

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 gegen Anleger.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden, sehen sich zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt. Die Firma Concept 1 bot in der Vergangenheit einer Vielzahl von Anlegern verschiedene Geldanlagemodelle an, u.a. auch den Kauf von sog. Mitarbeiteraktien. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Firma Concept 1 tatsächlich keine Aktien erwarb und auch sonst keine Geschäfte mit Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beschränkte sich die Tätigkeit der Firma Concept 1 lediglich darauf, neue Anleger zu werben, um mit deren Einlagen die Verbindlichkeiten von Altanlegern bedienen zu können.

Über das Vermögen des Inhabers der Firma Concept 1 wurde im Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg bestellte Insolvenzverwalter geht zwischenzeitlich im Klageweg gegen Anleger der Firma Concept 1 vor. Nach Auffassung der BSZ e.V.. Anlegerschutzanwälte sollten Anleger der Firma Concept 1 nicht ungeprüft Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.

Zu prüfen ist, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für eine Rückzahlungspflicht vorliegen.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern, die sich Forderungen seitens des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt sehen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei der Zustellung von Klagen ist zu beachten, dass die gerichtlich gesetzten Fristen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt eingehalten werden sollen.

Darüber hinaus sollten geschädigte Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern/Beratern bestehen.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1 anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Februar 21, 2017

Astoria Organic Matters: Insolvenzverfahren eröffnet

Kurze Laufzeit, hohe Rendite – mit solchen Attributen sollte die Beteiligung am Astoria Organic Matters Fonds zu einem lukrativen Geschäft für die Anleger werden. Daraus wird nichts.

Inzwischen ist die Fondsgesellschaft ebenso pleite wie das Emissionshaus Astoria Invest. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16) eröffnet. Ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet sich die Komplementärin Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).

Der Umweltfonds Astoria Organic Matters sollte indirekt in moderne Kompostierungsanlagen in Kanada investieren. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Den Anlegern wurden Ausschüttungen von durchschnittlich 12 Prozent jährlich in Aussicht gestellt. Prognostiziert wurde ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161 Prozent nach Steuern. Dazu wird es nicht kommen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den Anlegern der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 6. März anmelden.

„Die Beteiligung an dem Astoria Organic Matters Fonds war für die Anleger von Anfang an ein riskantes Geschäft. Zum Zeitpunkt der Auflage stand noch nicht einmal fest, wo in Kanada die Kompostierungsanlage entstehen sollte, sodass die Anleger in einen Blindpool investiert haben. Auch wichtige Verträge waren noch gar nicht abgeschlossen worden. Jetzt ist die Fondsgesellschaft insolvent und die Quittung müssen die Anleger zahlen, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie über die Funktionsweise und Risiken des Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten sie aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Erfahrungsgemäß wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.“

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EGI-EURO GRUNDINVEST FONDS: AUF BETON GEBAUT?

Beton gilt als besonders dauerhaft – trifft das auch für den Gesellschaftsvertrag zu? Gesellschaftsvertrag fordert bei einigen Abstimmpunkten breiten Konsens der Anleger. Welche wesentlichen Formalien bei Abstimmung der EGI-Fonds eingehalten werden müssen.

In dem laufenden Abstimmverfahren dreht es sich um ganz erhebliche Veränderungen bei den EGI-Fonds: Neben dem Einsatz einer neuen, solventen Komplementärin geht es um jeweils eine neue Treuhandkommanditistin und eine geschäftsführende Kommanditistin. Was sagt der Gesellschaftsvertrag der EGI-Fonds dazu?

Das Zusammenleben der Gesellschafter wird in dem Gesellschaftsvertrag geregelt. Gerade in dem aktuellen Veränderungsprozess ist das Abstimmen der Gesellschafter untereinander wichtig, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und auch formell korrekt umzusetzen. Wie das Formelle konkret aussieht, regelt für die vier EGI-Fonds mit den Nummern 15, 17, 18 und 20 der § 17 des Gesellschaftervertrags.

Welche Hürden gibt es?

Einige für die EGI-Fonds besonders wichtige Punkte, die geändert werden sollen, bedürfen einer breiten Mehrheit der Gesellschafter. Das bestimmt § 17 Absätze 9 und 11 des Gesellschaftsvertrages. Damit sollen vor allem folgende Themen mit 75 % Mehrheit beschlossen werden (für EGI-Fonds 15, 18, 20) bzw. mit Einstimmigkeit (für EGI-Fonds 17):

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Ausschluss von Kommanditisten
  • Auflösung der Fondsgesellschaft

Nach unserer Ansicht ist es deshalb erforderlich, dass u.a. die Einrichtung des Anlegerbeirats mit großer Übereinstimmung erfolgt. Aber auch die Aufnahme der Treuhandkommanditistin und der geschäftsführenden Kommanditistin bedarf unserer Ansicht nach der Zustimmung von 75 % bzw. 100 %, weil der Gesellschaftsvertrag geändert wird.

Überblick

Wesentliche Formalien bei schriftlichem Abstimmverfahren der EGI-Fonds auf einen Blick

(§ 17 Gesellschaftsvertrag)

  • Geschäftsführende Kommanditistin sendet Anlegern Beschlusspunke zu
  • Abstimmzeitraum über vier Wochen
  • 50 % abstimmberechtigtes Kapital als Mindestquorum
  • Je 1.000 Euro Kapital verkörpert einen Stimmenanteil
  • Anleger erfahren schriftlich Ergebnis
  • Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist eine neue Abstimmung durchzuführen
  • Stimmenenthaltungen gelten als nicht teilgenommen
  • Unwirksamkeit muss binnen vier Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung geltend gemacht werden (Klage).

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Göddecke Rechtsanwälte

Ob solche überwiegenden Mehrheiten erreicht werden, wird man sehen, wenn die Anleger das Abstimmergebnis erhalten.

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Mittwoch, Februar 15, 2017

Für den BSZ® e.V. stellt sich die spannende Frage:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Aus Geld, Geld zu machen, ist ein komplexes Unterfangen und dabei auch noch höchst riskant.

In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in Wirtschaftsblättern und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen.

Die Autoren solcher Beiträge stellen dann meist fest, dass die Pleiten am Grauen Kapitalmarkt kein Ende nehmen und die Anleger große Summen mit unrentablen oder unseriösen Investments in Genussrechte, Beteiligungen, Direktinvestments und weitere Anlagemöglichkeiten verlieren.

Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger zu stellen, wird aber ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn Wiederholung macht Meinung!   

Der arme Anleger klammert sich an jeden Strohalm, in der Hoffnung, doch noch einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Angegriffen werden dann die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen Anlegern via Mailing Kontakt aufnehmen. Die Verbraucher würden dann oft übersehen, dass sie mit dem Formular eine Vollmacht geben und die Kanzlei beauftragen, tätig zu werden und abzukassieren. Wenige Tage nach Rücksendung der Antwort würden nutzlose Formbriefe, die sich nur im Namen der Geschädigten unterscheiden, in die Welt geschickt. Praktisch gleichzeitig bekämen die Geschädigten die Rechnung für die Anwaltsgebühren über mehrere hundert Euro. Es würde sogar Fälle geben, in denen die Kosten höher sein sollen als das verloren gegangene Geld.

Wem hilft eine solche Berichterstattung und was haben die Autoren solcher Beiträge für ein Bild von Rechtsanwälten die ja immerhin ein Organ der öffentlichen Rechtspflege sind, fragt man sich bei dem BSZ e.V. Die Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die geprellten Anleger die Füße still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  vertreten durch seinen Vorstand Horst Roosen  stellt fest, dass vor allem die Macher der Massenmedien sich zunehmend scheuen, das kriminelle Abkassieren der Finanzbranche  bei Kleinanlegern  auch nur zu erwähnen, um ja nicht als “wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch” zu erscheinen. So hat sich nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend unkritische Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten praktizierten Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.

Ärgerlich sind allerdings, sagt Roosen, die Schreiben von eigens installierten Aktionsbündnissen an Kapitalanleger  die als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen sind und der offensichtliche Versuch, Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Allerdings  schreiben Rechtsanwälte nunmehr immer öfter selbst die Geschädigten an, auch soweit sie bereits rechtsanwaltlich vertreten sind. Weiterhin ist aber oft unbekannt, wie die zahlreichen Adressen Geschädigter in deren Hände gelangt sind.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die manchmal bewusste Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel  wird niemand Schaden erleiden, der solche „Informationsrundschreiben“  unbeachtet lässt sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Man kann diese Post nahtlos einreihen in die sonst noch im Briefkasten  vorzufindenden Werbeschreiben. Einige Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen direkt die blaue Tonne.

Unhaltbar und politisch unverantwortlich ist allerdings, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute alle gesetzgeberischen Maßnahmen nichts geändert. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt steht zum Beispiel der Fall S&K.

Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen. Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0% Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles Seifenblasen!!  Wo sind die mutigen Journalisten die dafür sorgen, dass die Verstrickung von Finanzunternehmen und Politik an die Öffentlichkeit kommt?

Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit über 17 Jahren bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , , www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann.

Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frage:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger wert. Also doch Risiko!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht.  Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen  und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko durchgeführt werden.

Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt wird.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres  Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!

Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!

Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher Kasse wird das wohl bezahlt. Die Überschwemmung Deutscher Briefkästen mit Prokon Werbebriefen und Prospekten wurde auch nicht aus der Portokasse finanziert.

Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind, müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.

So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung ihres  Urlaubs oder in einen Autokauf investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten Anlageskandalen kommen.  Jeder Anleger hat die Anlage die er verdient!

Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit  durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug aufgefallen sein könnten.  Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.  Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

 Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Fazit:

Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige Helfer seines Mandanten.


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Februar 14, 2017

Geschädigte Kapitalanleger müssen sich massiv wehren und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern.

Nicht jede verlustreiche Investition ist in einem Fehlverhalten anderer Personen begründet. Es können auch ganz einfach nur widrige Umstände am Markt dafür verantwortlich sein.  Wenn jedoch Anlageverluste aus Falschberatung durch den Anlageberater bzw. die Bank zustande gekommen sind, oder Anlageprospekte den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, dann sollte unbedingt der Anspruch und die Durchsetzbarkeit von Schadenersatz geprüft werden.

Der sicherste Weg, um festzustellen ob tatsächlich ein Anspruch auf Schadenersatz besteht und gegen wen sich dieser richten könnte ist , mit einem fachkundigen Anlegerschutzanwalt zu sprechen bzw. sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen.  Anleger die sich an der missglückten Anlage selbst die Schuld geben, handeln oft gegen ihr eigenes Interesse. Unter diesen Umständen werden sich diese Anleger nie wieder von ihrem Verlust erholen, weil sie weder bereit sind ihre Ansprüche zu verfolgen noch sich geeignete Hilfe zu suchen. Die Initiatoren der Anlage freuen sich natürlich über jeden Anleger der nicht sein Geld zurückfordert. 

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann,  gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!

Kapitalanleger müssen immer auf der Hut sein. Fahrlässig ist es sich auf bestehende Gesetze und Vorschriften zu verlassen. Denn ob sich die anderen Marktteilnehmer daran halten, steht auf einem anderen Blatt. Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen.  Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen „Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren. Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.  Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Montag, Februar 13, 2017

Anlegerschutz: BSZ® e.V. die starke Marke als persönlicher Erfolgsfaktor für Mandant und Anwalt.

Anleger und Anwälte nutzen das kollektive Superhirn zu Ihrem eigenen persönlichen Vorteil!

Eine der zentralen Feststellungen in der langjährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der Bürger in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken.

Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Dass die Rechtsuchenden, um eine Wahl aus den immer mehr werdenden Rechtsanbietern zu treffen, verdichtete Informationen brauchen, die ihnen helfen, rasche und sichere Entscheidungen zu fällen ist wohl jedem klar. Diese Informationen liefern ihnen in anderen Branchen die Marken, denn Marken sind das, was man mit einem zeitgemäßen Anglizismus als "Information Chunks" bezeichnet, also ein gebündeltes, komprimiertes Informationsangebot.

Sie können die Wirkung solcher "Information Chunks" in ihrem eigenen Denkverhalten überprüfen. Bestimmte Markenzeichen, wie der Stern von Mercedes, die Buchstabenkombination IWC oder VW, oder aber das Krokodil von Lacoste, lösen sofort sehr bestimmte Assoziationen aus: das Krokodil ist im semiotischen Zusammenhang mit einem Produkt nicht nur ein Krokodil, sondern es bewirkt Assoziationen über sportliche Freizeitbekleidung in Verbindung mit bestimmten Sportarten, sowie hohe Qualität und gutes, zeitloses Design. Das Krokodil ebenso wie viele andere bekannte Markenzeichen ist also vollgepackt mit Informationen und Bedeutungen, die wir uns im Laufe eines Konsumentenlebens angeeignet haben. 

Die Markenbereitschaft von Rechtsuchenden ist deshalb als gesichert anzusehen, weil sie heute mit dem verfügbaren Informationsangebot schon aus quantitativen Gründen überfordert sind. Marken erfüllen eine Orientierungsfunktion besser als Eigenwerbung, und daher sind Marken erfolgreicher als die eigene Leistungsanpreisung.

Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen. Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer eine Grundlage. Diese „Vertrauensgrundlage“ liefert zuverlässig die Marke.

Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt übertragbar ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe immer klüger ist als jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die Mitgliedskanzleien ohne zentrale Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in Interaktion treten, gelingt der Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster komplexer Rechtsprobleme. Mit dieser „Weisheit der Gemeinschaft“ kann jede einzelne Mitgliedskanzlei ihre Entscheidungsprozesse optimieren.

In Großkanzleien läuft das in der Regel anders. Da läuft mehr schief als nötig, da man dort zu sehr auf einzelne Personen fixiert ist, die zwangsläufig unzureichende Informationen haben. Der Kanzleichef ist das hochbezahlte Rechts-As, die anderen kuschen, um sich nicht selbst zu schaden.

Die „Anmaßung des Wissens“  wird in der Regel vom Markt bestraft. Keine noch so große Law-Firm, kann mehr wissen, als die Summe der vielen Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben weil:

Es sich bei den BSZ® Vertrauensanwälten um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt.  Die Mitglieder vollkommen unabhängig von einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz nach außen transportiert.

Für den einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt ist nicht entscheidend welche Rechtsgebiete er erfolgreich und gerne  bearbeitet, nur die Entscheidung, die Weisheit des Kollektivs zu nutzen ist ausschlaggebend.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit anderen liegen auf der Hand:  unterschiedliche fachliche und persönliche Fähigkeiten ergänzen sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Den Mandanten wird ein breites Spektrum anwaltlicher Leistungen auf juristisch hohem Niveau geboten.  Durch Mandatsüberweisungen können auch größere und überregionale Mandate im Netzwerk gehalten werden.

Anders als bei Unternehmen, in denen eine Strukturorientierung dominiert, stehen im BSZ® Netz die Orientierung an Vereinsaufgaben und der Mandant im Vordergrund. Die Vereinsstruktur kommt ohne große Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und globaler Handlungsebene und der damit einhergehende engere Kontakt zum Mandanten ist ein  Vorteil dieses Netzwerks.

Die BSZ®  Partner begreifen  ihre Unterschiedlichkeit als Chance für ihren persönlichen Erfolg und sind sich gleichzeitig der aus der Unterschiedlichkeit resultierenden möglichen Chancen und Reibungsflächen  bewusst. Die strategischen Ziele, das Auftreten am Markt und die Marktkommunikation sind fließend aber stetes gemeinsame Aufgabe des Netzwerks. Wichtigstes Hilfsmittel dabei ist die ständige Kommunikation. 

Insbesondere beim Anlegerschutz gewinnt die BSZ e.V. Interessengemeinschaft immer mehr an Bedeutung.  Der Schaden, dem deutsche Verbraucher alljährlich aufgrund falscher Anpreisung erliegen, ist beträchtlich. 

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen.

Anleger sollten diese Chance nutzen und sich als Fördermitglied kostenfrei zu einer BSZ Interessengemeinschaft anmelden, dies auch zur Vorbereitung auf die erste kostenfreie Einschätzung durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es stets für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Warum ist eine anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt für betroffene Anleger wichtig?

Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche.   Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen.

Bin ich falsch beraten worden?

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.   Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein, wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher" empfohlen hat.  Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.  Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung abhängen.

Welche Handlungsoptionen habe ich?

Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.  In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage, wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen Fehler im Prospekt.

Was kostet eine Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt?

Für die Fördermitglieder einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser Ersteinschätzung!

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.

Wann verjährt mein Anspruch?

Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.  Beruft sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.

Warum soll ich nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?

Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.  Erfreulich vielen Kapitalanlegern  kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!

Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hoch spezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Anlageverluste können ausgeglichen werden

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

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