Samstag, April 23, 2005

Erste Prospekthaftungsklage gegen Initiatoren des CFB 144 Fond "Westfalenstadion" beim LG Düsseldorf eingereicht.

Die skandalösen Zustände rund um die Krise des Fußballvereins Borussia Dortmund weiten sich weiter aus. Mit ihrer Investition in das laut Beteiligungsprospekt "größte Fußballstadion Europas" haben sich etwa 5800 Anleger ins Abseits "geschossen".

Die in Anlegerschutzkreisen schon früh aufgeworfene Frage, „ob hier die Commerzbank-Tochter CFB Commerzfonds Beteiligungsgesellschaft mbH, die den Stadionfonds seinerzeit platzierte, die Anleger mit ihrem träumerischen gelb-schwarzen Beteiligungsmodell ins Abseits laufen ließ,“ wurde von den DSK/BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälten jetzt mit dem Einreichen der ersten Prospekthaftungsklage wegen des CFB Fonds 144 (Westfalenstadion) u. a. gegen die Commerzbank AG vor dem Landgericht Düsseldorf (Az 9 O 168/05) eindeutig beantwortet. Die Klage ist ein "Rückpass des Risikos" an die Banken.

In diesem Fall geht es um einen Betrag von rund 20.000,00 €. Insgesamt sind rund 5800 Anleger mit einem Kapital von über 40 Millionen € betroffen.

Uns liegt nicht daran, die Sanierung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA zu behindern. Unsere Klagen richten sich deshalb nicht gegen die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA. Wir gehen gegen die Initiatoren und die Profiteure des Fondskonstruktes vor.

Zu ihrer Beteiligung sind die Anleger des geschlossenen Fonds mit irreführenden Prospektangaben über die Finanzstärke des Hauptmieters, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA –kurz Borussia Dortmund- getäuscht worden. Der Fußballclub wurde im Prospekt als wirtschaftlich gesundes, wenn nicht sogar besonders starkes Unternehmen dargestellt, in das lohnend investiert werden könne.Die Wirklichkeit sah hingegen ganz anders aus: Bereits bei Prospektauflage bzw. Beitritt der meisten Anleger im Juni 2003, hatte Borussia Dortmund Verluste in Millionenhöhe erwirtschaftet. Dies geht aus den Geschäftsberichten eindeutig hervor und wurde den Anlegern offensichtlich bewusst verschwiegen.

DSK/BSZ® Rechtsanwalt Gieschen: "Die Anleger wurden bewusst getäuscht. Gleiches gilt für das jetzt vorgelegte Sanierungskonzept. Vorhandene Risiken, wie etwa eine Nachhaftung des Kommanditisten wegen der Sonderausschüttung der beteiligten Anleger wurden bewusst schöngeredet. Die Verantwortlichen aus dem Verein, Banken und Fondsgesellschaften spielen offensichtlich auf Zeit, um sich in die Verjährung zu retten. Schlussendlich tragen die Anleger die Hauptlast der Sanierung, während die Banken nur einen kleinen Teil beisteuern.

DSK/BSZ® Rechtsanwalt Ahrens: "Den Anlegern ist laut Prospekt ein lukratives Investment in einen wirtschaftlich exorbitant erfolgreichen Fußballclub angedient worden, welches sie durch Ihren Beitritt in den geschlossenen CFB Fonds 144 auf Dauer gut angelegt glaubten. Heute, nach bekannt werden der Krise aufgrund der millionenschweren Verluste im operativen Geschäft, dürfte das eingezahlte Kapital verloren sein. Diesem groben Foul der Initiatoren wollen wir mit der DSK und der Anwaltskooperation gleichsam die "Rote Karte" zeigen. Wir haben deshalb die Prospekthaftungsklage eingereicht, um den Anlegern ihr Kapital zurückzuholen."

Zur Sanierung des maroden Clubs müssen die Anleger jetzt nochmals ran:

Die Anleger wurden in der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 überrumpelt und mit der Drohung, ansonsten die Insolvenz der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA auszulösen, genötigt, einem einseitigen Sanierungskonzept zuzustimmen. Erst nach starken Protesten wurde überhaupt eine hinreichende Anzahl von Kopien eines stark gekürzten und oberflächlichen Sanierungskonzepts überreicht. Die Banken und teilweise auch der Vertrieb hatten derartige Unterlagen aber wesentlich früher erhalten. Wer derart mit seinen Anlegern und Kunden umgeht, provoziert selbst eine entsprechende Klagewelle."

Viele Anleger stellen sich die Frage, ob sie erst abwarten sollen, ob der Sanierungsplan von Borussia Dortmund Erfolg hat.

Klare Antwort: Nein!

Denn es wird sich frühestens in zwei Jahren herausstellen, ob die Maßnahmen greifen und Borussia Dortmund wirklich die vereinbarten Mieten zahlen kann. Dies wäre ohne Zweifel allen Beteiligten zu wünschen. Sollte der Sanierungsplan im Jahre 2007 scheitern, wären die Prospekthaftungsansprüche verjährt und der Commerzbank-Konzern aus dem Schneider.
Die Anwälte sind im Hinblick auf die Sanierung skeptisch. Nach derer Auffassung sind die Lasten der Sanierung einseitig verteilt und der Beitrag der Banken ist unzureichend. Sie befürchten, dass der Verzicht der Fondanleger in erster Linie dazu dient, die Zeit zu überbrücken, bis die Ansprüche aus Prospekthaftung verjährt sind.

Auf Anfrage hat die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft, die Molsiris Vermietungsgesellschaft mbH, erklärt, nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten zu wollen. Dies zeigt deutlich, dass es dem Commerzbank-Konzern nicht in erster Linie um den Sanierungsplan geht. Die Anleger sollen in die Verjährungsfalle getrieben werden.

Rasches Handeln ist angezeigt. Die Verjährung der Ansprüche droht spätestens zum 17.08.2005. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beträgt die Verjährungsfrist nur sechs Monate, gerechnet ab Kenntnis des Prospektfehlers. Von der wirtschaftlichen Situation bei Borussia Dortmund hat die Fondsgesellschaft mit Schreiben vom 17.02.2005 informiert.

Der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ist es gelungen eine Kooperation von führenden Anwaltskanzleien im Kapitalanlagerecht mit der Vertretung der „DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Borussia/Molsiris“ zu betrauen. Die kooperierenden Anwaltskanzleien Ahrens und Gieschen aus Bremen und Kälberer & Tittel aus Berlin verfügen über jahrelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und können aufgrund dessen auch eine größere Zahl von Verfahren gleichzeitig betreuen. Dies ist auch notwendig, weil die geltend gemachten Ansprüche der kurzen Verjährung der Prospekthaftung unterliegen. Die betroffenen Anleger sollten deshalb schnell reagieren.Die genannten Kanzleien sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Kapitalanlagerecht und Fondsbeteiligungen. Sie verfügen auch über die notwendige Erfahrung und Logistik um "Massenverfahren" zu bewältigen, wie sich u. a. in dem "Telekom-Verfahren" gezeigt hat. Durch diese Kooperation kann die DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft für ihre Mitglieder sicherstellen, dass innerhalb der Verjährungsfrist eine hohe Anzahl von Klagen bearbeitet werden kann.

Die DSK Interessengemeinschaft im BSZ® e.V. „Borussia/Molsiris“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von DSK/BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. Die Aufnahme in die DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschafte kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DSK/BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung eines Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780 Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Mittwoch, April 20, 2005

Jetzt beginnt die heiße Pahse in dem Kampf um die Anlegergelder bei der Venturion AG

Die Anwälte der DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VENTURION AG haben nunmehr ihre Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospekte der einzelnen Gesellschaften der Conrenta AG, Macro-Plan AG und der Venturion AG auf ihre Vollständigkeit und die Richtigkeit der getätigten Äußerungen abgeschlossen. Hierbei taten sich Mängel auf, auf die Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände, Gründungsgesellschafter und Initiatoren der jeweiligen Gesellschaften durchaus gestützt werden können.

Durch die Venturionpleite wurden die Vermögensverhältnisse vieler Anleger in dramatischer Weise verändert. Viele Anleger kämpfen mit finanziellen Engpässen. Unter Kenntnis dieser finanziellen Situation, wollen die DSK Anwälte, jede sich möglicherweise ergebende Chance nutzen, um so kostengünstig wie nur irgend möglich einen Erfolg für die Mitglieder der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion zu erreichen.

Um die Ansprüche gegen die jeweiligen Personen in optimaler Weise geltend zu machen, dabei aber zunächst auf äußerst langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu verzichten, bietet sich die Möglichkeit an, auf vernünftige Art und Weise Argumente auszutauschen und im Wege eines Vergleiches eine schnelle und für die Anleger praktikable Lösung herbeizuführen.

Hierzu werden die Anwälte der Streitgenossenschaft die ÖRA in Hamburg anrufen. Die ÖRA stellt eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle dar. Hier sitzen erfahrene Richter und Rechtsanwälte als unabhängige und ehrenamtliche Schiedsrichter einer Verhandlung vor und bewerten den Fall von seiner rechtlichen und tatsächlichen Seite her. Am Ende der Verhandlung wird dann ein Vorschlag unterbreitet, wie dieser Sachverhalt zwischen den Parteien beigelegt werden sollte. Dieser Vorschlag ist allerdings für die Parteien nicht bindend. Es ergibt sich damit folglich die Möglichkeit, die Chancen auf einen Vergleich optimal auszuloten und trotzdem für den Fall, dass die Gegenseite nicht kooperativ sein sollte, auch noch die Möglichkeit mit einem Gerichtsprozess für die Anlegerinteressen zu streiten.

Für die Anleger ergibt sich aus diesem Verfahren auch der Vorteil, dass während der Dauer des Schlichtungsverfahrens die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen ist.

In diesen Verfahren, die übrigens auch von Wirtschaftunternehmen durchgeführt werden um außerhalb der Öffentlichkeit und der teuren Gerichte große Summen zu verhandeln, könnte nach Meinung der DSK Anwälte möglicherweise eher, auch durch den Druck der Schiedsrichter, eine Einigung erreicht werden. Da hier die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist und in einem möglichen Vergleich zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart werden kann, könnte sich die Gegenseite durchaus auf einen Vergleich einlassen, denn außer den von den Anwälten vertretenen Mitgliedern der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft würde niemand von dieser Einigung Kenntnis erlangen. Hierdurch würde für die Gegenseite also ein Nachahmungseffekt von weiteren Geschädigten verhindert werden. In anderen Rechtsstreitigkeiten wurde diese Prozedur von den für die Interessengemeinschaft tätigen Rechtsanwälten bereits erfolgreich zugunsten derer Mandanten angewendet.

Ein großer Teil der Geschädigten wäre schon mit einer Quote von 80-50% der Anlagesumme zufrieden. Sofern also eine solche Quote in einem vergleich erreicht werden könnte, würde ein weiteres wesentlich kostenintensiveres Verfahren unnötig werden.

In anderen Rechtsstreitigkeiten wurde diese Prozedur übrigens von den für die Interessengemeinschaft tätigen Rechtsanwälten bereits erfolgreich zugunsten ihrer Mandanten angewendet.

Bei einem Kostenvergleich wird deutlich, warum die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihren Mitgliedern diesen Verfahrenschritt als für sie äußerst geeignet empfiehlt: Das Gesamtkostenrisiko bei eine Streitwert von 5000.- Euro beträgt im Schlichtungsverfahren nämlich nur 165.- Euro, im Gerichtsverfahren dagegen 2155,- Euro.

Geschädigte Anleger können sich noch gerne der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion anschließen.

Onlineanmeldungen über : http://www.fachanwalt-hotline.de/
Telefon : 06071-2089906

Dienstag, April 19, 2005

recht � billig

recht � billig

Wie Adam Riese bei der Venturion AG unter die Räder kam

Die Rechtsanwälte der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. haben am 23. März 05 gegen die Verantwortlichen der Venturion AG und die Verantwortlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curax Treuhand GmbH und gegen den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater H.-J. Schillings bei der Schwerpunktsstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft in Bochum Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrugs erstattet.

In der Begründung der Anzeige werden unter Anderen folgende Erkenntnisse aufgeführt: „In den Schulungen über die Aktienverkäufe, sowie in den öffentlichen Mitteilungen, den Verkaufsprospekten und in den Verkaufsgesprächen wurde den potentiellen Aktienkäufern immer die Möglichkeit offeriert, dass sie ihre Aktien jederzeit an Dritte veräußern könnten. Es wurde immer darauf hingewiesen, dass man die Aktien über die Internetplattform http://www.valora.de/ handeln könnte. Tatsächlich wurden die Venturion Aktien lediglich in der Zeit vom 03.12.2003 -16.12.2003 gehandelt. Die Marcoplan Aktien in der Zeit vom 04.02.2003 – 10.04.2003 und die Contenta Aktien vom 11.02.03 -10.04.2003. In der übrigen Zeit wurde der Handel auf Anweisung der Vorstände der jeweiligen Gesellschaften wegen laufender Kapitalerhöhungen ausgesetzt. Die Aktionäre konnten also, entgegen der getätigten Versprechungen, ihre Aktien nicht verkaufen.“

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der Verkaufsprospekt der Venturion AG die Aussage enthält, dass das Aufgeld aus der Ausgabe der Aktien des Unternehmens in Höhe von 2,50 Euro pro Aktie in die Kapitalrückstellung des Unternehmens eingestellt würde. Tatsächlich wurden mit diesem Geld der Aktionäre aber die immer größer werdenden finanziellen Lücken des Unternehmens gestopft. Die Anleger wurden so systematisch über die Finanzkraft des Unternehmens, an dem sie sich beteiligten, getäuscht.

Die Anwälte der DSK Streitgenossenschaft vertreten die Auffassung, dass das ominöse Wertgutachten der CURAX Treuhand GmbH falsch sein muss. Im Verkaufsprospekt der Venturion AG vom 13. Januar 2004 wird dieses Unternehmen als gerichtlich bestellte Nachgründungsprüferin aufgeführt. Auch hätte dieses Unternehmen in seinem Prüfbericht vom 20. Juni 2003 bestätigt: „ Die Unternehmenswerte der übertragenen Gesellschaften erreichen den Nennbetrag der dafür zu gewährenden Aktien der aufzunehmenden Gesellschaft ohne bare Zuzahlung.“ Die hierfür gewährten Aktien betrugen jedoch 2 x 28.000.000 Mio Stück zu einem Nennwert von je 1 € und damit 56 Mio. Euro. Diese Werte sind angesichts der permanenten Verluste des Unternehmens und der verwirklichten Umsatzzahlen illusorisch.

Die DSK Anwälte stellen den Staatsanwälten die Frage, ob hier von einer groben Fahrlässigkeit zu sprechen ist oder vielleicht sogar Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug anzunehmen ist.

Auch die Zahlen des Gutachtens des Wirtschaftsprüfers Schilling beruhen nach der momentanen Einschätzung der DSK Anwälte auf völlig falschen Annahmen. So wurden z. B. als Planzahlen des Umsatzes für 2003 eine Größenordnung von T€ 34.752 und für 2004 von T€ 43.440 angesetzt, damit man zu einem Unternehmenswert von 51.200.000 € kam. Tatsächlich wurden in den Jahren 2003 lediglich T€ 6.366 und in 2004 nur T€ 7.561 (bis 09/04) erwirtschaftet. Damit wurden in 2003 nur ein Wert von 18,32% und in 2004 nur ein Wert von 17,41% der angenommenen Werte erreicht.

Eine solche extreme Diskrepanz kann wohl nur schwerlich durch grobe Fahrlässigkeit bei der Gutachtenerstellung bzw. mit veränderten Marktsituationen erklärt werde. Ebenfalls auffällig ist, dass das Gutachten in den Anlagen von einem Jahresfehlbetrag für 2002 von 691.283 € ausgeht. Hierbei werden die aktuellen Zahlen bis zum 31.08.02 zugrunde gelegt Tatsächlich belief sich der Jahresfehlbetrag aus 2002 auf insgesamt 1.608.000€. Hier liegt also ein Unterschied von knapp 1 Mio. €, der sicherlich nicht wirklich erst in den restlichen 4 Monaten des Jahres entstanden ist.

Die hier genannten Punkte sind Bestandteil einer langen Liste von Ungereimtheiten und Fehler die sich noch beliebig fortsetzen ließe. Die DSK Interessengemeinschaft Venturion vertritt ca. 400 geschädigte Anleger. Der DSK werden aus dem internen Umfeld der ehemaligen Venturion AG bzw. den Vorgängergesellschaften der Macroplan AG und der Conrenta AG immer wieder Informationen zugespielt. Da auch viele Vermittler zum Kreis der Geschädigten gehören stehen diese den DSK Rechtsanwälten für die vorbereiteten Schadensersatzklagen auch gerne als Zeugen zur Verfügung.

Geschädigte Anleger können sich noch gerne der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion anschließen. Onlineanmeldungen über : http://www.fachanwalt-hotline.de/ Telefon : 06071-2089906

Falk Zinsfonds - Schadensersatz geltend machen.

Per Rundschreiben des Herrn Falk erfuhren die Zinsfondsanleger nun, dass der Zinsfonds wenig Aussichten hat, die Zinszahlungen seitens der verschiedenen Immobilienfonds zu erhalten. Erst recht besteht keine Aussicht auf die Rückzahlung der gewährten Darlehen. Außerdem wurde bekannt, dass die an die Immobilienfonds gewährten Darlehen nicht durch Grundschulden gesichert sind. Diesbezüglich bestand wohl auch nie eine Absicht seitens der Initiatoren, da die ersten Rangstellen die Banken besetzen.Die Krise der Falk Immobilienfonds ist nicht von heute auf morgen im Herbst 2004 entstanden, wie die Falk Initiatoren gern vortäuschen. Eine solche Schieflage entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. In 2004, wohl auch schon in 2003, war der Zinsfonds-Geschäftsführung bewusst, dass eine Bedienung und Rückzahlung der Darlehen gefährdet ist. Dennoch wurden die Zinsfonds-Beteiligungen als sichere Kapitalanlage angeboten. Die Kanzleien der Interessengemeinschaft Falk Capital gehen davon aus, dass hier Schadensersatzansprüche auf deliktischer Grundlage geltend gemacht werden können.
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Montag, April 18, 2005

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