Dienstag, April 19, 2005

Falk Zinsfonds - Schadensersatz geltend machen.

Per Rundschreiben des Herrn Falk erfuhren die Zinsfondsanleger nun, dass der Zinsfonds wenig Aussichten hat, die Zinszahlungen seitens der verschiedenen Immobilienfonds zu erhalten. Erst recht besteht keine Aussicht auf die Rückzahlung der gewährten Darlehen. Außerdem wurde bekannt, dass die an die Immobilienfonds gewährten Darlehen nicht durch Grundschulden gesichert sind. Diesbezüglich bestand wohl auch nie eine Absicht seitens der Initiatoren, da die ersten Rangstellen die Banken besetzen.Die Krise der Falk Immobilienfonds ist nicht von heute auf morgen im Herbst 2004 entstanden, wie die Falk Initiatoren gern vortäuschen. Eine solche Schieflage entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. In 2004, wohl auch schon in 2003, war der Zinsfonds-Geschäftsführung bewusst, dass eine Bedienung und Rückzahlung der Darlehen gefährdet ist. Dennoch wurden die Zinsfonds-Beteiligungen als sichere Kapitalanlage angeboten. Die Kanzleien der Interessengemeinschaft Falk Capital gehen davon aus, dass hier Schadensersatzansprüche auf deliktischer Grundlage geltend gemacht werden können.
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