Die Rechtsanwälte der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. haben am 23. März 05 gegen die Verantwortlichen der Venturion AG und die Verantwortlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curax Treuhand GmbH und gegen den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater H.-J. Schillings bei der Schwerpunktsstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft in Bochum Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrugs erstattet.
In der Begründung der Anzeige werden unter Anderen folgende Erkenntnisse aufgeführt: „In den Schulungen über die Aktienverkäufe, sowie in den öffentlichen Mitteilungen, den Verkaufsprospekten und in den Verkaufsgesprächen wurde den potentiellen Aktienkäufern immer die Möglichkeit offeriert, dass sie ihre Aktien jederzeit an Dritte veräußern könnten. Es wurde immer darauf hingewiesen, dass man die Aktien über die Internetplattform http://www.valora.de/ handeln könnte. Tatsächlich wurden die Venturion Aktien lediglich in der Zeit vom 03.12.2003 -16.12.2003 gehandelt. Die Marcoplan Aktien in der Zeit vom 04.02.2003 – 10.04.2003 und die Contenta Aktien vom 11.02.03 -10.04.2003. In der übrigen Zeit wurde der Handel auf Anweisung der Vorstände der jeweiligen Gesellschaften wegen laufender Kapitalerhöhungen ausgesetzt. Die Aktionäre konnten also, entgegen der getätigten Versprechungen, ihre Aktien nicht verkaufen.“
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der Verkaufsprospekt der Venturion AG die Aussage enthält, dass das Aufgeld aus der Ausgabe der Aktien des Unternehmens in Höhe von 2,50 Euro pro Aktie in die Kapitalrückstellung des Unternehmens eingestellt würde. Tatsächlich wurden mit diesem Geld der Aktionäre aber die immer größer werdenden finanziellen Lücken des Unternehmens gestopft. Die Anleger wurden so systematisch über die Finanzkraft des Unternehmens, an dem sie sich beteiligten, getäuscht.
Die Anwälte der DSK Streitgenossenschaft vertreten die Auffassung, dass das ominöse Wertgutachten der CURAX Treuhand GmbH falsch sein muss. Im Verkaufsprospekt der Venturion AG vom 13. Januar 2004 wird dieses Unternehmen als gerichtlich bestellte Nachgründungsprüferin aufgeführt. Auch hätte dieses Unternehmen in seinem Prüfbericht vom 20. Juni 2003 bestätigt: „ Die Unternehmenswerte der übertragenen Gesellschaften erreichen den Nennbetrag der dafür zu gewährenden Aktien der aufzunehmenden Gesellschaft ohne bare Zuzahlung.“ Die hierfür gewährten Aktien betrugen jedoch 2 x 28.000.000 Mio Stück zu einem Nennwert von je 1 € und damit 56 Mio. Euro. Diese Werte sind angesichts der permanenten Verluste des Unternehmens und der verwirklichten Umsatzzahlen illusorisch.
Die DSK Anwälte stellen den Staatsanwälten die Frage, ob hier von einer groben Fahrlässigkeit zu sprechen ist oder vielleicht sogar Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug anzunehmen ist.
Auch die Zahlen des Gutachtens des Wirtschaftsprüfers Schilling beruhen nach der momentanen Einschätzung der DSK Anwälte auf völlig falschen Annahmen. So wurden z. B. als Planzahlen des Umsatzes für 2003 eine Größenordnung von T€ 34.752 und für 2004 von T€ 43.440 angesetzt, damit man zu einem Unternehmenswert von 51.200.000 € kam. Tatsächlich wurden in den Jahren 2003 lediglich T€ 6.366 und in 2004 nur T€ 7.561 (bis 09/04) erwirtschaftet. Damit wurden in 2003 nur ein Wert von 18,32% und in 2004 nur ein Wert von 17,41% der angenommenen Werte erreicht.
Eine solche extreme Diskrepanz kann wohl nur schwerlich durch grobe Fahrlässigkeit bei der Gutachtenerstellung bzw. mit veränderten Marktsituationen erklärt werde. Ebenfalls auffällig ist, dass das Gutachten in den Anlagen von einem Jahresfehlbetrag für 2002 von 691.283 € ausgeht. Hierbei werden die aktuellen Zahlen bis zum 31.08.02 zugrunde gelegt Tatsächlich belief sich der Jahresfehlbetrag aus 2002 auf insgesamt 1.608.000€. Hier liegt also ein Unterschied von knapp 1 Mio. €, der sicherlich nicht wirklich erst in den restlichen 4 Monaten des Jahres entstanden ist.
Die hier genannten Punkte sind Bestandteil einer langen Liste von Ungereimtheiten und Fehler die sich noch beliebig fortsetzen ließe. Die DSK Interessengemeinschaft Venturion vertritt ca. 400 geschädigte Anleger. Der DSK werden aus dem internen Umfeld der ehemaligen Venturion AG bzw. den Vorgängergesellschaften der Macroplan AG und der Conrenta AG immer wieder Informationen zugespielt. Da auch viele Vermittler zum Kreis der Geschädigten gehören stehen diese den DSK Rechtsanwälten für die vorbereiteten Schadensersatzklagen auch gerne als Zeugen zur Verfügung.
Geschädigte Anleger können sich noch gerne der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion anschließen. Onlineanmeldungen über : http://www.fachanwalt-hotline.de/ Telefon : 06071-2089906
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