Samstag, April 23, 2005

Erste Prospekthaftungsklage gegen Initiatoren des CFB 144 Fond "Westfalenstadion" beim LG Düsseldorf eingereicht.

Die skandalösen Zustände rund um die Krise des Fußballvereins Borussia Dortmund weiten sich weiter aus. Mit ihrer Investition in das laut Beteiligungsprospekt "größte Fußballstadion Europas" haben sich etwa 5800 Anleger ins Abseits "geschossen".

Die in Anlegerschutzkreisen schon früh aufgeworfene Frage, „ob hier die Commerzbank-Tochter CFB Commerzfonds Beteiligungsgesellschaft mbH, die den Stadionfonds seinerzeit platzierte, die Anleger mit ihrem träumerischen gelb-schwarzen Beteiligungsmodell ins Abseits laufen ließ,“ wurde von den DSK/BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälten jetzt mit dem Einreichen der ersten Prospekthaftungsklage wegen des CFB Fonds 144 (Westfalenstadion) u. a. gegen die Commerzbank AG vor dem Landgericht Düsseldorf (Az 9 O 168/05) eindeutig beantwortet. Die Klage ist ein "Rückpass des Risikos" an die Banken.

In diesem Fall geht es um einen Betrag von rund 20.000,00 €. Insgesamt sind rund 5800 Anleger mit einem Kapital von über 40 Millionen € betroffen.

Uns liegt nicht daran, die Sanierung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA zu behindern. Unsere Klagen richten sich deshalb nicht gegen die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA. Wir gehen gegen die Initiatoren und die Profiteure des Fondskonstruktes vor.

Zu ihrer Beteiligung sind die Anleger des geschlossenen Fonds mit irreführenden Prospektangaben über die Finanzstärke des Hauptmieters, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA –kurz Borussia Dortmund- getäuscht worden. Der Fußballclub wurde im Prospekt als wirtschaftlich gesundes, wenn nicht sogar besonders starkes Unternehmen dargestellt, in das lohnend investiert werden könne.Die Wirklichkeit sah hingegen ganz anders aus: Bereits bei Prospektauflage bzw. Beitritt der meisten Anleger im Juni 2003, hatte Borussia Dortmund Verluste in Millionenhöhe erwirtschaftet. Dies geht aus den Geschäftsberichten eindeutig hervor und wurde den Anlegern offensichtlich bewusst verschwiegen.

DSK/BSZ® Rechtsanwalt Gieschen: "Die Anleger wurden bewusst getäuscht. Gleiches gilt für das jetzt vorgelegte Sanierungskonzept. Vorhandene Risiken, wie etwa eine Nachhaftung des Kommanditisten wegen der Sonderausschüttung der beteiligten Anleger wurden bewusst schöngeredet. Die Verantwortlichen aus dem Verein, Banken und Fondsgesellschaften spielen offensichtlich auf Zeit, um sich in die Verjährung zu retten. Schlussendlich tragen die Anleger die Hauptlast der Sanierung, während die Banken nur einen kleinen Teil beisteuern.

DSK/BSZ® Rechtsanwalt Ahrens: "Den Anlegern ist laut Prospekt ein lukratives Investment in einen wirtschaftlich exorbitant erfolgreichen Fußballclub angedient worden, welches sie durch Ihren Beitritt in den geschlossenen CFB Fonds 144 auf Dauer gut angelegt glaubten. Heute, nach bekannt werden der Krise aufgrund der millionenschweren Verluste im operativen Geschäft, dürfte das eingezahlte Kapital verloren sein. Diesem groben Foul der Initiatoren wollen wir mit der DSK und der Anwaltskooperation gleichsam die "Rote Karte" zeigen. Wir haben deshalb die Prospekthaftungsklage eingereicht, um den Anlegern ihr Kapital zurückzuholen."

Zur Sanierung des maroden Clubs müssen die Anleger jetzt nochmals ran:

Die Anleger wurden in der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 überrumpelt und mit der Drohung, ansonsten die Insolvenz der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA auszulösen, genötigt, einem einseitigen Sanierungskonzept zuzustimmen. Erst nach starken Protesten wurde überhaupt eine hinreichende Anzahl von Kopien eines stark gekürzten und oberflächlichen Sanierungskonzepts überreicht. Die Banken und teilweise auch der Vertrieb hatten derartige Unterlagen aber wesentlich früher erhalten. Wer derart mit seinen Anlegern und Kunden umgeht, provoziert selbst eine entsprechende Klagewelle."

Viele Anleger stellen sich die Frage, ob sie erst abwarten sollen, ob der Sanierungsplan von Borussia Dortmund Erfolg hat.

Klare Antwort: Nein!

Denn es wird sich frühestens in zwei Jahren herausstellen, ob die Maßnahmen greifen und Borussia Dortmund wirklich die vereinbarten Mieten zahlen kann. Dies wäre ohne Zweifel allen Beteiligten zu wünschen. Sollte der Sanierungsplan im Jahre 2007 scheitern, wären die Prospekthaftungsansprüche verjährt und der Commerzbank-Konzern aus dem Schneider.
Die Anwälte sind im Hinblick auf die Sanierung skeptisch. Nach derer Auffassung sind die Lasten der Sanierung einseitig verteilt und der Beitrag der Banken ist unzureichend. Sie befürchten, dass der Verzicht der Fondanleger in erster Linie dazu dient, die Zeit zu überbrücken, bis die Ansprüche aus Prospekthaftung verjährt sind.

Auf Anfrage hat die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft, die Molsiris Vermietungsgesellschaft mbH, erklärt, nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten zu wollen. Dies zeigt deutlich, dass es dem Commerzbank-Konzern nicht in erster Linie um den Sanierungsplan geht. Die Anleger sollen in die Verjährungsfalle getrieben werden.

Rasches Handeln ist angezeigt. Die Verjährung der Ansprüche droht spätestens zum 17.08.2005. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beträgt die Verjährungsfrist nur sechs Monate, gerechnet ab Kenntnis des Prospektfehlers. Von der wirtschaftlichen Situation bei Borussia Dortmund hat die Fondsgesellschaft mit Schreiben vom 17.02.2005 informiert.

Der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ist es gelungen eine Kooperation von führenden Anwaltskanzleien im Kapitalanlagerecht mit der Vertretung der „DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Borussia/Molsiris“ zu betrauen. Die kooperierenden Anwaltskanzleien Ahrens und Gieschen aus Bremen und Kälberer & Tittel aus Berlin verfügen über jahrelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und können aufgrund dessen auch eine größere Zahl von Verfahren gleichzeitig betreuen. Dies ist auch notwendig, weil die geltend gemachten Ansprüche der kurzen Verjährung der Prospekthaftung unterliegen. Die betroffenen Anleger sollten deshalb schnell reagieren.Die genannten Kanzleien sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Kapitalanlagerecht und Fondsbeteiligungen. Sie verfügen auch über die notwendige Erfahrung und Logistik um "Massenverfahren" zu bewältigen, wie sich u. a. in dem "Telekom-Verfahren" gezeigt hat. Durch diese Kooperation kann die DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft für ihre Mitglieder sicherstellen, dass innerhalb der Verjährungsfrist eine hohe Anzahl von Klagen bearbeitet werden kann.

Die DSK Interessengemeinschaft im BSZ® e.V. „Borussia/Molsiris“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von DSK/BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. Die Aufnahme in die DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschafte kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DSK/BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung eines Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780 Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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