Mittwoch, April 20, 2005

Jetzt beginnt die heiße Pahse in dem Kampf um die Anlegergelder bei der Venturion AG

Die Anwälte der DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VENTURION AG haben nunmehr ihre Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospekte der einzelnen Gesellschaften der Conrenta AG, Macro-Plan AG und der Venturion AG auf ihre Vollständigkeit und die Richtigkeit der getätigten Äußerungen abgeschlossen. Hierbei taten sich Mängel auf, auf die Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände, Gründungsgesellschafter und Initiatoren der jeweiligen Gesellschaften durchaus gestützt werden können.

Durch die Venturionpleite wurden die Vermögensverhältnisse vieler Anleger in dramatischer Weise verändert. Viele Anleger kämpfen mit finanziellen Engpässen. Unter Kenntnis dieser finanziellen Situation, wollen die DSK Anwälte, jede sich möglicherweise ergebende Chance nutzen, um so kostengünstig wie nur irgend möglich einen Erfolg für die Mitglieder der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion zu erreichen.

Um die Ansprüche gegen die jeweiligen Personen in optimaler Weise geltend zu machen, dabei aber zunächst auf äußerst langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu verzichten, bietet sich die Möglichkeit an, auf vernünftige Art und Weise Argumente auszutauschen und im Wege eines Vergleiches eine schnelle und für die Anleger praktikable Lösung herbeizuführen.

Hierzu werden die Anwälte der Streitgenossenschaft die ÖRA in Hamburg anrufen. Die ÖRA stellt eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle dar. Hier sitzen erfahrene Richter und Rechtsanwälte als unabhängige und ehrenamtliche Schiedsrichter einer Verhandlung vor und bewerten den Fall von seiner rechtlichen und tatsächlichen Seite her. Am Ende der Verhandlung wird dann ein Vorschlag unterbreitet, wie dieser Sachverhalt zwischen den Parteien beigelegt werden sollte. Dieser Vorschlag ist allerdings für die Parteien nicht bindend. Es ergibt sich damit folglich die Möglichkeit, die Chancen auf einen Vergleich optimal auszuloten und trotzdem für den Fall, dass die Gegenseite nicht kooperativ sein sollte, auch noch die Möglichkeit mit einem Gerichtsprozess für die Anlegerinteressen zu streiten.

Für die Anleger ergibt sich aus diesem Verfahren auch der Vorteil, dass während der Dauer des Schlichtungsverfahrens die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen ist.

In diesen Verfahren, die übrigens auch von Wirtschaftunternehmen durchgeführt werden um außerhalb der Öffentlichkeit und der teuren Gerichte große Summen zu verhandeln, könnte nach Meinung der DSK Anwälte möglicherweise eher, auch durch den Druck der Schiedsrichter, eine Einigung erreicht werden. Da hier die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist und in einem möglichen Vergleich zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart werden kann, könnte sich die Gegenseite durchaus auf einen Vergleich einlassen, denn außer den von den Anwälten vertretenen Mitgliedern der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft würde niemand von dieser Einigung Kenntnis erlangen. Hierdurch würde für die Gegenseite also ein Nachahmungseffekt von weiteren Geschädigten verhindert werden. In anderen Rechtsstreitigkeiten wurde diese Prozedur von den für die Interessengemeinschaft tätigen Rechtsanwälten bereits erfolgreich zugunsten derer Mandanten angewendet.

Ein großer Teil der Geschädigten wäre schon mit einer Quote von 80-50% der Anlagesumme zufrieden. Sofern also eine solche Quote in einem vergleich erreicht werden könnte, würde ein weiteres wesentlich kostenintensiveres Verfahren unnötig werden.

In anderen Rechtsstreitigkeiten wurde diese Prozedur übrigens von den für die Interessengemeinschaft tätigen Rechtsanwälten bereits erfolgreich zugunsten ihrer Mandanten angewendet.

Bei einem Kostenvergleich wird deutlich, warum die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihren Mitgliedern diesen Verfahrenschritt als für sie äußerst geeignet empfiehlt: Das Gesamtkostenrisiko bei eine Streitwert von 5000.- Euro beträgt im Schlichtungsverfahren nämlich nur 165.- Euro, im Gerichtsverfahren dagegen 2155,- Euro.

Geschädigte Anleger können sich noch gerne der DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion anschließen.

Onlineanmeldungen über : http://www.fachanwalt-hotline.de/
Telefon : 06071-2089906

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