Samstag, Juli 25, 2020

HydraPay / Jol Pay Ltd: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 25 Juli 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
HydraPay / Jol Pay Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass:

HydraPay / Jol Pay Ltd
www.hydrabonds.com
info@hydrabonds.com
+46 853 527 819

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einzahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 ZaDiG 2018), das Auszahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 2 leg cit), das Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 leg cit) sowie das Zahlungsinstrumentegeschäft (§ 1 Abs 2 Z 5 leg cit) nicht gestattet.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:



Offener Brief an: Herrn Bundesminister Peter Altmeier. Betr.: Wasserstoff-Technologie

an: Herrn Bundesminister Peter Altmeier

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Altmaier,

die Regierung Dr. Merkel verfolgt das Ziel, Deutschland zu desindustrialisieren durch eine fortgesetzte Erhöhung der Strompreise. Hierbei wird sie unterstützt von neomarxistischen Politikern und solchen, die keine physikalischen Kenntnisse haben. Verfahren zur Stromerzeugung, die sicher und preisgünstig sind, werden gesetzlich verboten.

Die Physikerin Dr. Merkel weiß, dass elektrischer Strom nicht technisch gespeichert werden kann und dass volatile Energiequellen zur Deckung der Grundlast nicht geeignet sind. Allmählich erkennt die Bundesregierung, dass Windräder bei Windstille keinen Strom liefern. Die Durchsetzung der volatilen Energiequellen erfordert, dass unter sehr hohen Verlusten große Strommengen in speicherbare Energie umgewandelt werden müssen.

Neuerdings vertritt die Bundesregierung die Idee, zur Energiespeicherung Wasserstoff einzusetzen. Der Bundesregierung fehlt es an physikalischen Sachkenntnissen, um einzusehen, dass dieser Weg unrealistisch ist. Die Fläche der Bundesrepublik reicht nicht aus, um die erforderliche Menge an Wasserstoff zu produzieren. Die ungünstigen Eigenschaften des Wasserstoffs erfordern exorbitante Kosten für den sicheren Umgang mit Wasserstoff.

Es gibt hervorragende Artikel von Fachleuten, die belegen, daß die Wasserstoff-Technologie eine Illusion ist, z. B. www.eike-klima-energie.eu/2020/06/23/wasserstoff-der-neue-wahn oder www.fachinfo.eu/geisenheiner.pdf

Normalerweise werden neue Technologien erst dann eingesetzt, wenn sie ausgereift sind. Sie warten das nicht ab, sondern lassen bereits jetzt intakte (und bezahlte!) Kernkraftwerke in die Luft sprengen, obwohl es noch gar keine Wasserstoff-Technologie gibt. Auch das ist eine Maßnahme zur Desindustrialisierung Deutschlands.

Der effizienteste Weg zur Desindustrialisierung ist der Klimakult. Als Physikerin weiß Dr. Merkel, daß Kohlendioxid-Emissionen nicht klimaschädlich sind, weil die Klimasensitivität des Kohlendioxids nur 0,6°C beträgt. Siehe www.fachinfo.eu/dietze2018.pdf und www.fachinfo.eu/fi100.pdf. Eine Begründung für die angebliche Klimaschädlichkeit des Kohlendioxids findet man bei Dr. Merkel nicht. Wer die Desindustrialisierung nicht unterstützt wird als "rechtsradikal" diskriminiert.

Ich bemühe mich um eine Verbreitung dieses Schreibens in der Hoffnung auf denkende Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Penner

veröffentlicht durch:

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


Freitag, Juli 24, 2020

Das gefährliche Wettrennen um einen Corona-Impfstoff.

Um die Angst in der Bevölkerung vor Corona weiterhin am Kochen zu halten, erklären uns manche Politiker, dass die “Corona-Krise” erst durch einen noch zu entwickelnden Impfstoff beendet werden könne. Einer der bedeutendsten Impfstoffentwickler Australiens sagt, dass es aus sehr guten Gründen möglicherweise nie einen Impfstoff gegen COVID-19 geben wird. Quelle

Während der Druck auf Coronavirus-Impfstoffe zunimmt, diskutieren Wissenschaftler die Risiken beschleunigter Tests. Studien haben gezeigt, dass Coronavirus-Impfstoffe das Risiko einer sogenannten Impfstoffverbesserung bergen, bei der der Impfstoff anstelle eines Infektionsschutzes die Krankheit tatsächlich verschlimmern kann, wenn eine geimpfte Person mit dem Virus infiziert ist. Der Mechanismus, der dieses Risiko verursacht, ist nicht vollständig verstanden und ist einer der Stolpersteine, die die erfolgreiche Entwicklung eines Coronavirus-Impfstoffs verhindert haben. Quelle

So hat beispielsweise die Impfung gegen die sogenannte “Schweinegrippe” von 2009/2010 zu teilweise schweren neurologischen Schäden insbesondere bei Kindern und zu Schaden­­ersatz­forderungen in Millionenhöhe geführt. Quelle

Es gibt auch Zweifel an dem Oxford-Coronavirus-Impfstoff, nachdem festgestellt wurde, dass ALLE an der Studie teilnehmenden Affen erkrankt sind. Quelle

Übrigens: Die Maskenpflicht erfüllt eher eine psychologische oder politische Funktion: Maulkorb bzw. sichtbares Zeichen des Gehorsams.  Bei häufigem Tragen kann es womöglich  zu zusätzlichen gesundheitlichen Problemen führen. Bürger werden wie unmündige Kinder behandelt und zum öffentlich sichtbaren Gehorsam genötigt. Quelle

Leben geht weiter…. Erinnert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.

PANDEMIE ALS GOLDGRUBE. Rennen um Corona-Impfstoff: Universität Oxford macht Hoffnung

Aus Großbritannien und China werden Erfolge bei der Suche nach einem Impfstoff gegen das Corona-Virus gemeldet. Der heftige Kampf an der Propagandafront deutet vielmehr auf die glänzenden Geschäfte hin, die auch beim Coronavirus winken.

Das weltweite Rennen um Impfstoffe gegen COVID-19 läuft auf Hochtouren. Über erste Testergebnisse zweier neuer Impfstoffkandidaten berichtete jetzt die medizinische Wissenschaftszeitschrift Lancet. So meldete die Universität Oxford Erfolge des Vakzines »ChAdOx1 nCoV-19«. Der Direktor des Jenner-Instituts der Universität Oxford, Adrian Hill, lobt: »Wir sehen eine gute Immunantwort bei fast jedem!«

Zwischen dem 23. April und dem 21. Mai 2020 wurden gesunde und mutige 1077 Teilnehmer in einer sogenannten randomisierten und kontrollierten Einzelblindstudie der Phase 1/2 untersucht. 543 Probanden erhielten das Vakzin der Oxford Universität; bei 67 Prozent zeigten sich jedoch recht häufig unerwünschte milde bis moderate Wirkungen wie Kopfschmerz, Myalgie, Fieber und Rötungen. Reaktionen wie Schmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen und Unwohlsein wurden teilweise durch prophylaktischen Paracetamol-Einsatz reduziert.

Schwere Nebenwirkungen seien nicht aufgetreten, betonen die Wissenschaftler und bewerten damit das Sicherheitsprofil des Impfstoffes als »akzeptabel«: »Es gab keine ernsthaften unerwünschten Ereignisse im Zusammenhang mit ChAdOx1 nCoV-19.«

Die Universität Oxford und der Pharmakonzern AstraZeneca kündigten eine Partnerschaft an. Die britische Regierung soll bereits einige 100 Millionen Impfstoffdosen bestellt haben.

Ein weiterer möglicher Impfstoff des chinesischen Unternehmens CanSino wurde an 508 Probanden untersucht. Auch hier, so berichten Wissenschaftler um Feng-Cai Zhu, sei eine signifikante Immunantwort zu verzeichnen. Schwere unerwünschte Wirkungen seien nicht aufgetreten: »Im Allgemeinen wiesen die Impfstoffkandidaten akzeptable Sicherheits- und Verträglichkeitsprofile und eine vielversprechende Immunogenität bei gesunden chinesischen Erwachsenen auf; der hochdosierte Impfstoff war jedoch mit einem erhöhten Risiko schwerer Nebenwirkungen verbunden.«

Die chinesischen Wissenschaftler wollen die Versuche am Menschen weiter fortführen mit dem Ziel, geeignete Dosierungen für nachfolgende Wirksamkeitsstudien zu bestimmen.

Laut WHO könnte Mitte nächsten Jahres ein Impfstoff bereit stehen. Rund 20 Kandidaten seien weltweit in klinischen Studien, einige werden funktionieren, glaubt die WHO. Sie sprengt auch den üblichen Zeitrahmen einer Impfstoffentwicklung, der schon mal Jahrzehnte dauern kann.

Normalerweise werden neue Impfstoffe in drei Phasen getestet:

Zunächst soll geklärt werden, ob Menschen den Impfstoff überhaupt überleben und vertragen. In der zweiten Phase soll herausgefunden werden, ob der Stoff überhaupt wirkt und in welcher Dosierung er angewandt werden muss und in der dritten müssen alle drei Punkte bestätigt werden. Das ist sehr zeitaufwendig und dauert dementsprechend. Entscheidend sind auch Ergebnisse über mögliche Langzeitfolgen. Doch wenn die Forscher aus Oxford »unbedingt das Rennen« machen wollen, wie Bild (»Wann kommt der Impfstoff endlich?«) schreibt, spielen Neben- oder Langzeitwirkungen und mögliche Spätfolgen offenbar kaum eine Rolle.

Goldgrube Pandemie

Der heftige Kampf an der Propagandafront deutet vielmehr auf die glänzenden Geschäfte hin, die auch beim Coronavirus winken. Pharmazeuten weisen auf die Risiken hin und erinnern an den Skandal um den Schweinegrippe-Impfstoff Pandemix vor elf Jahren. Auch damals erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Schweinegrippe zur weltweiten Seuche, Notfallpläne wurde in Kraft gesetzt und ein sofortiger Impfstoff gefordert. Auf Ärzte wurde Druck ausgeübt, gegen die »Neue Grippe« zu impfen, offizielle Organe wie die Ständige Impfkommission (STIKO) und auch das Robert-Koch-Institut leisteten Schützenhilfe.

Gegen erhebliche Sicherheitsbedenken wurden 30 Millionen Menschen in Europa geimpft. Die Folgen waren fürchterlich: Über 1138 unterschiedliche schwere Nebenwirkungen vom allergischen Schock, über Gesichtslähmungen bis hin zu Gefäßentzündungen wurden dokumentiert. Später wurde sogar die Erkrankung vor allem von Kindern und Jugendlichen an der unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie als Folge der Massenimpfung bekannt.

Wolfgang Becker-Brüser, Herausgeber des kritischen »Arznei-Telegramms«, war vor zwei Jahren über die hohen Nebenwirkungen von Pandemrix nicht überrascht: »Ich habe schon damals gesagt, dass die Schweinegrippe benutzt wird, um in Deutschland ein Großexperiment zu starten mit einem Impfstoff, der nicht ausreichend getestet und daher für eine Massenimpfung ungeeignet ist.«

Auch damals war ein wesentliches Argument »Es muss schnell gehen!« Die Ausbreitung des Virus N1H1 09 wurde damals als ultimativer und unausweichlicher Schrecken an die Wand gemalt.

Weltweit geschürte Angst vor Ansteckung beflügelte sodann den Eifer der Staaten, Medikamente in großem Umfang zu ordern. Regierungen bestellten seinerzeit weltweit Impfstoffe im Wert von 4,3 Milliarden Dollar und machten die Pandemie zur Goldgrube. Hauptnutznießer, so das Handelsblatt damals, dürften die europäischen Arzneimittelhersteller Roche, Glaxo-Smithkline (GSK), Novartis und Sanofi-Aventis sein.

In Coronazeiten haben wieder viele Regierungen den nach kritischen Erfahrungen nicht grundlos den sorgfältig entwickelten Prozess der klinischen Studien beschleunigt, indem sie wichtige Sicherheitskriterien über Bord geworfen haben.

Wohin die Reise geht, deutet Lancet an. Die älteste Medizinzeitung bringt es fertig, Coronakrise, Klimaagenda und New Green Deal nahtlos auf einen Nenner zu bringen: »Wir müssen uns auf Nachhaltigkeit für die Gesundheit, die Gesellschaft und den Planeten konzentrieren. Die Idee eines Grünen New Deal, der die Klimaagenda mit wirtschaftlicher Gerechtigkeit und Umverteilung sowie einer grünen und gesunden Erholung von der Pandemie verbindet, findet politische Rückendeckung … Die Chance, die Klimapolitik deutlich zu beschleunigen, muss genutzt werden.«

Im Editorial heißt es in Lancet weiter: »Die Notwendigkeit, die normalen gesellschaftlichen Zwänge – Effizienz, Konsum und Wachstum – in Frage zu stellen, ist selbst für Ökonomen keine neue Idee. Aber die Gesundheitsgemeinschaft hat eine erneuerte moralische Autorität, um diese Herausforderung einzufordern. Dies erfordert einen Kulturwandel sowie eine Veränderung der Maßstäbe. Die Menschen, Institutionen, Organisationen und Gesellschaften, denen diese Sorgen am Herzen liegen, müssen umdenken. Normalität wird nicht mehr ausreichen.«

Gesichtsmasken behindern Atmung

Sicher steht jedenfalls ein anderes Untersuchungsergebnis fest: »Beatmung, kardiopulmonale Belastungsfähigkeit und Komfort werden durch chirurgische Masken reduziert und durch FFP2/N95-Gesichtsmasken bei gesunden Personen stark beeinträchtigt.« Das ist das Ergebnis einer Studie mit gesunden Probanden über die Auswirkungen der Maskenpflicht über lange Zeiträume am Institut für Kardiologie der Universität Leipzig.

Sogar bei gesunden Menschen senken Gesichtsmasken die Leistungsfähigkeit des Herzens, belegen die Wissenschaftler in Leipzig. Eine Maske vor Nase und Mund reduziert Atemvolumen und Atemgeschwindigkeit und beeinträchtigt auf dem Fahrrad-Ergometer die körperliche Belastbarkeit. Auch die Lungenfunktion war mit Maske bedeutend niedriger als ohne.

Medizinische Gesichtsmasken haben einen deutlich negativen Einfluss auf die kardiopulmonale Kapazität, der anstrengende körperliche und berufliche Aktivitäten erheblich beeinträchtigt. Schlussfolgerung der Studienautoren: »Darüber hinaus beeinträchtigen medizinische Masken die Lebensqualität ihres Trägers erheblich. Die Leipziger Kardiologen beeilen sich jedoch zu betonen, dass ihre Studienergebnisse keineswegs eine Maskenpflicht Infragestellen sollen. Sondern: »Diese Effekte müssen im Vergleich zu den potenziellen Schutzeffekten von Gesichtsmasken auf die Virusübertragungen betrachtet werden.«



***
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Donnerstag, Juli 23, 2020

www[dot]sigmabunq[dot]com: Auf der Warnliste der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 23.07.2020 mitgeteilt wurde, hat die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li über folgenendes Unternehmen eine Warnmeldung veröffentlicht:

www[dot]sigmabunq[dot]com

Die FMA weist darauf hin, dass die SIGMA BANK SA als Betreiberin der Internetseite www[dot]sigmabunq[dot]com, welche unter dem Namen SIGMA BANK Finanzdienstleistungen anbietet und sich als französisches Finanzinstitut ausgibt, weder über eine Bewilligung der FMA noch der AMF (Autorité des marchés financiers) verfügt.

Die FMA macht darauf aufmerksam, dass kein Zusammenhang zwischen der SIGMA Bank SA bzw. der Internetseite www[dot]sigmabunq[dot]com und der in Liechtenstein bewilligten SIGMA Bank AG besteht.

Die FMA rät dringend davon ab, Finanzgeschäfte über die Website www[dot]sigmabunq[dot]com zu tätigen.
***
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.




Bronze FX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.07.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Bronze FX
Suite 305 Griffith corporate centre, PO Box 1510 Beachmont,
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
Telephone: 02036950353 , +442080895514 , +447446660002 , 0744666000
Email: tomp@bronze-fx.com ,  support@bronze-fx.com ,  support@bronze-fx.com , TomP@ftl-fx.com, TomP@bronze-fx.com , OscarL@ftl-fx.com , Johnrichardson976@icloud.com
Website: https://bronze-fx.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Mittwoch, Juli 22, 2020

treevest GmbH & Co. KG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von TREEVEST

Die BaFin hat am 24. Februar 2020 das öffentliche Angebot von TREEVEST wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die treevest GmbH & Co. KG keine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Paulowniabäume unter der Bezeichnung TREEVEST zum Erwerb anbieten.

Diese Maßnahme ist bestandskräftig.

Die Untersagung erfolgte, weil die treevest GmbH & Co. KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFinzuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft dieBaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Anlegerbeschwerden im Zusammenhang mit internetbasierte Handelsplattformen häufen sich.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com melden sich täglich viele Anleger die sich über betrügerische internetbasierte Handelsplattformen beschweren und Hilfe suchen.

Binäre Optionen geben einem Anleger die Möglichkeit, eine Wette auf das Eintreten eines bestimmten Ereignisses in Bezug auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines oder mehrerer Basiswerte (zB Aktie, Anleihe, Währung, Rohstoff, Index) abzuschließen. Vielfach werden binäre Optionen angeboten, die aufgrund der komplexen Preisgestaltungsstruktur und den noch komplexeren Angeboten regelrecht einen Totalverlust garantieren.

Die Anbieter von binären Optionen handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht.

Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipuliert oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den Optionskontrakt nicht auszahlen musste.

Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung. Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.

Meist haben die Kunden Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Geld zurückzubekommen.

Diese Beschwerden betreffen in der Regel Kunden, die Geld auf ihr Handelskonto für binäre Optionen eingezahlt haben und dann von „Brokern“ telefonisch aufgefordert werden, zusätzliches Geld auf das Kundenkonto einzuzahlen. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung oder die ihnen versprochene Rückgabe abzuheben, stornieren die Handelsplattformen angeblich die Abhebungsanfragen der Kunden, lehnen die Gutschrift ihrer Konten ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand von aggressiven Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld regelrecht aus den Fingern zogen. Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in binäre Optionen zu investieren.

Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein. Der vorgesehene Basispreis ist unerreichbar.

Es kommt aber noch ärger!

Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der binären Optionen verwendet werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern. In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Oft wird dem ESK auch über die Manipulation der Handelssoftware für binäre Optionen berichtet.
Das geschieht, um gezielt Verluste für den Kunden herbeizuführen. Wenn der Trade eines Kunden positiv läuft, wird der Countdown bis zum Ablauf willkürlich verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Ein Großteil des Marktes für binäre Optionen  wird über internetbasierte Handelsplattformen betrieben die nicht über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen und somit illegale Aktivitäten ausüben. Auf der Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com berichtet der ESK täglich über solche Plattformen.

Mitunter werben Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“.

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

  • Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leer geräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

  • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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