Mittwoch, Juli 22, 2020

Anlegerbeschwerden im Zusammenhang mit internetbasierte Handelsplattformen häufen sich.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com melden sich täglich viele Anleger die sich über betrügerische internetbasierte Handelsplattformen beschweren und Hilfe suchen.

Binäre Optionen geben einem Anleger die Möglichkeit, eine Wette auf das Eintreten eines bestimmten Ereignisses in Bezug auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines oder mehrerer Basiswerte (zB Aktie, Anleihe, Währung, Rohstoff, Index) abzuschließen. Vielfach werden binäre Optionen angeboten, die aufgrund der komplexen Preisgestaltungsstruktur und den noch komplexeren Angeboten regelrecht einen Totalverlust garantieren.

Die Anbieter von binären Optionen handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht.

Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipuliert oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den Optionskontrakt nicht auszahlen musste.

Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung. Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.

Meist haben die Kunden Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Geld zurückzubekommen.

Diese Beschwerden betreffen in der Regel Kunden, die Geld auf ihr Handelskonto für binäre Optionen eingezahlt haben und dann von „Brokern“ telefonisch aufgefordert werden, zusätzliches Geld auf das Kundenkonto einzuzahlen. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung oder die ihnen versprochene Rückgabe abzuheben, stornieren die Handelsplattformen angeblich die Abhebungsanfragen der Kunden, lehnen die Gutschrift ihrer Konten ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand von aggressiven Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld regelrecht aus den Fingern zogen. Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in binäre Optionen zu investieren.

Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein. Der vorgesehene Basispreis ist unerreichbar.

Es kommt aber noch ärger!

Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der binären Optionen verwendet werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern. In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Oft wird dem ESK auch über die Manipulation der Handelssoftware für binäre Optionen berichtet.
Das geschieht, um gezielt Verluste für den Kunden herbeizuführen. Wenn der Trade eines Kunden positiv läuft, wird der Countdown bis zum Ablauf willkürlich verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Ein Großteil des Marktes für binäre Optionen  wird über internetbasierte Handelsplattformen betrieben die nicht über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen und somit illegale Aktivitäten ausüben. Auf der Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com berichtet der ESK täglich über solche Plattformen.

Mitunter werben Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“.

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

  • Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leer geräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

  • Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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