Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung https://expressinkasso.wordpress.com
melden sich täglich viele Anleger die sich über betrügerische internetbasierte
Handelsplattformen beschweren und Hilfe suchen.
Binäre Optionen geben einem Anleger die Möglichkeit,
eine Wette auf das Eintreten eines bestimmten Ereignisses in Bezug
auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines oder mehrerer Basiswerte (zB Aktie,
Anleihe, Währung, Rohstoff, Index) abzuschließen. Vielfach werden binäre
Optionen angeboten, die aufgrund der komplexen Preisgestaltungsstruktur und den
noch komplexeren Angeboten regelrecht einen Totalverlust garantieren.
Die Anbieter von
binären Optionen handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass
ein Interessenkonflikt besteht.
Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts
bei Ablauf der binären Option manipuliert oder die Laufzeit der binären
Option um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den Optionskontrakt nicht
auszahlen musste.
Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise
standen auf der Tagesordnung. Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn
ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des
Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu
locken.
Meist haben die Kunden
Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Geld zurückzubekommen.
Diese Beschwerden betreffen in der Regel Kunden, die Geld
auf ihr Handelskonto für binäre Optionen eingezahlt haben und dann von
„Brokern“ telefonisch aufgefordert werden, zusätzliches Geld auf das
Kundenkonto einzuzahlen. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche
Einzahlung oder die ihnen versprochene Rückgabe abzuheben, stornieren die
Handelsplattformen angeblich die Abhebungsanfragen der Kunden, lehnen die
Gutschrift ihrer Konten ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand von aggressiven
Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr
Geld regelrecht aus den Fingern zogen. Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder
Anleger wäre gut beraten, nicht in binäre Optionen zu investieren.
Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger
nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich
mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den
Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht
ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein. Der vorgesehene
Basispreis ist unerreichbar.
Es kommt aber noch
ärger!
Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen
die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der binären Optionen verwendet
werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der
Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften
von Internet- und Cyber-Betrügern. In der Regel muss davon ausgegangen werden,
dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und
Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch
ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass
die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen
Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die
Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt
wurden.
Oft wird dem ESK auch
über die Manipulation der Handelssoftware für binäre Optionen berichtet.
Das geschieht, um gezielt Verluste für den Kunden
herbeizuführen. Wenn der Trade eines Kunden positiv läuft, wird der Countdown
bis zum Ablauf willkürlich verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.
Ein Großteil des Marktes für binäre Optionen wird über internetbasierte Handelsplattformen
betrieben die nicht über eine Genehmigung der zuständigen
Finanzaufsichtsbehörde verfügen und somit illegale Aktivitäten ausüben. Auf der
Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com
berichtet der ESK täglich über solche Plattformen.
Mitunter werben
Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten
„Ausfallversicherungen“.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen
Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein
einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass
solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine
Zahlung nichts bringt.
- Mittlerweile
fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die
„Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben
und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und
Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt
des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des
Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank
die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich
müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen,
einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten
Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem
Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leer geräumt wurden, als die Investments gewisse
Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die
Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als
Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem
Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu
nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen
lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht
der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung
stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden
der Geschädigten haftbar zu machen.
- Anleger,
die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer
investierten Gelder der vom ESK initiierten
Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie
sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders
vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine
Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von
Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte
oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige
Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten
auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige
physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege
des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten
also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in
Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein
oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die
Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen,
dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen
führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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