Die BaFin hat am 24. Februar 2020 das öffentliche
Angebot von TREEVEST wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
untersagt. Daher darf die treevest GmbH & Co. KG keine
Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Paulowniabäume unter der
Bezeichnung TREEVEST zum Erwerb anbieten.
Diese Maßnahme ist bestandskräftig.
Die Untersagung erfolgte, weil die treevest GmbH & Co. KG keinen
von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage
veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben
enthält.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht
ohne die Veröffentlichung eines von der BaFinzuvor gebilligten Verkaufsprospekts
öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft dieBaFin,
ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und
ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie
prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso
erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine
Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren
Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die
Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass
die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen
Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles
Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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