Freitag, November 01, 2019

Rüge vom Bundesrechnungshof. Bundesumweltministerium: Mehr als eine halbe Milliarde Euro für Berater.

Der Unterschied zwischen zwischen Null und 600 Millionen Euro scheint im Bundesumweltministerium nicht ganz klar zu sein: Zunächst hatte man angegeben, überhaupt nichts für externe Berater auszugeben. Bei näherem Hinsehen wurde klar: Es ist eine riesige Summe.

Deutlich ist die Rüge des Bundesrechnungshofes gegenüber dem Bundesumweltministerium ausgefallen: viel zu hohe Ausgaben für externe Berater. Im »Bericht zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des BMU« heißt es von den Rechnungsprüfern: »Das BMU und sein nachgeordneter Bereich haben im Prüfungszeitraum 2014 bis 2018 Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Millionen Euro erteilt.«

Ursprünglich hatte nach einem Bericht des SPIEGEL das Bundesumweltministerium zunächst erklärt, kein Geld für externe Berater ausgegeben zu haben. Doch der Bundesrechnungshof konnte sich das offenbar nicht so recht vorstellen und kam nach einer genaueren Prüfung dieser Aussage zu seinem gegenteiligen Ergebnis.

Er kritisierte besonders, dass das Ministerium offenbar nicht einmal genau über die Ausgaben Bescheid wisse und diese Kosten verschleiert habe: »Das Bundesumweltministerium erklärte, es führe keine übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten.«

In dem Bericht, heißt es weiter: »Bis zum Jahr 2018 erstattete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als einziges Ressort ‚Fehlanzeige‘«. »Dies hat den Bundesrechnungshof veranlasst zu prüfen, ob und wie das BMU sicherstellt, dass es externe Beratungsleistungen in seinem Geschäftsbereich vollständig erfasst und meldet.«

Der Bundesrechnungshof fährt fort: »Das BMU erfasst Unterstützungsleistungen nicht zentral. Da die vom Bundesrechnungshof benötigten Angaben nicht zu allen Aufträgen vorlagen, war keine abgrenzbare Grundgesamtheit für ein mathematischstatistisches Stichprobenverfahren gegeben. Stattdessen wählte der Bundesrechnungshof 76 der 846 von der zentralen Vergabestelle des BMU vergebenen Aufträge aus. In diesen Fällen ergaben sich wegen des Auftragnehmers und/oder des Vertragsgegenstandes Anhaltspunkte für externe Beratungsleistungen. Bei 44 der untersuchten 76 Fälle handelt es sich nach Auffassung des Bundesrechnungshofes um externe Beratungsleistungen im Sinne der Definition der Bundesregierung.«

Doch das Bundesumweltministerium habe pauschal erklärt, dass eine entsprechende Expertise im Ministerium nicht vorhanden sei. Schon gar nicht lag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung vor. Zahlreiche Leistungen bei diesen 44 Fällen hätten jedoch ministerielle Kernaufgaben betroffen.

Besonders handfest der Vorwurf des Rechnungshofes: Parlamentarische Anfragen zu externen Beratung- und Unterstützungsleistungen beantwortete das Ministerium »wiederholt nicht valide«. Weiter heißt es im Bericht: »Angaben waren teilweise inkonsistent, unvollständig oder nicht nachvollziehbar.« Demgegenüber erklärte das Bundesumweltministerium, parlamentarische Anfragen stets umfassend und fristgerecht zu beantworten. Lägen die erbetenen Daten nicht wie gewünscht vor, oder seien sie nicht klar definiert, könne es zu Unschärfen kommen.

Das Bundesumweltministerium hatte weiterhin auf die erste Kritik des Rechnungshofes entgegnet, dass der Rechnungshof nur einen Teil der Definition der Bundesregierung berücksichtige. »Die Definition umfasse auch eine Negativabgrenzung. Danach seien wissenschaftliche Gutachten zu spezifischen Fachfragen keine Beratungsleistungen. Die Leistungen in den 44 Fällen bezögen sich auf solche spezifischen Fachfragen und würden unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erbracht. Sie seien deshalb keine externen Beratungsleistungen.«

So versucht das Ministerium die Kritik des Rechnungshofes wegzubügeln. Es nimmt für sich zudem in Anspruch, ausreichend dokumentiert zu haben, dass keine Alternativen zur Auftragsvergabe bestanden hätten. Insofern würden sich auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erübrigen.

Doch der Bundesrechnungshof bleibt in seiner Antwort bei seiner Auffassung, dass das Ministerium mehrfach nicht ausreichend belegt habe, warum eine Eigenwahrnehmung der vergebenen Leistung nicht infrage käme. »Pauschale Aussagen genügen nicht«, so die Rechnungsprüfer unmissverständlich. »Der Bundesrechnungshof sieht im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität dieser Beratungsleistungen die deutliche Gefahr einer Abhängigkeit des BMU von externem Sachverstand in politisch sensiblen Kernbereichen.«

Ihre »Berater« sind der Bundesumweltministerin also lieb und teuer. Über solche Kosten wird übrigens auch jener dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e. V. mitfinanziert. Offenkundig ist, dass bei einem Teil der vom Rechnungshof kritisierten »Beratungen« auch einige des Abmahnvereins gemeint sind – ohne dass die Rechnungsprüfer dies explizit erwähnen.

Die Liste gemeinsamer Projekte des Ministeriums und des Abmahnvereines ist lang. Darunter sind so »bedeutende« Projekte wie »Grün- und Freiflächen in der sozialen Stadt«, eine »Informationskampagne Stickstoff« (149.934 Euro) und ein »Erfahrungsaustausch von zivilgesellschaftlichen Akteuren in Mittel und Osteuropa im Bereich Klimaschutz«. Für eine Kampagne zu »klimafreundlichen Mehrwegalternativen bei Getränkeverpackungen mit Mehrweg das Klima schützen« flossen fast 360.000 € aus dem Etat des Bundesumweltministeriums.

»Berater« haben wohl immer leichteres Spiel in den Bundesministerien. Schon bei der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen kam es aufgrund außergewöhnlich hoher Beratungsausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro zum Eklat. Die genauen Vorgänge soll jetzt ein Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.

Doch Kosten für Berater des Umweltministeriums in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro sind demgegenüber schon eine ganz andere Hausnummer. Die Forderung nach einem weiteren Untersuchungsausschuss dürfte nicht lange auf sich warten lassen. »Der Bundesrechnungshof geht von einem hohen parlamentarischen Interesse an seinen Prüfungserkenntnissen aus«, schreiben die Rechnungsprüfer. Autor: Holger Douglas
***

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de






royalfinance24.com: auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

royalfinance24.com

Diese Firma ist nicht von der CySEC autorisiert Wertpapierdienstleistungen und / oder die Erbringung von Investitionstätigkeit gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017 zu erbringen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 







21stOptions: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 01. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Webseite auf seine Warnliste gesetzt:

21stOptions
Website: https:///21stoptions.com
die behauptet, in
51, Boulevard Grande-Duchesse, niedergelassen zu sein
Charlotte, 1330 Luxemburg

und Inhaber einer Lizenz der CSSF.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen mit dem Namen 21stOptions unbekannt ist und für das keine Genehmigung vorliegt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen von oder nach Luxemburg.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Donnerstag, Oktober 31, 2019

Das Elektroauto als Klimaretter ist in Wahrheit eine weitere Nachhaltigkeitsfalle.

Die grüne Politik versucht den Klimawandel auf ein Emissionsproblem zu reduzieren und fantasiert von  "emissionsfreien" und "umweltfreundlichen" Elektroautos. Eine Welt ohne Emissionen ist das überhaupt möglich oder gar wünschenswert? Weder Elektrofahrzeuge noch „erneuerbare“ Energietechnologien sind wirklich emissionsfrei. Die Herstellung einer Lithium-Ionen-Batterie hat doppelt so viel Treibhauspotenzial wie ein Auto mit fossilen Brennstoffen.

Von wegen Nachhaltig! Umweltzerstörung, Ausbeutung, Kinder- und Sklavenarbeit, Giftmüll,  Grundwasser- und Boden-Verseuchung, Austrocknung und Vertreibung, das sind die Stichworte zur  Batterieproduktion unserer „umweltfreundlichen“ Elektroautos.

Den am 31.10.2019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten Beitrag geben wir wie folgt wieder:

Ist dieses Thema das Ende des Batterie-Antriebs, noch bevor er in Schwung gekommen ist?

Das Thema der Bild-Berichterstattung vom 30. Oktober dürfte für die Elektromobilität mit Batterie ein größeres Problem werden als fehlende Ladesäulen, Reichweitenknappheit oder lange Ladezeiten. „Dieser erste Schuss wird Folgen haben“, sagt uns ein leitender Entwicklungsingenieur von einem süddeutschen Premiumhersteller. „Und das ist nicht der letzte Schuss gewesen.“

„Der Bericht hat bei uns eingeschlagen wie eine Bombe. Denn er deckt ein Problem auf, das wir bei unserer Arbeit irgendwie verdrängt haben, obwohl es jedem Entwickler bekannt ist und auf der Seele lastet.“ Ob Kobalt im Kongo durch Kinderarbeit in unsäglichen Verhältnissen gefördert wird oder ob die Lithiumförderung den Grundwasserspiegel in Chiles Atacama-Wüste dramatisch absenkt: Die Batterie-Produktion – auch für unsere Handys – bzw. deren Rohstoffe hat dramatische Nebenwirkungen, die alles andere als umweltgerecht sind.

Der grüne Ruf nach E-Mobilität, die einseitige Festlegung auf das Batterie-Auto auch der Politik wird bei realistischer Betrachtung dieser Hintergründe immer fragwürdiger. Die Autohersteller, die auf den Batterie-Antrieb setzen, und das sind eigentlich alle, müssen dafür sorgen, dass die Gewinnung der Rohstoffe radikal Menschen- und umweltgerecht gestaltet wird. Denn sonst werden die Kritiker des Verbrennungsmotors blitzartig einen neuen autokritischen Kriegsschauplatz eröffnen. Die radikalen Autohasser werden immer und bei jeder Antriebstechnologie zum Sturm auf die individuelle Mobilität blasen. Ich erinnere mich an eine Diskussion mit einem radikalgrünen Populisten zum Antrieb mit der Brennstoffzelle, die nur Wasserdampf aus dem Auspuff entlässt: „Wenn Millionen Autos Dampf ablassen, wird das zu erhöhter Wolkenbildung führen, was schlecht für das Klima ist.“

Also machen wir uns nichts vor: Die Autogegner werden sich NIE UND NIMMER mit einer Technologie anfreunden, die individuelle Mobilität möglich macht.

Nicht nur die Grünen und ihre Apologeten kommen in Sachen Batterie-Mobilität in schizophrenes Fahrwasser. Wenn das Kinderarbeits- und Grundwasser-Thema nun deutlicher aufpoppt, werden sie es immer schwerer haben, auf der Welle der E-Mobilität zu surfen. Ich bin gespannt, wie sich der Rechtfertigungsdruck argumentativ Bahn bricht.

Welche widersprüchliche Blüten die Klimahysterie treibt, wird auch an unserem Universal-Professor deutlich: Harald Lesch fordert den Verzicht auf den Verbrenner, haut aber vehement in seinen Vorlesungen aufs E-Auto ein. Hier anzuschauen: https://www.youtube.com/watch?v=hR-jhRxeNlM  oder hier, wo er am Ende vorrechnet, dass die Stromerzeugung in Deutschland für Elektromobilität schon bei einer Million E-Fahrzeuge total überfordert sei: https://www.youtube.com/watch?v=TswNLBnAPjU


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829


+++

DER UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. BIETET VERBÜNDETEN, SPONSOREN UND FÖRDERERN MIT SEINEN INTERNETSEITEN  WWW.DOKUDROM.DE  + utr.24.eu  + https://www.ad-infinitum.online DREI ZENTRALE UNTERSTÜTZER-PLATTFORMEN.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in
 Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

Darf man noch Diesel Fahren?
Warum will niemand ein Elektro-Auto?
Wo kommt der Strom für E-Autos her?
Darf man noch Pommes frites essen?
Darf man noch Fleisch essen?
Darf man Plastiktüten benutzen?
Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

WER ANTWORTEN SUCHT, OB WINDKRAFTANLAGEN KRANKMACHER SIND
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


LV Grow Markets / Arrow Capital Ltd: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 31. Oktober 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

LV Grow Markets / Arrow Capital Ltd
Tana Russet Plaza, Kumul Highway,
Port Vila, Vanuatu
www.lvgrowmarkets.com/de/
support@lvgrowmarkets.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de




Ist das Pferd die Zukunft des Verkehrs in Deutschland?

Der Volksmund sagt:  „Das Glück dieser Erde, liegt auf dem Rücken der Pferde…“ Kaiser Wilhelm II. wird das Zitat zugeschrieben: "'Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung.“ Und Gottlieb Daimler soll gesagt haben: „Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten  - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren."

In ferner Zukunft werden unsere Nachkommen dereinst verwundert zur Kenntnis nehmen, wie eine Partei die sich „die Grünen nannte“ bis zu ihrem Untergang unter tatkräftiger Mithilfe grüner Interessenvertretungen (sogenannter NGO´s) Angst und Schrecken vor dem Automobil verbreitete, die deutsche Autoindustrie ins wanken brachte und Deutschland in das Mittelalter zurückversetzen wollte.

Sie gängeln so gern. Düsseldorf: Verkehrschaos und kilometerlange Staus durch Umweltspur

Volkserziehung: Auf einer eigenen Fahrspur sollen Busse und Elektroautos fahren dürfen oder auch Autos, in denen mindestens drei Personen sitzen.

Die Grünen sind zufrieden: »Längere Staus als vor dem Versuch sind an sich kein Grund, ihn zu beenden.« Die Autofahrer das Gegenteil: stinksauer. Von der Abfahrt der Autobahn A 46 am Dreieck Düsseldorf-Süd in die Innenstadt Riesenstaus. Busse haben nach Auskunft der Düsseldorfer Rheinbahn bis zu einer halben Stunde Verspätung. In der Innenstadt dagegen floss der Verkehr.

Der Düsseldorfer Kult-DJ Theo Fitsos verteilte sogar zur Beruhigung Bierflaschen an genervte Autofahrer im Dauerstau – von einer Pferde-Kutsche aus. Symbol für die Zukunft des Verkehrs in Deutschland?

Der Grund für die Verkehrsstaus: eine neue »Erfindung« zum Schutze der Umwelt. »Umweltspuren« sind bei Stadtverwaltungen gerade »in«. Auf einer eigenen Fahrspur sollen Busse und Elektroautos fahren dürfen oder auch Autos, in denen mindestens drei Personen sitzen.

Die anderen Autofahrer stehen im Stau, kommen zu spät zur Arbeit, sehen Elektroautos mit ihrer miesen Umweltbilanz auf der Umweltspur vorbeirauschen und sollen gezwungen werden, ihre Autos stehen zu lassen.

»Wenig bis nichts Positives kann NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) der Düsseldorfer Umweltspur abgewinnen.

Im Gegenteil. Er wütete regelrecht: „Pendler wie Störenfriede zu behandeln, ist nicht in Ordnung“, sagte er laut seinem Ministerium. Pendler erarbeiteten „die wirtschaftliche Stärke der Stadt. Die fahren ja nicht aus Jux und Dollerei.“«, schreibt der Express.

Vom Düsseldorfer OB Thomas Geisel hört sich das so an: »Wir wollen die Verkehrswende schaffen. Darum möchten wir den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern wie auch den Pendlern Alternativen aufzeigen, wie sie komfortabel ohne Auto oder mittels einer Fahrgemeinschaft in die Stadt kommen.«

Das Verkehrschaos ist auch auf das ungehemmte Treiben des dubiosen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zurückzuführen.

Der hat auch gegen die Stadt Düsseldorf geklagt und will Fahrverbote zunächst für Dieselfahrzeuge erreichen. Hinter diesem Verein steht die internationale NGO ClientEarth und sorgt auch für eine aggressivere Gangart.

Ein Blick in die Karten zum Beispiel für die Corneliusstrasse dagegen zeigt: keine Überschreitung des NO2-Stundenmittelwertes. Der darf nicht öfter als 200 µg/m3 No2 pro Luft überschritten werden.

Für das Jahr 2018 gibt das Umweltbundesamt einen Wert für NO2 von 54 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an. Offizieller Grenzwert: 40 µg/m3.

Das Amt sagt allerdings nicht der Vollständigkeit halber dazu, dass die Messgenauigkeit der Chemiluminiszenzverfahren, mit denen der NO2-Gehalt gemessen wird, mit 15 Prozent angegeben wird. Das bedeutet, dass solch geringe Werte nicht mehr sicher messbar sind. In den USA gelten 100 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Grenzwert, am Arbeitsplatz hierzulande sind übrigens 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erlaubt und ein Gasherd in der Küche kann beim Kochen den Wert locker auf 1500 bis 2000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft hinauftreiben. Von Tausenden von vorzeitigen Toten beim Kochen ist bisher nicht viel bekannt. Dies bedeutet: Von einer Gefahr für die Gesundheit kann aufgrund dieser Werte nicht gesprochen werden.

Die »Umweltspuren« sind in den Luftreinhalteplan aufgenommen worden, mit dem die Stadt weitere Fahrverbote verhindern will. Auch in vielen anderen Städte liebäugeln die Planer mit solchen Spuren. Essen will eine einrichten; in Stuttgart hat man schon vor ein paar Jahren an solche Spuren gedacht. Das Land Baden-Württemberg hat die Stadt angewiesen, eine Fahrspur am Neckartor als Busspur einzurichten.

Die DUH scheiterte vor einem Jahr mit ihrer Klage gegen das Land NRW auf unmittelbare Durchsetzung eines Dieselfahrverbotes. Sie wollte einen vollstreckungsfähigen Titel erreichen, um sofort ein Dieselfahrverbot durchsetzen zu können. Das wäre aus Sicht des Abmahnvereines der maximale Propaganda-Erfolg gewesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte seinerzeit einen entsprechenden Antrag abgewiesen und dem Land einen Ermessensspielraum zugestanden.

Der Verkehr trägt nur zu einem Teil zur Luftsituation bei. Deswegen ist bereits jetzt absehbar, dass selbst mit einem Dieselfahrverbot für die Abschnitte Corneliusstraße, Merowingerstraße und Kaiserstraße die extrem niedrig angesetzten gesetzlichen Grenzwerte zur Luftqualität bis 2020 nicht eingehalten werden können.

Daher hatten der Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) sowie die betroffenen Bezirksvertretungen im Januar in einer Sondersitzung diese »Sonderfahrstreifen« beschlossen. In den Osterferien wurden für einen einjährigen Testbetrieb zwei Umweltspuren auf der Merowingerstraße stadteinwärts und auf der Prinz-Georg-Straße in beide Fahrtrichtungen eingerichtet. Im August schließlich beschloss der Ausschuss die dritte »Umweltspur«, die jetzt zum Verkehrschaos führte.

»Umweltspuren«, die zu endlosen Staus führen, dürften wohl kaum zu noch besserer Luft führen.

Aus der Erklärung von Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke geht auch hervor, dass es mit dem »Verkehrsmanagement« wohl nicht so ganz geklappt hat, obgleich dafür ein eigenes »Amt für Verkehrsmanagement« zuständig ist: »Mit dem groß angelegten Versuch der Umweltspuren, die zu Einschränkungen führen, verbinden wir sukzessive Kompensationsmaßnahmen, sowohl in der Stadt, wie Shuttles, P+R-Plätze, als auch die Bemühungen, mit den Nachbargemeinden, beim Thema P+R weiterzukommen, um die Pendler dadurch zu entlasten. Das ist kein einfaches Geschäft, aber die Luftreinhaltungspläne fordern die Verkehrswende und dafür müssen wir gemeinsam nach Lösungen suchen.«

Erst sperren und dann nach Alternativen für die düpierten Pendler suchen ist vermutlich die verkehrte Reihenfolge. Jetzt sollen von der Stadt »Projekte erarbeitet und gefördert (werden), die den Umstieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel oder den Zusammenschluss zu Fahrgemeinschaften fördern«, heisst es bei der Stadt.

OB Geisel weiss nicht so Recht, warum es überhaupt Beschwerden gibt: »Die dritte Umweltspur wurde auf Betreiben des Landes von Umweltministerin Ursula Heinen Esser in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgenommen – auf der Grundlage einer Übereinkunft mit der Bezirksregierung und der Landeshauptstadt.«

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) will Düsseldorf genau auf die Finger schauen: »Pendler wie Störenfriede zu behandeln, ist nicht in Ordnung.« Er fordert von der Stadtverwaltung erst einmal Berichte über die Ergebnisse der Umweltspuren an. Die Haltung seines Hauses sei, dass eine Verbesserung des Angebotes im ÖPNV sowie für Radfahrer Priorität haben.

Das lässt sich in der kommenden winterlichen Jahreszeit einmal besonders gut ausprobieren. Da entscheidet sich, wer klimaschützender Hardcore-Radler oder erdwärmungsförderndes Weichei ist.
Autor: Holger Douglas
***

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Mittwoch, Oktober 30, 2019

Ein prachtvolles Feuerwerk ist ein uraltes Kulturgut. Deshalb Knallen und böllern Sie ruhig und mit Spaß.

Die Welt hebt sich aus ihren Angeln.
Schrecklich Kriege töten und vernichten.
Millionen Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben.
Die Gesellschaft driftet immer weiter auseinander.

Und Deutschland…. „rettet  das Weltklima“
und der Abmahnverein DUH e.V. will uns das Silvesterfeuerwerk verbieten.

Halleluja und Amen

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Gläubigervertreter bei PIM Gold

Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  14.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Gläubigervertreter bei PIM Gold: Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt

Das Insolvenzgericht im Fall PIM Gold hat einen fünfköpfigen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Vier davon sind Rechtanwälte geschädigter Anleger. Sie unterstützen und kontrollieren den vorläufigen Insolvenzverwalter, der viel Arbeit vor sich hat. Er muss eine chaotische Buchhaltung aufarbeiten und weitere Vermögenswerte aufspüren. Derzeit sind nur rund 500 Kilogramm von 3,4 Tonnen Gold vorhanden.

Vergangenheitsbewältigung. 

Das Chaos in der Buchhaltung von PIM Gold ist nicht neu. Jetzt hat es der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja noch einmal bestätigt. Er und sein Team sichten und analysieren derzeit die Buchhaltung, die „allerdings nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft ist“. Er sichert momentan außerdem die elektronischen Daten von Festplatten und Servern sowie den E-Mail-Verkehr. Schließlich muss Metoja detektivisch Zahlungsströme nachvollziehen und den Verbleib von Vermögen klären: „Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die Sicherung von Vermögenswerten.“ Metoja betonte, dass es dauern wird, bis er sich einen umfassenden und belastbaren Überblick verschafft hat. „Wir müssen alle Daten und Informationen mit der gebotenen Skepsis behandeln und uns ein eigenes Bild machen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das ist eine Fleißarbeit, die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird.“

Goldbestände. 

Wie Investmentcheck vergangene Woche schon meldete, beträgt der bisher sicher gestellte Bestand mehr als die bekannten 218 Kilogramm. In einer Pressemitteilung schätzt er die Gesamtmenge auf rund 500 Kilogramm Gold. Aber auch andere Edelmetalle sind bei dem sichergestellten Schmuck verarbeitet worden, weshalb alle Zahlen über vorhandene Vermögenswerte nur vorsichtige Annahmen sind: „Die Echtheit dieser Bestände sowie die exakten Mengen und Werte werden im späteren Verlauf des Verfahrens von einem Gutachter geprüft.“ Metoja geht außerdem zahlreichen Hinweisen über mutmaßliche Vermögensverschiebungen nach. Einige sind anonym erfolgt. Andere stammen von ehemaligen Mitarbeitern oder anderen dem Unternehmen nahestehenden Personen aus Deutschland, dem europäischen Ausland oder der Türkei. „Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach und stehen in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft“, sagte Metoja.

Gläubigerausschuss

Wie bei Insolvenzen mit einer großen Zahl von Gläubigern üblich, wurde vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestimmt. Dieser ist Vertretungsorgan der Anleger und unterstützt den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch die Kontrolle des Verwalters gehört zu den Aufgaben des Gremiums. Namen nennt Metoja nicht, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur allgemein führt er aus: „Das fünfköpfige Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der besicherten und unbesicherten Gläubiger sowie der Arbeitnehmer.“ Die Benennung eines vorläufigen Gläubigerausschusses ist gut und wichtig, da damit eine Kontrolle für den vorläufigen Insolvenzverwalter geschaffen wurde.

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

www.alysagroup.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 30.Oktober 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Alysa Group und/oder Alysa Finance Holding SA.
Société de Gestion de Patrimoine Familial SPF

Das Unternehmen gibt vor ein zugelassenes Zahlungsinstitut zu sein und von der CSSF überwacht zu
werden. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich als Alysa Group und/oder Alysa Finance Holding SA, Société de Gestion de Patrimoine Familial SPF ausgibt, nicht von der CSSF beaufsichtigt wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten. Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft luxemburgischem Rechts Alysa Finance Holding S.A.- SPF, die ihre Tätigkeit am 13. August 2019 eingestellt hat, in keinerlei Verbindung zu der oben angegebenen Internetseite steht.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier