Der Unterschied zwischen zwischen Null und 600 Millionen
Euro scheint im Bundesumweltministerium nicht ganz klar zu sein: Zunächst hatte
man angegeben, überhaupt nichts für externe Berater auszugeben. Bei näherem
Hinsehen wurde klar: Es ist eine riesige Summe.
Deutlich ist die Rüge des Bundesrechnungshofes gegenüber dem
Bundesumweltministerium ausgefallen: viel zu hohe Ausgaben für externe Berater.
Im »Bericht zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des BMU« heißt
es von den Rechnungsprüfern: »Das BMU und sein nachgeordneter Bereich haben im
Prüfungszeitraum 2014 bis 2018 Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem
Auftragswert von mindestens 600 Millionen Euro erteilt.«
Ursprünglich hatte nach einem Bericht des SPIEGEL das
Bundesumweltministerium zunächst erklärt, kein Geld für externe Berater
ausgegeben zu haben. Doch der Bundesrechnungshof konnte sich das offenbar nicht
so recht vorstellen und kam nach einer genaueren Prüfung dieser Aussage zu
seinem gegenteiligen Ergebnis.
Er kritisierte besonders, dass das Ministerium offenbar
nicht einmal genau über die Ausgaben Bescheid wisse und diese Kosten
verschleiert habe: »Das Bundesumweltministerium erklärte, es führe keine
übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten
Informationen enthalten.«
In dem Bericht, heißt es weiter: »Bis zum Jahr 2018
erstattete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) als einziges Ressort ‚Fehlanzeige‘«. »Dies hat den
Bundesrechnungshof veranlasst zu prüfen, ob und wie das BMU sicherstellt, dass
es externe Beratungsleistungen in seinem Geschäftsbereich vollständig erfasst
und meldet.«
Der Bundesrechnungshof fährt fort: »Das BMU erfasst
Unterstützungsleistungen nicht zentral. Da die vom Bundesrechnungshof
benötigten Angaben nicht zu allen Aufträgen vorlagen, war keine abgrenzbare
Grundgesamtheit für ein mathematischstatistisches Stichprobenverfahren gegeben.
Stattdessen wählte der Bundesrechnungshof 76 der 846 von der zentralen
Vergabestelle des BMU vergebenen Aufträge aus. In diesen Fällen ergaben sich
wegen des Auftragnehmers und/oder des Vertragsgegenstandes Anhaltspunkte für
externe Beratungsleistungen. Bei 44 der untersuchten 76 Fälle handelt es sich
nach Auffassung des Bundesrechnungshofes um externe Beratungsleistungen im
Sinne der Definition der Bundesregierung.«
Doch das Bundesumweltministerium habe pauschal erklärt, dass
eine entsprechende Expertise im Ministerium nicht vorhanden sei. Schon gar
nicht lag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der
Bundeshaushaltsordnung vor. Zahlreiche Leistungen bei diesen 44 Fällen hätten
jedoch ministerielle Kernaufgaben betroffen.
Besonders handfest der Vorwurf des Rechnungshofes:
Parlamentarische Anfragen zu externen Beratung- und Unterstützungsleistungen
beantwortete das Ministerium »wiederholt nicht valide«. Weiter heißt es im
Bericht: »Angaben waren teilweise inkonsistent, unvollständig oder nicht
nachvollziehbar.« Demgegenüber erklärte das Bundesumweltministerium,
parlamentarische Anfragen stets umfassend und fristgerecht zu beantworten.
Lägen die erbetenen Daten nicht wie gewünscht vor, oder seien sie nicht klar
definiert, könne es zu Unschärfen kommen.
Das Bundesumweltministerium hatte weiterhin auf die erste Kritik
des Rechnungshofes entgegnet, dass der Rechnungshof nur einen Teil der
Definition der Bundesregierung berücksichtige. »Die Definition umfasse auch
eine Negativabgrenzung. Danach seien wissenschaftliche Gutachten zu
spezifischen Fachfragen keine Beratungsleistungen. Die Leistungen in den 44
Fällen bezögen sich auf solche spezifischen Fachfragen und würden unter
Anwendung wissenschaftlicher Methoden erbracht. Sie seien deshalb keine
externen Beratungsleistungen.«
So versucht das Ministerium die Kritik des Rechnungshofes
wegzubügeln. Es nimmt für sich zudem in Anspruch, ausreichend dokumentiert zu
haben, dass keine Alternativen zur Auftragsvergabe bestanden hätten. Insofern
würden sich auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erübrigen.
Doch der Bundesrechnungshof bleibt in seiner Antwort bei
seiner Auffassung, dass das Ministerium mehrfach nicht ausreichend belegt habe,
warum eine Eigenwahrnehmung der vergebenen Leistung nicht infrage käme.
»Pauschale Aussagen genügen nicht«, so die Rechnungsprüfer unmissverständlich.
»Der Bundesrechnungshof sieht im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität dieser
Beratungsleistungen die deutliche Gefahr einer Abhängigkeit des BMU von
externem Sachverstand in politisch sensiblen Kernbereichen.«
Ihre »Berater« sind der Bundesumweltministerin also lieb und
teuer. Über solche Kosten wird übrigens auch jener dubiose Abmahnverein
Deutsche Umwelthilfe e. V. mitfinanziert. Offenkundig ist, dass bei einem Teil
der vom Rechnungshof kritisierten »Beratungen« auch einige des Abmahnvereins gemeint
sind – ohne dass die Rechnungsprüfer dies explizit erwähnen.
Die Liste gemeinsamer Projekte des Ministeriums und des
Abmahnvereines ist lang. Darunter sind so »bedeutende« Projekte wie »Grün- und
Freiflächen in der sozialen Stadt«, eine »Informationskampagne Stickstoff«
(149.934 Euro) und ein »Erfahrungsaustausch von zivilgesellschaftlichen
Akteuren in Mittel und Osteuropa im Bereich Klimaschutz«. Für eine Kampagne zu
»klimafreundlichen Mehrwegalternativen bei Getränkeverpackungen mit Mehrweg das
Klima schützen« flossen fast 360.000 € aus dem Etat des
Bundesumweltministeriums.
»Berater« haben wohl immer leichteres Spiel in den
Bundesministerien. Schon bei der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin
Ursula von der Leyen kam es aufgrund außergewöhnlich hoher Beratungsausgaben in
Höhe von 200 Millionen Euro zum Eklat. Die genauen Vorgänge soll jetzt ein
Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.
Doch Kosten für Berater des Umweltministeriums in Höhe von
mehr als einer halben Milliarde Euro sind demgegenüber schon eine ganz andere
Hausnummer. Die Forderung nach einem weiteren Untersuchungsausschuss dürfte
nicht lange auf sich warten lassen. »Der Bundesrechnungshof geht von einem
hohen parlamentarischen Interesse an seinen Prüfungserkenntnissen aus«,
schreiben die Rechnungsprüfer. Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für
ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger
ausgemacht:
- Deutscher
Meister sind die Obdachlosen,
- Weltmeister
sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck
hinterlassen.
Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel
streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?
Deutschland braucht
die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus
wirksam zu stoppen.
Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik
hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen
gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales
Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und
dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von
diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.
Die sogenannten
Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.
Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu
treten. Je mehr Aufmerksamkeit und
Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten
„Klima-Aktivisten“ weitere Menschen mit
dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung
der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten
Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.
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ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu
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Elektro-Auto?
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her?
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