Mittwoch, Dezember 27, 2017

Der BSZ e.V. hat einen winzigen Blick in die Kristallkugel geworfen.

Aber auch ein kurzer Rückblick auf 2017 erschien notwendig. Spannungen in der Gesellschaft, wachsende soziale Ungleichheit,  steigender Populismus und Nationalismus in der Politik und der technologische Wandel tragen zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung bei.   

Egoismus, Gier, Gleichgültigkeit und Unwissenheit das ist der Humus auf dem Ungleichheit prächtig gedeiht, der wir unbedingt wieder mit mehr Dialog und Solidarität begegnen sollten.

Gesundheit und Fürsorge für die Ältesten unserer Gesellschaft sind eine große Aufgabe im Jahr 2018 und muss verstärkt in das kollektive Bewusstsein gerückt werden.

Die Kryptowährung Bitcon sorgte in 2017 weltweit für Schlagzeilen.

Die spannende Frage bleibt aber, ob auch 2018 alle Rekorde gebrochen werden oder ob es eine Blase ist die im Jahr 2018 platzen wird.

Auf jeden Fall gibt es für die Kursgewinne im Jahr 2017 nur eine Bezeichnung: „gigantisch“! Glückwunsch an die neuen Milliardäre und Millionäre, die es wenig stören dürfte, dass die konservativen Kräfte des Marktes, ihre skeptische Grundhaltung nicht aufgeben. Alle Prognosen, wie der Kurs des Bitcoin am Ende des Jahres 2018 stehen wird, sind die reine Spekulation.

Sollten die Bitcoin-Preise weiter auf dem Weg nach oben sein, wird ein möglicher Absturz  allerdings  zu einer gigantischen Erschütterung der Märkte führen und als die größte Geldvernichtung aller Zeiten in die Finanzgeschichte eingehen

Die große Freude die durch solche sagenhafte Gewinne hervorgerufen werden, können durch ein gerechtes Teilen der geschaffenen Werte noch erheblich gesteigert und sozial verträglicher gestaltet werden.

Der kreative Kreislauf des Geldes stellt das Wohlergehen und die Gesundheit  der Gesellschaft insbesondere durch verstärkte Investitionen in Umweltprodukte in den Fokus seiner Bemühungen.  

Ob wir in Zukunft noch zuverlässig mit Strom versorgt werden können und dieser für alle Bevölkerungsschichten auch bezahlbar bleiben wird, hängt davon ab, ob die als weitestgehend gescheitert zu betrachtende sogenannte Energiewende 2018  grundlegend umgestaltet werden kann.

Die  Verhinderung der Umweltverschmutzung und die damit einhergehende Verbesserung der Lebensqualität wird in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden.  

„Im Jahr 2017 konnten wieder viele Menschen welche sich mit nicht angeforderten Investitionsangeboten konfrontiert sahen, den angepriesenen Renditen nicht widerstehen und  machten ihre Brieftaschen weit auf“, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.  Das Ende vom Lied war in vielen Fällen, das Geld war weg.

Für das Jahr 2018 besteht die konkrete Gefahr, das Initial Coin Offerings (ICOs), Cryptocurrency Contracts for Difference (CFD) – von Kriminellen für ihre Betrügereien verstärkt genutzt werden. Besonders gefährdet scheinen hier ältere Menschen zu sein.

Auch 2018 werden wieder viele Investoren ihr Geld bei Schneeballsystemen verlieren, ist sich Roosen sicher. Das teuflische an diesen Systemen ist, dass es meist überhaupt keine reale Geschäftsgrundlage gibt und alles frei erfunden ist. Die Geschichten  werden von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Renditeversprechen geködert. Wenn am Schluss das System kollabiert, sind die Betrüger längst von der Bildfläche verschwunden. Was real übrig bleibt, das sind die Verluste der Anleger!

Ob die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen 2018 zu einem Anstieg der Verkaufszahlen führen wird, dürfte weitgehend davon abhängen ob Fahrverbote verhängt werden müssen. Trotzdem wird es noch Jahre dauern, bis alternative Mobilitätskonzepte unser Leben grundlegend verändern werden.

Knapp 2,45 Millionen Arbeitslose gab es im September 2017. Doch mit knapp 6,96 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter über zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik. (O-ton Arbeitsmark)

2018 könnten die politischen Parteien durch Reformen am Arbeitsmarkt und in der Sozialpolitik  demonstrieren wie ernst es ihnen tatsächlich mit der sozialen Gerechtigkeit ist.

Sanktionen, Sperrzeiten und Leistungseinschränkungen wären dann sofort ersatzlos aus den Sozialgesetzbüchern zu streichen.

Die europäische Lösung der Flüchtlingsfrage, die Terrorbekämpfung, aber auch die Verhinderung des totalen Überwachungsstaats sind Aufgaben die im Jahr 2018 zu lösen sind.

Wir hoffen, dass sich Ihre Wünsche und Träume im Jahr 2018 alle verwirklichen lassen.

Sie erreichen dies bestimmt, wenn Sie  auch wirklich fest daran glauben, dass Sie es schaffen können und Ihre guten Vorsätze nicht schon in der ersten Januarwoche über Bord werfen. Ihre Gedanken sind mächtiger als Sie glauben!


Der BSZ e.V. hofft auch im Jahr 2018 mit seiner Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beitragen zu können. 

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren erfährt allerdings nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege. Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Der BSZ e.V. war im Jahr 2017 im Rahmen seiner Anlegerschutztätigkeit wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen nunmehr  auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!



Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

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Freitag, Dezember 22, 2017

Oft verschwindet die Kapitalanlage in einer Geldvernichtungsmaschine!

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf selbstsicher auftretende „Anlageberater“ (Anlagegurus) herein.  Ihnen werden Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte  Provisionen, und oft wird ihr Geld erst gar nicht an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich aber auch  häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss.

Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.  Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.

Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber mit Kapitalanlagen kann man ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, mussten viele Goldanleger bereits schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.  Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Für die geschädigten Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen", sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie Kapitalanlagebetrug.

Zur Philosophie des BSZ e.V.  gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen können.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Hier werden durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten unterdrückt werden.

Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor. Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege.

Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Anbieter von in den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind meist nicht daran interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder einer schriftlichen Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des Anlegerschutzes aber doch sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten lieber der juristischen Keule strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Aus bald 20 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.  Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.  Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.

Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.

Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz  darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!

Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden. 

Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern  Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen.

Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen kommentiert der BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns veröffentlichten Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen  Rechtsanwälten als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Auch der BSZ e.V. war im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

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Mittwoch, Dezember 20, 2017

LKW Kartell - Schadensersatz für Spediteure und Transportunternehmen jetzt sichern

  • Schadensersatz ohne Kostenrisiko.
  • Bis zu 15 % auf Einkaufpreis / Leasingvertrag zuviel bezahlt - Rückzahlung ist möglich
  • LKW - Kartell von MAN, VOLVO / RENAULT, DAIMLER / MERCEDES, IVECO, DAF zockt Transportbranche ab


Illegale Preisabsprache von LKW-Herstellern belasten Spediteure und Transportunternehmen. Nachdem die EU-Kommission eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt hat, steht nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei fest, dass Zahlungen von den betroffenen Fuhrunternehmen gefordert werden können. Betroffen sind im Einzelfall Käufe von Lastwagen im Zeitraum von 1997 – 2011. Dabei geht es nicht um Kleingeld: Die Forderungen lassen sich vielfach auf bis zu 15 % des Kaufpreises beziffern; d. h. z. B. für ein Fahrzeug mit einem Kaufpreis in Höhe von 100.000 Euro  geht es immerhin um 15.000 Euro zu viel bezahlten Kaufpreis.

Schadensersatz - Geld zurück für zu hohe Kaufpreise

Die Rekordbuße macht den Umfang deutlich, den die Transportwirtschaft erlitten hat. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben LKW-Herstellern eine Geldbuße von knapp 2,93 Milliarden Euro aufgebrummt. Experten gehen davon aus, dass diese Summe noch höher hätte ausfallen können, nämlich wenn nicht MAN von der so genannten „Kronzeugenregelung“ profitiert hätte.  Für LKW-Abnehmer bedeutet solche ein Zusammenschluss im Regelfall, dass sie zu hohe Preise gezahlt. Sie können, wenn sie die Initiative ergreifen, rückwirkend Geld zurück verlangen -  bleiben die Käufer und Leasingnehmer passiv, so erhalten sie gar nichts.

Die Kehrseite der Medaille dieses Eklats bedeutet: Unternehmen, die ihre Forderungen vorbringen, können bis zu 15 % des Kaufpreises zurück verlangen. Diese Höhe kann lediglich eine Faustformel sein, denn in Einzelbereichen kann die Forderung auch darüber hinausgehen – außerdem geht es noch um Zinsen, die nicht gering sind, wenn man die Länge des Zeitraums über mehrere Jahre berücksichtigt. Es geht also nicht nur um Kleingeld. Besteht der Fuhrpark aus mehreren Fahrzeugen, so potenziert sich die Forderung schnell.

Denn die Sachlage ist recht klar: Die LKW-Hersteller haben die Bußgelder der europäischen Wettbewerbshüter größtenteils akzeptiert. Damit steht der Verstoß weitgehend für die an dem Skandal beteiligten Hersteller – ganz offen gesagt – recht eindeutig fest. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wagen gekauft oder geleast worden ist.

Welche Wagen sind betroffen

Zu den Herstellern, die durch die EU Kommission an den Pranger gestellt werden, zählen:

  • Mercedes / Daimler
  • MAN
  • Volvo / Renault
  • DAF
  • IVECO

Über fast 1 ½ Jahrzehnte diktierte das Kartell die Preisgestaltung für die LKW-Abnehmer – von 1997 bis 2011. Der Marktpreis für mittelschwere LKW (ab 6 Tonnen) und schwere LKW (ab 16 Tonnen) war künstlich hochgeschraubt worden und Abgaswerte wurden deoptimal reguliert. Schon die lange Dauer dieses verbotenen Kartells zeigt offensichtlich: Die Summe der Preisverschiebungen muss sehr hoch sein.

BSZ e.V. - LKW-HELP-CONCEPT nutzen

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  unterstützen Sie von Anfang an. Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann prüfen Sie einfach mit  Hilfe der Anwälte, wie Ihre Chancen stehen, um Ihren Schaden zu mindern. Nutzen Sie das LKW-Help-Concept, um von Anfang an Zeit und vor allem Kosten zu sparen – so bleiben Sie auf dem sicheren Weg. Soweit es für den Prozess erforderlich ist, übernehmen  die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  Koordination mit Gutachtern; bedenken Sie bei Ihren zeitlichen Planungen, dass so eine fachliche Bewertung ihre Zeit fordert.

Wer finanzielle Unterstützung nutzen möchte, kann den Aufwand gegen eine Erfolgsbeteiligung finanzieren lassen (vgl. unten: Prozessfinanzierung – no risk but fun).

Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt haben. Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im Ergebnis führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen, sondern sich einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den gesamten Schaden ersetzt fordern können.

Das Kartell: Mit LKW spielt man nicht

Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber, dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien. Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen im Feuer.

Prozessfinanzierung - No Risk But Fun

Bei der Prozessfinanzierung haben Sie die Möglichkeit, vollkommen risikolos die Auseinandersetzung mit einem LKW-Konzern zu führen. Sie tragen keine Kostenlast, erhalten im Erfolgsfall den Ertrag abzüglich einer Erfolgsbeteiligung. Der Finanzierer ist nicht in die juristische Arbeit mit einbezogen, er unterstützt Sie mit allen notwendigen Maßnahmen, wie z. B. Gutachten oder Kosten für einen Rechtsstreit. Technisch läuft die Finanzierung einfach ab, vergleichbar mit dem Einspringen einer Rechtsschutzversicherung.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie binden keine finanziellen Mittel und gehen keine Risiken über die Höhe der Kosten ein. Das gesamte Liquiditätsmanagement wird für Sie komplett extern gesteuert – Sie konzentrieren sich vollständig auf Ihr eigentliches Kerngeschäft.

Dieses Angebot richtet sich an Fuhrunternehmen und öffentliche Körperschaften, die über einen Bestand von mindestens 50 Fahrzeugen verfügen.  Sie erhalten auf Ihren Wunsch hin ein individuell auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot.

Zeit ist Geld - ACHTUNG VERJÄHRUNG!

Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist. Mit ersten Verjährungen muss bald gerechnet werden. Wir helfen dabei im Rahmen des LKW-Help-Concept – so sichern Sie sich Ihre Ansprüche von Anfang an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.

Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Donnerstag, Dezember 14, 2017

War Ihr Rechtsanwalt sein Geld wert?

Ob ein Anwalt nun tatsächlich sein Geld wert ist, wird sich für den Mandanten in den meisten Fällen erst dann herausstellen, wenn die Würfel bereits gefallen sind.

Rechtssuchende können zum Rechtsanwalt, zum Fachanwalt oder auch zum Spezialisten gehen.

Guter Rat ist teuer. Soweit so gut. Nur stellt sich meist für Rechtssuchende die Frage: Wo bekomme ich für ein ganz konkretes Problem überhaupt guten Rat?

Ob nun Geld angelegt, eine Versicherung abgeschlossen, ein Kredit aufgenommen, eine Immobilie gekauft oder die Rente aufgestockt werden soll, man muss sich beraten lassen. Immer mehr Bundesbürger werden beraten, teilweise bis zum Bankrott, von Banken, Bauträgern, Versicherungen und Allfinanzberatern, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Dabei haben sich nicht nur die Finanz - und Anlageberater, schlecht ausgebildete Strukturverkäufer und ahnungslose Nebenberufler, sondern auch prominente Banken und Versicherungen als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. In der Nachsorge leider auch manche  Rechtsanwälte.

Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Wenn der geschädigte Anleger allerdings versucht das verlorene Kapital mit dem falschen Rechtsanwalt wieder herein zu holen, wird er oft nochmals gnadenlos abgezockt.

  • Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.

Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie wirklich gut auskennen und einem Geschädigten tatsächlich weiter zu helfen wissen. Auch hier werden manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut  Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

Rechtssuchende können sich einen Spezialisten für Kapitalanlagerecht oder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, oder einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Bank-und Kapitalmarktrecht suchen. Rechtsanwälte dürfen sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 159/04 ) „Spezialist“ für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnen. Zum Beispiel „Spezialist für Kapitalanlagerecht“ oder „Spezialist für Familienrecht“. Es gibt aber auch noch den Begriff des „Fachanwalts“ z.B. „Fachanwalt  für Familienrecht“ oder „Fachanwalt für Steuerrecht“. Außerdem darf der Anwalt mit den Bezeichnungen Tätigkeitsschwerpunkt und Interessenschwerpunkt auf bestimmte Rechtsgebiete hinweisen.

Der Anwalt kann sich nach eigener Einschätzung als Spezialist bezeichnen, während die Bezeichnung Fachanwalt geschützt ist und von der Anwaltskammer verliehen wird. Um den Titel Fachanwalt  führen zu dürfen, müssen Anwälte Spezialkurse belegen, Klausuren schreiben und sich einer mündlichen Prüfung stellen und den Nachweis führen, dass Sie in dem entsprechenden Rechtsgebiet eine bestimmt Anzahl von Fällen geführt haben. Zusätzlich muss der Fachanwalt jährlich eine vorgeschriebene Anzahl von Stunden nachweisen die er in sein Fachgebiet zur Weiterbildung investiert hat. 

Ob ein Anwalt nun tatsächlich ein "Spezialist" ist, wird sich für den Mandanten in den meisten Fällen erst dann herausstellen, wenn die Würfel bereits gefallen sind. „Hoffentlich ist es dann nicht nur ein „Spezialist für hohe Vorschüsse“ gewesen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Egal ob Rechtsanwalt, Fachanwalt oder Spezialist, mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen können.

Der Rat und Rechtsuchende sollte den Anwalt,  Fachanwalt oder Spezialisten beim Erstbesuch eindeutig darauf aufmerksam machen, dass er noch keine Rechtsberatung sonder zunächst einmal eine allgemeine Orientierung  wünscht. Damit stellt er sicher, dass er im Nachhinein nicht gleich eine Rechnung für Rechtsberatung erhält. Die Orientierungshilfe dagegen ist kostenlos! Im Orientierungsgespräch, kann der Spezialist zum Beispiel gefragt werden, ob und wie viele ähnliche Fälle er denn schon erfolgreich abgewickelt hat, ob er den Fall auch zeitnah bearbeiten kann, welche Kosten voraussichtlich entstehen und zu welchem Zeitpunkt diese fällig sind.

Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann. Im Kapitalanlagerecht macht es für die Geschädigten Sinn, sich einer von Fachanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht geführten Interessengemeinschaft anzuschließen.

Der Rechtsuchende sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass es kaum einen Anwalt geben dürfte der über alle Rechtsgebiete hinweg, den gleichen Beratungsstandard bieten kann.

Als gute Beratungsqualität sieht der BSZ e.V. die Erfüllung der Mandantenerwartung und nicht den betreffenden Rechtsfall an sich. Manche Anwälte glauben, dass sie selbst darüber entscheiden ob das Mandat erfüllt wurde. Das ist aber eine falsche Annahme. Diese Beurteilung liegt ganz eindeutig bei dem Mandanten. Eine Beratungsleistung kann aus Sicht der Kanzlei noch so perfekt oder richtig sein, wenn Sie zu spät oder zur Unzeit erbracht wird, wenn der Leistungsumfang nicht klar umrissen und das Honorar in der Einschätzung des Mandanten zu hoch ist oder wenn der Nutzen einer Beratungsleistung dem Mandanten nicht vermittelt werden kann, ist die Leistung unzureichend oder gar wertlos.

Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Viele Mandanten beklagen sich bei dem BSZ e.V. über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler.

Ob sie ihre Mandanten darüber informieren steht allerdings auf einem anderen Blatt. Das Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch erheblich schwer.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.  Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.

Aber Achtung, selbst wenn der Anwalt einen Fehler begeht und die Klage verloren geht, heißt das noch nicht, dass der Anwalt die Klagesumme bezahlen muss. Wenn der Fehler z.B. darin besteht, dass zu Unrecht die Erfolgsaussichten bejaht wurden, dann besteht der Schaden nicht im verlorenen Prozess sondern im geführten Prozess. Also muss der Anwalt ggf. nur die Kosten des Verfahrens ersetzen.

Wenn der Anwalt einen Fehler begeht und allein aus diesem Grund ein ungünstiges Urteil ergeht, kann der Prozess durch ein Rechtsmittel ggf. immer noch gerettet werden. Der Anwalt haftet aber für einen Schaden erst dann, wenn dieser endgültig eintritt. Vorher muss versucht werden, den Prozess noch zu retten.

Sofern allerdings der Prozess auch aus anderen Gründen verloren worden wäre, ohne dass den Anwalt insoweit ein Verschulden trifft, fehlt es an jedem Schaden aus dem Anwaltsfehler und es besteht somit kein Anspruch gegen den Anwalt.

Die Hinweispflicht beinhaltet, dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem  deshalb ein Regressanspruch zusteht. Dabei muss der Anwalt seinen Mandanten auch über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären.

Betroffene Mandanten können für die Prüfung von Ansprüchen aus Anwaltsfehlern durch  BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Interessengemeinschaft ,,Anwaltshaftung“ beitreten.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen  Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.
  
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Als Fördermitglied einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft können Sie Ihren Fall kostenlos von einem BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt prüfen lassen. Ihre steuerlichen Fragen werden von einem Fachanwalt für Steuerrecht beantwortet.

Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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