Donnerstag, Dezember 14, 2017

War Ihr Rechtsanwalt sein Geld wert?

Ob ein Anwalt nun tatsächlich sein Geld wert ist, wird sich für den Mandanten in den meisten Fällen erst dann herausstellen, wenn die Würfel bereits gefallen sind.

Rechtssuchende können zum Rechtsanwalt, zum Fachanwalt oder auch zum Spezialisten gehen.

Guter Rat ist teuer. Soweit so gut. Nur stellt sich meist für Rechtssuchende die Frage: Wo bekomme ich für ein ganz konkretes Problem überhaupt guten Rat?

Ob nun Geld angelegt, eine Versicherung abgeschlossen, ein Kredit aufgenommen, eine Immobilie gekauft oder die Rente aufgestockt werden soll, man muss sich beraten lassen. Immer mehr Bundesbürger werden beraten, teilweise bis zum Bankrott, von Banken, Bauträgern, Versicherungen und Allfinanzberatern, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Dabei haben sich nicht nur die Finanz - und Anlageberater, schlecht ausgebildete Strukturverkäufer und ahnungslose Nebenberufler, sondern auch prominente Banken und Versicherungen als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. In der Nachsorge leider auch manche  Rechtsanwälte.

Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Wenn der geschädigte Anleger allerdings versucht das verlorene Kapital mit dem falschen Rechtsanwalt wieder herein zu holen, wird er oft nochmals gnadenlos abgezockt.

  • Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.

Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie wirklich gut auskennen und einem Geschädigten tatsächlich weiter zu helfen wissen. Auch hier werden manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut  Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

Rechtssuchende können sich einen Spezialisten für Kapitalanlagerecht oder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, oder einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Bank-und Kapitalmarktrecht suchen. Rechtsanwälte dürfen sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 159/04 ) „Spezialist“ für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnen. Zum Beispiel „Spezialist für Kapitalanlagerecht“ oder „Spezialist für Familienrecht“. Es gibt aber auch noch den Begriff des „Fachanwalts“ z.B. „Fachanwalt  für Familienrecht“ oder „Fachanwalt für Steuerrecht“. Außerdem darf der Anwalt mit den Bezeichnungen Tätigkeitsschwerpunkt und Interessenschwerpunkt auf bestimmte Rechtsgebiete hinweisen.

Der Anwalt kann sich nach eigener Einschätzung als Spezialist bezeichnen, während die Bezeichnung Fachanwalt geschützt ist und von der Anwaltskammer verliehen wird. Um den Titel Fachanwalt  führen zu dürfen, müssen Anwälte Spezialkurse belegen, Klausuren schreiben und sich einer mündlichen Prüfung stellen und den Nachweis führen, dass Sie in dem entsprechenden Rechtsgebiet eine bestimmt Anzahl von Fällen geführt haben. Zusätzlich muss der Fachanwalt jährlich eine vorgeschriebene Anzahl von Stunden nachweisen die er in sein Fachgebiet zur Weiterbildung investiert hat. 

Ob ein Anwalt nun tatsächlich ein "Spezialist" ist, wird sich für den Mandanten in den meisten Fällen erst dann herausstellen, wenn die Würfel bereits gefallen sind. „Hoffentlich ist es dann nicht nur ein „Spezialist für hohe Vorschüsse“ gewesen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Egal ob Rechtsanwalt, Fachanwalt oder Spezialist, mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen können.

Der Rat und Rechtsuchende sollte den Anwalt,  Fachanwalt oder Spezialisten beim Erstbesuch eindeutig darauf aufmerksam machen, dass er noch keine Rechtsberatung sonder zunächst einmal eine allgemeine Orientierung  wünscht. Damit stellt er sicher, dass er im Nachhinein nicht gleich eine Rechnung für Rechtsberatung erhält. Die Orientierungshilfe dagegen ist kostenlos! Im Orientierungsgespräch, kann der Spezialist zum Beispiel gefragt werden, ob und wie viele ähnliche Fälle er denn schon erfolgreich abgewickelt hat, ob er den Fall auch zeitnah bearbeiten kann, welche Kosten voraussichtlich entstehen und zu welchem Zeitpunkt diese fällig sind.

Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann. Im Kapitalanlagerecht macht es für die Geschädigten Sinn, sich einer von Fachanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht geführten Interessengemeinschaft anzuschließen.

Der Rechtsuchende sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass es kaum einen Anwalt geben dürfte der über alle Rechtsgebiete hinweg, den gleichen Beratungsstandard bieten kann.

Als gute Beratungsqualität sieht der BSZ e.V. die Erfüllung der Mandantenerwartung und nicht den betreffenden Rechtsfall an sich. Manche Anwälte glauben, dass sie selbst darüber entscheiden ob das Mandat erfüllt wurde. Das ist aber eine falsche Annahme. Diese Beurteilung liegt ganz eindeutig bei dem Mandanten. Eine Beratungsleistung kann aus Sicht der Kanzlei noch so perfekt oder richtig sein, wenn Sie zu spät oder zur Unzeit erbracht wird, wenn der Leistungsumfang nicht klar umrissen und das Honorar in der Einschätzung des Mandanten zu hoch ist oder wenn der Nutzen einer Beratungsleistung dem Mandanten nicht vermittelt werden kann, ist die Leistung unzureichend oder gar wertlos.

Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Viele Mandanten beklagen sich bei dem BSZ e.V. über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler.

Ob sie ihre Mandanten darüber informieren steht allerdings auf einem anderen Blatt. Das Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch erheblich schwer.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.  Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.

Aber Achtung, selbst wenn der Anwalt einen Fehler begeht und die Klage verloren geht, heißt das noch nicht, dass der Anwalt die Klagesumme bezahlen muss. Wenn der Fehler z.B. darin besteht, dass zu Unrecht die Erfolgsaussichten bejaht wurden, dann besteht der Schaden nicht im verlorenen Prozess sondern im geführten Prozess. Also muss der Anwalt ggf. nur die Kosten des Verfahrens ersetzen.

Wenn der Anwalt einen Fehler begeht und allein aus diesem Grund ein ungünstiges Urteil ergeht, kann der Prozess durch ein Rechtsmittel ggf. immer noch gerettet werden. Der Anwalt haftet aber für einen Schaden erst dann, wenn dieser endgültig eintritt. Vorher muss versucht werden, den Prozess noch zu retten.

Sofern allerdings der Prozess auch aus anderen Gründen verloren worden wäre, ohne dass den Anwalt insoweit ein Verschulden trifft, fehlt es an jedem Schaden aus dem Anwaltsfehler und es besteht somit kein Anspruch gegen den Anwalt.

Die Hinweispflicht beinhaltet, dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem  deshalb ein Regressanspruch zusteht. Dabei muss der Anwalt seinen Mandanten auch über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären.

Betroffene Mandanten können für die Prüfung von Ansprüchen aus Anwaltsfehlern durch  BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Interessengemeinschaft ,,Anwaltshaftung“ beitreten.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen  Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.
  
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Als Fördermitglied einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft können Sie Ihren Fall kostenlos von einem BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt prüfen lassen. Ihre steuerlichen Fragen werden von einem Fachanwalt für Steuerrecht beantwortet.

Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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