Montag, Dezember 11, 2017

Selbst bereits verurteilte Anlagebetrüger können die Finger nicht davon lassen.

Gemeint ist der Handel mit Aktien die an keiner Börse notiert sind und meist unter einem US Dollar angeboten werden. Bekannt sind diese Papiere unter der Bezeichnung Penny-Stocks.

Die Anbieter dieser Schrottpapiere sind oft seriös wirkende Topverkäufer die selbst erfahrene Anleger daran glauben lassen, dass die angebotenen Papiere in kurzer Zeit enorm im Wert steigen werden. Erst viel später müssen die Opfer dann feststellen, dass die Aktien völlig wertlos sind. Zu diesem Zeitpunkt sind die Verkäufer aber bereits von der Bildfläche verschwunden. 

Mit anspruchsvollen Internetseiten und oft auch Büros in bester Lage wird den künftigen Opfern Erfolg und Seriosität vorgespielt. Wobei die Telefonverkäufer teilweise über die ganze Welt verstreut aus kurzfristig angemieteten Call-Centern mit Telefonanrufen überraschte Menschen dazu bringen für Tausende von Euros wertloses Papier zu kaufen.

Es gibt Betrüger die mehrere solcher betrügerischen Vertriebsnetze unter ständig wechselnder Identität leiten. Mitunter sind diese Herrn wahre Meister in der Verschleierung von legal und illegal. Aus diesem Grunde dauert es oft längere Zeit, bis der Betrug offenbar wird und Polizei und Staatsanwaltschaft tätig werden.

Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V., die frühzeitig vor einem möglichen Betrug warnen, werden mit Unterlassungsaufforderungen und Einstweiligen Verfügungen mundtot gemacht. Während sich die Betrüger teure Abmahnanwälte leisten können, wird der Anlegerschutz mit solchen finanziellen Erpressungen ausgeschaltet. Mit einem solchen aus dem Ruder gelaufenen Rechtssystem tragen die Abmahnanwälte zu einem freundlichen Umfeld für die Betrüger bei  und nehmen in Kauf, dass die Menschen mit dem betrügerischen Versprechen hoher Erträge über einen längeren Zeitraum als eigentlich notwendig um ihre Ersparnisse gebracht werden.

Penny Stocks gibt es in vielen Variationen. Der BSZ e.V. hat in mehreren Beiträgen bereits über dieses Thema berichtet. Die Beiträge können Sie hier lesen. http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/442_Penny-Stocks

„Bevor man Geld ausgibt und das gilt natürlich auch für jegliche Form der Kapitalanlage, können viele Betrügereien alleine dadurch vermieden werden, dass man den gesunden Menschenverstand benutzt. Sicher, es gibt auch Erfolge mit Penny Stocks genau so wie es ein paar Gewinner beim Roulette in der Spielbank gibt“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von den seriösen Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Sonntag, Dezember 10, 2017

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Hessen Finanzbank

Der BSZ e.V. hat die Internetseite der „Hessen Finanzbank“ unter der Adresse www.hessenfinanz.de besucht und wurden auf der Starseite mit folgenden Worten begrüßt: „STARK! WIR BEGLEITEN IHNEN AUF DEM WEG ZUM ERFOLG.“

Da waren „Ihnen“ doch sofort hocherfreut mit so gutem Hessisch begrüßt zu werden, freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. und leidenschaftlicher Geburtshesse!

Aber dann war auch schon Schluss mit Hessischer Lebensart. Kein Impressum auf der Seite, keine Namen, keine Banklizenz, ei was sin dann des fer Bosse?

Nachstehend geben wir dem geneigten Leser den Text wieder den die BaFin auf Ihrer Internetseite veröffentlicht hat:

„Hessen Finanzbank ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die vermeintliche „Hessen Finanzbank“ bietet auf der Webseite hessenfinanz.de Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an und behauptet, „ein Teil der Spardagruppe“ zu sein. Das Unternehmen hat keine zustellfähige Adresse im Inland. Die angegebene Domaininhaberin ist postalisch nicht erreichbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der „Hessen Finanzbank“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.“  Zitat Ende.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Freitag, Dezember 08, 2017

Urteil: VW Autokredit wirksam widerrufen

Der Käufer eines VW Touran kann nach landgerichtlichem Urteil seinen kreditfinanzierten Autokauf rückabwickeln.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16 (n.n. rechtskräftig), entschieden, dass ein Autokäufer seinen zur Finanzierung eines Volkswagens geschlossenen Kreditvertrag wirksam widerrufen konnte.

Dem entschiedenen Fall lag ein Autokauf aus dem Jahr 2014 zu Grunde, bei dem der Kläger einen Betrag von € 8.000,00 anzahlte und den restlichen Kaufpreis über einen Kreditvertrag mit der Bank des Herstellers, der durch das Autohaus vermittelt wurde, finanzierte. Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und forderte die Bank zur Rückabwicklung des Vertrags auf.

Das Landgericht Berlin hat den Widerruf des Darlehensvertrags und damit einhergehend auch den Widerruf des verbundenen Kaufvertrages als wirksam angesehen. Ein Widerruf sei, so das Landgericht, auch im Jahr 2016 noch möglich gewesen, da die Widerrufsfrist wegen unzureichender Angaben im Vertrag nicht in Gang gesetzt wurde.

Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger aufgrund des wirksamen Widerrufs die von ihm geleistete Anzahlung sowie sämtliche gezahlten Raten zu. Er muss sich von diesem Betrag lediglich die nach dem Kreditvertrag geschuldeten Zinsen sowie einen Wertersatzanspruch für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen, im Gegenzug gibt er seinen VW Touran zurück.

„Wie dieses aktuelle Urteil zeigt, steht vielen Kunden die Möglichkeit offen, den im Zusammenhang mit dem Autokauf geschlossenen Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Der vom Kunden zu leistende Wertersatz ist regelmäßig viel niedriger als der tatsächliche Wertverlust“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

„Im Ergebnis kann der Verbraucher häufig bis zum Widerruf des Finanzierungsvertrags seinen PKW zu günstigen Konditionen nutzen, sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und anschließend ein neues Auto kaufen oder günstig finanzieren“, so der Rechtsanwalt weiter.

Nach den Erfahrungen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei können nicht nur Kreditverträge aus dem Bereich des Volkswagen Konzerns, sondern auch eine Reihe von Kreditverträgen anderer Autobanken heute noch widerrufen werden.

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht  können kostenlos die juristischen Möglichkeiten für eine Rückabwicklung der Verträge von BSZ e.V. Vertrauensanwälten prüfen zu lassen.


Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Dezember 06, 2017

Kunden von Lebensversicherungen feiern Sieg: OLG Köln weist Wertverlustrisiko dem Versicherer zu


  • „Widerspruchsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen nutzen.
  • Mehrwert durch Widerspruch auch bei fondsgebundenen Versicherungen.

Ein wichtiges Thema ist derzeit der Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen. Die Gerichte haben sich vielfach mit diesem Thema auseinanderzusetzen, so jüngst auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 04.08.2017 zu Lebensversicherungen, die das Geld in Fonds anlegen. Versicherungsnehmer können sich jetzt freuen. Auf negativen Kursverläufen bleiben Sie nicht mehr sitzen.

Der Kläger hatte mit der beklagten Versicherung im Jahr 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Der Fonds, in den die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers investiert worden waren, hatte jedoch enorme Verluste erlitten, durch die der Versicherungsnehmer rund 61 % seiner Sparanteile verloren hatte.

Um sich von dieser ruinösen Versicherung zu lösen, hatte der Versicherungsnehmer den Widerspruch erklärt.

Der Versicherer weigerte sich dem Versicherungsnehmer sämtliche Versicherungsbeiträge zurückzuzahlen und kürzte kurzerhand den Rückabwicklungsbetrag des Kunden um die erlittenen Verluste.

Versicherer trägt das Verlustrisiko

Das OLG Köln akzeptierte nicht, dass der Versicherer berechtigt sei, diese Fondsverluste auf den Versicherungsnehmer abzuwälzen.

Gerade in Fällen wie diesem, in denen der Fondsverlust besonders hoch ist, kann das Risiko hierfür nicht vom Versicherungsnehmer getragen werden. Dies würde andernfalls zu einer Aushöhlung des Widerspruchsrechts führen, denn dann hätte der Versicherungsnehmer im Falle eines Widerspruchs dieselben Folgen zu tragen wie im Falle einer schlichten Fortführung des Vertrags.

Das OLG Köln sprach dem Versicherungsnehmer daher den vollständigen Rückabwicklungsbetrag ohne den Abzug etwaiger Fondsverluste zu.

Stellungnahme der hier berichtenden BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei

Das OLG Köln trifft hiermit eine Entscheidung, die grundlegend von anderen bislang gefällten obergerichtlichen Entscheidungen abweicht. Die Oberlandesgerichte Nürnberg, Oldenburg und Stuttgart hatten bereits zu Gunsten der Versicherer entschieden und dem Versicherungsnehmer auch im Falle eines Widerspruchs das Totalverlustrisiko zugewiesen.

Es bleibt daher abzuwarten, welche Entscheidung der Bundesgerichtshof (BGH) in dem hierzu bereits anhängigen Revisionsverfahren treffen wird.

Praxistipp der hier berichtenden BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei

Verfügen auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum, reichen Sie Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung ein.

Es zeigt sich, dass sich die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts und die notfalls gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche lohnen.

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

  1. ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  2. ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
  3. oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch unsere Anwälte kostenfrei prüfen.


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Sonntag, Dezember 03, 2017

Kapitalanlage in Not? Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung!

Die vielen geschädigten Kapitalanleger zeigen erschreckend eindrucksvoll, wie die Banken wirklich funktionieren und wie viel Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, um mit Produkten und Dienstleistungen vor allem den Gewinn der Banken zu maximieren. 

Die jährlichen hohen Verluste die Kapitalanleger hinnehmen müssen sind der Beweis dafür, dass es immer noch keinen ausrechenden Schutz für Kleinanleger gibt.

Immer mehr Anleger die Anlageverluste hinnehmen mussten fragen sich, warum ist das Geld verloren, wer hat es jetzt, war das vorhersehbar, bin ich richtig beraten worden oder bin ich eventuell Opfer eines Betrugs geworden?  Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, warum investiertes Geld verloren wurde aber auch einige  Möglichkeiten erlittene Verluste wieder auszugleichen.

Bei offensichtlichen Betrugsfällen, stehen die Chancen von den entsprechenden Initiatoren selbst das Geld zurück zu bekommen,  meist schlecht.

Die Betrüger führen oft einen aufwändigen Lebensstil und verprassen das ergaunerte Geld, oder alle Vermögenswerte werden über verschachtelte Wege in das Ausland verschoben und können dann in der Regel als verloren abgehakt werden.

  • In vielen Fällen gibt es jedoch auch Helfer, die zwar nicht unmittelbar am Betrug beteiligt sind, aber sich trotzdem den geschädigten Kapitalanlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben.  Das können Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Anlageberater, Banken, Treuhänder usw. sein.

Bei einer Insolvenz sollten in jedem Fall die Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Um hier keine Fehler zu machen ist den Anlegern zu raten, die Forderungsanmeldung von einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.

Anleger werden in letzter Zeit vermehrt durch Rückforderungen von bereits erhaltenen Ausschüttungen  überrascht. Ohne eine vorherige Prüfung der Rechtmäßigkeit sollte hier keine Zahlung geleistet werden. Auch hier gilt: Anwalt konsultieren!

So mancher Anleger ist auch sehr überrascht wenn sich das Finanzamt aus heiterem Himmel mit einem Änderungsbescheid meldet. Die fälligen Zahlungen können durchaus zum existenziellen Problem werden. Auch hier gilt: Anwalt konsultieren. Gut beraten sind Sie, wenn Sie hier einen Fachanwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Kapitalanlagerecht konsultieren. 

Für viele geschädigte Anleger kommt an erster Stelle, das verlorene Geld oder zumindest einen Teil davon wieder zu bekommen. Der Ratschlag kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen, hört sich zunächst ganz gut an, ist aber für den geschädigten Anleger nicht sehr hilfreich. Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Geld zu bekomm, letztendlich davon ab, ob der Anspruchsgegner noch über genügend Geld oder Vermögenswerte verfügt  und das ist leider nicht immer der Fall.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Klagen?

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  1. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  1. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  1. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf:
Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.

  • Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem  BSZ e.V. Solidarservice anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Anmeldeantrag:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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