Gemeint ist der Handel mit Aktien die an keiner Börse
notiert sind und meist unter einem US Dollar angeboten werden. Bekannt sind
diese Papiere unter der Bezeichnung Penny-Stocks.
Die Anbieter dieser Schrottpapiere sind oft seriös wirkende
Topverkäufer die selbst erfahrene Anleger daran glauben lassen, dass die
angebotenen Papiere in kurzer Zeit enorm im Wert steigen werden. Erst viel
später müssen die Opfer dann feststellen, dass die Aktien völlig wertlos sind.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Verkäufer aber bereits von der Bildfläche
verschwunden.
Mit anspruchsvollen Internetseiten und oft auch Büros in
bester Lage wird den künftigen Opfern Erfolg und Seriosität vorgespielt. Wobei
die Telefonverkäufer teilweise über die ganze Welt verstreut aus kurzfristig
angemieteten Call-Centern mit Telefonanrufen überraschte Menschen dazu bringen
für Tausende von Euros wertloses Papier zu kaufen.
Es gibt Betrüger die mehrere solcher betrügerischen
Vertriebsnetze unter ständig wechselnder Identität leiten. Mitunter sind diese
Herrn wahre Meister in der Verschleierung von legal und illegal. Aus diesem
Grunde dauert es oft längere Zeit, bis der Betrug offenbar wird und Polizei und
Staatsanwaltschaft tätig werden.
Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V., die frühzeitig vor
einem möglichen Betrug warnen, werden mit Unterlassungsaufforderungen und
Einstweiligen Verfügungen mundtot gemacht. Während sich die Betrüger teure
Abmahnanwälte leisten können, wird der Anlegerschutz mit solchen finanziellen
Erpressungen ausgeschaltet. Mit einem solchen aus dem Ruder gelaufenen
Rechtssystem tragen die Abmahnanwälte zu einem freundlichen Umfeld für die
Betrüger bei und nehmen in Kauf, dass
die Menschen mit dem betrügerischen Versprechen hoher Erträge über einen
längeren Zeitraum als eigentlich notwendig um ihre Ersparnisse gebracht werden.
Penny Stocks gibt es in vielen Variationen. Der BSZ e.V. hat
in mehreren Beiträgen bereits über dieses Thema berichtet. Die Beiträge können
Sie hier lesen. http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/442_Penny-Stocks
„Bevor man Geld ausgibt und das gilt natürlich auch für
jegliche Form der Kapitalanlage, können viele Betrügereien alleine dadurch
vermieden werden, dass man den gesunden Menschenverstand benutzt. Sicher, es
gibt auch Erfolge mit Penny Stocks genau so wie es ein paar Gewinner beim Roulette
in der Spielbank gibt“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998
im Anlegerschutz aktiv
Es ist nicht der
Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das
besorgen!
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Geldvernichtern das
Handwerk zu legen.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert. Der Streitwert ist dann in der Regel so
angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen
lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der
dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und
Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw. zu finden.
- Viele
Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich
der Erzielung von Gebühren.
So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen
Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die
vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.
Wir hoffen auf
finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von den seriösen Finanzmarkt
Teilnehmern.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Sie können den den PayPal Button
nutzen.
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Über den BSZ® e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger mit
Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu
den Besten in Deutschland gehören. Die
Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des
Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl
von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von
Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt
den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft
betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen,
die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner
Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht
weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im
Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung
von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte
wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger
alleine tätig werden würde.
Wollen Sie einen
Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu
tragen?
Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis
der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und
renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten
die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des
Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend
und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung
Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der
Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur
Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die
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