Der BSZ e.V. hat die Internetseite der „Hessen Finanzbank“
unter der Adresse www.hessenfinanz.de
besucht und wurden auf der Starseite mit folgenden Worten begrüßt: „STARK! WIR
BEGLEITEN IHNEN AUF DEM WEG ZUM ERFOLG.“
Da waren „Ihnen“ doch sofort hocherfreut mit so gutem
Hessisch begrüßt zu werden, freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. und leidenschaftlicher Geburtshesse!
Aber dann war auch schon Schluss mit Hessischer Lebensart.
Kein Impressum auf der Seite, keine Namen, keine Banklizenz, ei was sin dann
des fer Bosse?
Nachstehend geben wir dem geneigten Leser den Text wieder
den die BaFin auf Ihrer Internetseite veröffentlicht hat:
„Hessen Finanzbank ist kein nach § 32 KWG zugelassenes
Institut. Die vermeintliche „Hessen Finanzbank“ bietet auf der Webseite
hessenfinanz.de Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an und behauptet, „ein
Teil der Spardagruppe“ zu sein. Das Unternehmen hat keine zustellfähige Adresse
im Inland. Die angegebene Domaininhaberin ist postalisch nicht erreichbar. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich
klar, dass sie der „Hessen Finanzbank“ keine Erlaubnis gemäß § 32
Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder
Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens
steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.“
Zitat Ende.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
- Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen
einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die
Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Es ist nicht der
Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das
besorgen!
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Geldvernichtern das
Handwerk zu legen.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert. Der Streitwert ist dann in der Regel so
angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen
lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der
dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und
Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw. zu finden.
- Viele
Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich
der Erzielung von Gebühren.
So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen
Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die
vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.
Wir hoffen auf
finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt
Teilnehmern.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Sie können den den PayPal Button
nutzen.
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
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