Freitag, Dezember 08, 2017

Urteil: VW Autokredit wirksam widerrufen

Der Käufer eines VW Touran kann nach landgerichtlichem Urteil seinen kreditfinanzierten Autokauf rückabwickeln.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16 (n.n. rechtskräftig), entschieden, dass ein Autokäufer seinen zur Finanzierung eines Volkswagens geschlossenen Kreditvertrag wirksam widerrufen konnte.

Dem entschiedenen Fall lag ein Autokauf aus dem Jahr 2014 zu Grunde, bei dem der Kläger einen Betrag von € 8.000,00 anzahlte und den restlichen Kaufpreis über einen Kreditvertrag mit der Bank des Herstellers, der durch das Autohaus vermittelt wurde, finanzierte. Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und forderte die Bank zur Rückabwicklung des Vertrags auf.

Das Landgericht Berlin hat den Widerruf des Darlehensvertrags und damit einhergehend auch den Widerruf des verbundenen Kaufvertrages als wirksam angesehen. Ein Widerruf sei, so das Landgericht, auch im Jahr 2016 noch möglich gewesen, da die Widerrufsfrist wegen unzureichender Angaben im Vertrag nicht in Gang gesetzt wurde.

Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger aufgrund des wirksamen Widerrufs die von ihm geleistete Anzahlung sowie sämtliche gezahlten Raten zu. Er muss sich von diesem Betrag lediglich die nach dem Kreditvertrag geschuldeten Zinsen sowie einen Wertersatzanspruch für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen, im Gegenzug gibt er seinen VW Touran zurück.

„Wie dieses aktuelle Urteil zeigt, steht vielen Kunden die Möglichkeit offen, den im Zusammenhang mit dem Autokauf geschlossenen Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Der vom Kunden zu leistende Wertersatz ist regelmäßig viel niedriger als der tatsächliche Wertverlust“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

„Im Ergebnis kann der Verbraucher häufig bis zum Widerruf des Finanzierungsvertrags seinen PKW zu günstigen Konditionen nutzen, sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und anschließend ein neues Auto kaufen oder günstig finanzieren“, so der Rechtsanwalt weiter.

Nach den Erfahrungen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei können nicht nur Kreditverträge aus dem Bereich des Volkswagen Konzerns, sondern auch eine Reihe von Kreditverträgen anderer Autobanken heute noch widerrufen werden.

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht  können kostenlos die juristischen Möglichkeiten für eine Rückabwicklung der Verträge von BSZ e.V. Vertrauensanwälten prüfen zu lassen.


Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Keine Kommentare: