Der Käufer eines VW Touran kann nach landgerichtlichem
Urteil seinen kreditfinanzierten Autokauf rückabwickeln.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017, Az. 4
O 150/16 (n.n. rechtskräftig), entschieden, dass ein Autokäufer seinen zur
Finanzierung eines Volkswagens geschlossenen Kreditvertrag wirksam widerrufen
konnte.
Dem entschiedenen Fall lag ein Autokauf aus dem Jahr 2014 zu
Grunde, bei dem der Kläger einen Betrag von € 8.000,00 anzahlte und den
restlichen Kaufpreis über einen Kreditvertrag mit der Bank des Herstellers, der
durch das Autohaus vermittelt wurde, finanzierte. Im Jahr 2016 widerrief der Kläger
den Darlehensvertrag und forderte die Bank zur Rückabwicklung des Vertrags auf.
Das Landgericht Berlin hat den Widerruf des
Darlehensvertrags und damit einhergehend auch den Widerruf des verbundenen
Kaufvertrages als wirksam angesehen. Ein Widerruf sei, so das Landgericht, auch
im Jahr 2016 noch möglich gewesen, da die Widerrufsfrist wegen unzureichender
Angaben im Vertrag nicht in Gang gesetzt wurde.
Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger aufgrund des
wirksamen Widerrufs die von ihm geleistete Anzahlung sowie sämtliche gezahlten
Raten zu. Er muss sich von diesem Betrag lediglich die nach dem Kreditvertrag
geschuldeten Zinsen sowie einen Wertersatzanspruch für die Nutzung des
Fahrzeugs anrechnen lassen, im Gegenzug gibt er seinen VW Touran zurück.
„Wie dieses aktuelle Urteil zeigt, steht vielen Kunden die
Möglichkeit offen, den im Zusammenhang mit dem Autokauf geschlossenen
Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Der vom Kunden zu leistende Wertersatz ist
regelmäßig viel niedriger als der tatsächliche Wertverlust“, so der hier
berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
„Im Ergebnis kann der Verbraucher häufig bis zum Widerruf
des Finanzierungsvertrags seinen PKW zu günstigen Konditionen nutzen, sich von
seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und anschließend ein neues Auto kaufen oder
günstig finanzieren“, so der Rechtsanwalt weiter.
Nach den Erfahrungen der hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei können nicht nur Kreditverträge aus dem Bereich des
Volkswagen Konzerns, sondern auch eine Reihe von Kreditverträgen anderer
Autobanken heute noch widerrufen werden.
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht können kostenlos die juristischen
Möglichkeiten für eine Rückabwicklung der Verträge von BSZ e.V. Vertrauensanwälten
prüfen zu lassen.
Über den BSZ® e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger mit
Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu
den Besten in Deutschland gehören. Die
Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des
Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl
von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von
Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt
den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft
betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen,
die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
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Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu
tragen?
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der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und
renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher
Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres
Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch
(Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft
ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung Widerrufsrecht kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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