Samstag, Oktober 31, 2020
Clairfield Consulting Group LLC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Clairfield Consulting Group LLC
156 5th Avenue, 4th Floor, Flatiron District,
New York, NY 10010, USA
Telephone: +1 914 240 8172
Fax: +1 914 295 1554
Email: info@clairfieldconsultinggrp.com
Website: www.clairfieldconsultinggrp.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
CoinglobeFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 30. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Untern0ehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
CoinglobeFX Ltd.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens CoinglobeFX Ltd, das auf seiner Website www.coinglobefx.com Wertpapierdienstleistungen und -forderungen erbringt, als Makler in der Rue des Peupliers 20 , L-2328 Luxemburg-Hamm, und von der CSSF zu regulieren.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens CoinglobeFX Ltd nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Donnerstag, Oktober 29, 2020
A&E Products Ltd/Online-Handelsplattform ininitrade.com: BaFinuntersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2020 gegenüber A&E Products Ltd, Marshallinseln und Bulgarien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen bietet Kunden die Eröffnung von Handelskonten auf seiner Webseite infinitrade.com an, über die Forex-Produkte, Indizes, Rohstoffe, finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFDs) und Kryptowährungen gehandelt werden können. Die Handelsentscheidungen werden automatisiert von der Plattform ohne Einbezug der Anleger getroffen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die A&E Products Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
Auf der o. g. Internetseite wird ausdrücklich die A&E Products Ltd als verantwortliche Betreiberin der Plattform benannt. Aus der BaFin vorliegenden Unterlagen geht in Widerspruch dazu hervor, dass sich gegenüber Anlegern das Unternehmen Wide Range Services EOOD, Bulgarien, als verantwortlicher Betreiber bezeichnet. Der Bescheid vom 22. Oktober 2020 ist daher auch gegenüber der Wide Range Services EOOD erfolgt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Kontakt
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Fxfinancepro: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 29.10.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fxfinancepro
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf eine unter dem Namen Fxfinancepro operierendes Unternehmen aufmerksam geworden, welches eine Internetpräsenz unter https://fxfinancepro.com/ hat.
Das Unternehmen gibt vor, ein "Online-Forex-Broker mit langjähriger Erfahrung auf dem Markt" und ein "Finanz-Börsenmakler" zu sein, der eine große Auswahl an Anlageprodukten wie Forex, Metalle, Indizes, Energien, Aktien, ETFs und Kryptowährungen anbietet.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Fxfinancepro KEINE in Malta eingetragene Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert wurde, um die Dienstleistung einer Börse oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register eingesehen werden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Telefax: 06071-9816829
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FrankfurtFx.de und BoerseFx.de: BaFinordnet Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der FrankfurtFx, die jetzt auch als BoerseFx tätig ist, mit Bescheid vom 19. Oktober 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.
Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „Vereinbarung-FrankfurtFx. Über Risikofreies Investment“ sowie „Vereinbarung-BoerseFx. Über Risikofreies Investment“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Auf die Veröffentlichungen zu diesen beiden Plattformen vom 17. Juli 2020, vom 22. Juli 2020 und vom 30. September 2020 wird hingewiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Mittwoch, Oktober 28, 2020
Trust Capital Investment auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Trust Capital Investment
Suite 1, 5 Percy Street, Fitzrovia
London W1T 1DG;
Quai du Seujet 12, 1201 Genève, Switzerland
Telephone: +41225093180
support@trustcapitalinv.com
www.trustcapitalinv.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
BlueData OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 28.10.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
BlueData OÜ
https://mdx500.com/
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass BlueData OÜ (Registernummer 14438771) keine Tätigkeitslizenz für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher BlueData OÜ nicht berechtigt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://mdx500.com/ mit verschiedenen Wertpapieren zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de
Dienstag, Oktober 27, 2020
Stone Financial Corp auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 27.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Stone Financial Corp
The Marunouchi Building
2 Chome-4-1 Marunouchi Chiyoda City
Tokyo 100-6390, Japan
Telephone: +8 134 540 0413
info@stonefinancialcorp.com, clients@stonefinancialcorp.com
Website: www.stonefinancialcorp.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Abseilaktionen und Autobahnblockaden. Umweltaktivist oder Straftäter?
Wer die Presse Berichterstattung über die Abseilaktionen und Autobahnblockaden in Hessen liest, wird mit solchen Headlines informiert: „Aktivisten seilen sich von Autobahn-Brücken ab“ oder „Aktivisten blockieren drei Autobahnen“.
Wikipedia beschreibt den Begriff „Aktivist“ wie folgt: „Als Aktivist wird eine Person bezeichnet, die mit besonderen Leistungen, mit Aktivismus, bestimmte Ziele fördert. Oft sind diese im weitesten Sinn politischer Art und stammen insbesondere aus den Bereichen der Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik sowie der Bürger- und Menschenrechte.“
„Wer jedoch mit Gewalt und gezieltem Rechtsbruch die Demonstrationsfreiheit missbraucht, der zeichnet sich nicht durch besondere Leistungen sondern als gemeiner Rechtsbrecher aus und führt somit die Bezeichnung „Umweltaktivist“ zu Unrecht“, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wer sich angeblich für den Schutz der Umwelt einsetzt und dabei immer wieder versucht, mit Gewalt und auch gezieltem Rechtsbruch, die Öffentlichkeit auf sich zu lenken, der erweist den wahren Aktivisten und dem Grundrecht der Demonstrationsfreiheit einen Bärendienst.
Demokratische Grundrechte - auch in Namen des Umweltschutzes - dürfen nicht mit geplantem Rechtsbruch verquickt werden. Die Abseil-Aktionen von Autobahnbrücken ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Offensichtlich haben sich im Rückstau der Autobahnsperrungen mehrere Auffahrunfälle mit entsprechendem Sachschaden ereignet. Es ist zu hoffen, dass die geschädigten Autofahrer (oder deren Versicherungen) gegen die Verursacher, die sogenannten „Umweltaktivisten“, Schadensersatz geltend machen, sagt Roosen.
Jene Politiker die sich jetzt lauthals von den Abseilaktionen distanzieren, sollten einmal darüber nachdenken, ob es Sinn macht, bei Entscheidungen als Partei dagegen zu sein und als Regierungsmitglied dafür zu stimmen. Irgendwann seilen sich nämlich dann auch die Wähler ab
Lesen Sie zum Thema hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas
GEFÄHRLICH RÜCKSICHTSLOS Wieder Abseilaktionen und Autobahnblockaden in Hessen
Mehrere Personen seilten sich von einer Fußgängerbrücke auf der A3 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und Niedernhausen, sowie von einer Brücke auf der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Offenbach und von einer Brücke über die A661 in Höhe Offenbach-Kaiserleikreisel ab.
Die Abseilaktionen selbsternannter Umweltschützer gehen weiter. Heute morgen haben sich wieder mehrere von Brücken auf hessischen Autobahnen abgeseilt und versucht, mit Blockaden künstliche Staus zu provozieren und den Berufsverkehr im Rhein-Main-Gebiet zu stören.
Mehrere Personen seilten sich gegen 6:45 Uhr von einer Fußgängerbrücke auf der A3 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und Niedernhausen, sowie von einer Brücke auf der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Offenbach und von einer Brücke über die A661 in Höhe Offenbach-Kaiserleikreisel ab. Die Polizei sperrte die A3 wiederum in beide Richtungen, der Verkehr staute sich auf mehr als 10 Kilometer Länge, die Autobahn wurde erst gegen 11:00 Uhr wieder freigegeben.
Bei einer ähnlichen Aktion vor zwei Wochen auf der A3 war es zu einem schweren Unfall gekommen. Ein Autofahrer hatte das Stauende auf der kurvenreichen Strecke zu spät gesehen, prallte auf einen stehenden Lastwagen auf und wurde dabei am Kopf schwerst verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr rief heftige Kritik hervor, die Radikalaktivisten dazu kleinlaut: »Wir fühlen mit den Angehörigen und hoffen, dass die verunfallte Person sich gut erholt.«
»Die Aktivisten, die heute Morgen zentrale Autobahnen im Rhein-Main-Gebiet durch ihre abgesprochenen Abseilaktionen blockiert und kilometerlange Staus produziert haben, haben aus dem schweren Unfall bei ihrer letzten Blockadeaktion nichts gelernt«, so heute Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). »Abermals greifen sie gefährlich in den Straßenverkehr ein, gefährden Menschenleben, um ihre radikale Gesinnung kundzutun. Erneut nötigen sie zehntausende Pendler, die in Pandemie-Zeiten ihrer Arbeit nachgehen möchten. Das hat nichts mit Umweltschutz zu tun, das sind Aktionen, die außerhalb des demokratischen Konsens stattfinden und eindeutige Straftatbestände erfüllen.«
Für ihn hat diese »konzertierte Aktion« nichts »mit friedlichem Protest gegen den Lückenschluss der A49 zu tun. Das ist ein gezielter Angriff auf die Infrastruktur in unserem Land.«
Marius Weiß, stellvertretender Vorsitzender der hessischen SPD-Landtagsfraktion twitterte: »Die Gegner der #A49 haben offensichtlich vor, heute früh unter Lebensgefahr für sich und andere den Verkehr in Rhein-Main lahmzulegen. Wenn das jetzt neuer Volkssport wird, sollten wir schauen, ob die bisherigen Strafen für so einen gefährlichen Irrsinn ausreichen.« Ein Sprecher der AfD-Fraktion bezeichnete dies als »lebensgefährdenden Extremismus«. Der Erste Kreisbeigeordnete des Vogelsbergkreises, Jens Mischak, auf Facebook: »Es reicht! Muss erst jemand zu Tode kommen auf der Autobahn?«
Die selbsternannten Umweltschützer wollen mit diesen gefährlichen Aktionen Druck auf die hessische Landesregierung ausüben, den Ausbau der A 49 zwischen Gießen und Kassel zu stoppen. Gegen diese Querverbindung sprechen sich heute unter anderem Bündnis 90/ die Grünen aus. Die allerdings hatten 2015 im Landtag selbst für den Ausbau gestimmt, der die geplagten Anwohner der Bundesstraßen vom starken Durchgangsverkehr entlasten soll.
Sie haben im Dannenröder Forst Bäume mit Stahlnägeln präpariert und nehmen damit sogar Tote in Kauf. Der CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Rheingau-Taunus Kreis, Klaus-Peter Willsch, kritisiert sehr deutlich: »Die Kumpane der kriminellen Vereinigung im Dannenröder Wald schlagen derweilen große Stahlnägel in die zu fällenden Bäume, um möglichst große Schäden an den Harvestern (Holzerntemaschinen) zu produzieren und nehmen damit Verletzte oder Getötete unter Forstarbeitern und schützenden Polizisten in Kauf. Selbstgerechtes Pack!«
Eine frühere Autobahnblockade wertete die Staatsanwaltschaft übrigens nicht als Straftatbestand. Wiederum hatten sich selbsternannte Umweltschützer von einer Autobahnbrücke abgeseilt und eine Autobahn stundenlang lahmgelegt, diesmal die A5 bei Reiskirchen. Die Polizei bat die Staatsanwaltschaft Gießen um eine juristische Einschätzung. Ergebnis: Die Staatsanwälte sahen diese Aktionen nicht als Straftatbestände »Nötigung« und »Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr« an.
Autor: Holger Douglas
Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Netbit Services and Solutions OÜ: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.
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Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://www.tradingon.io/ mit verschiedenen Wertpapieren zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland anbieten dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
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Vuelex auf der Warnliste der Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 27.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Vuelex
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Nach Beschwerden von Anlegern warnt der AMF die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Vuelex, einem Unternehmen, das auf seiner Website nicht autorisierte Wertpapierdienstleistungen und Finanzinvestitionsberatung in Frankreich anbietet https://www.vuelex.com.
Vuelex bietet Privatanlegern Beratungs- und Ermessensmanagementdienste an. Der AMF warnt jedoch davor, dass Vuelex keinen rechtlichen Status hat, der es ihm gestattet, Anlegern in Frankreich Finanzinvestitionsberatung oder Portfoliomanagementdienste von Drittanbietern oder andere Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Der AMF empfiehlt den Anlegern, nicht auf Anfragen von Personen zu reagieren, die mit diesem Unternehmen verbunden sind, und die Informationen in keiner Form an Dritte weiterzugeben. Schließlich erinnert der AMF Anleger und Einzelpersonen daran, diese Sicherheitsrichtlinien zu befolgen, bevor sie eine Investition tätigen:
Kein Werbematerial sollte Sie übersehen lassen, dass hohe Renditen immer mit einem hohen Risiko verbunden sind.
Erfahren Sie so viel wie möglich über das Unternehmen oder den Vermittler, der versucht, Ihnen ein Produkt zu verkaufen (Autorisierung / Zertifizierung, Firmengeschichte, Standort des Hauptsitzes usw.).
Investieren Sie nur in ein Produkt, das Sie verstehen.
Fragen Sie sich, wie und von wem der Kauf- oder Verkaufspreis des beworbenen Produkts festgelegt wird, und finden Sie die genauen Bedingungen und den Zeitplan für den Verkauf des Produkts heraus, insbesondere in Fällen, in denen das Produkt in eine Anlageklasse mit geringer Liquidität investiert.
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Montag, Oktober 26, 2020
Die Welt staunt über den Deutschen Energie-Zauber
Obwohl die Energiepolitik für Deutschland als Industrienation von existentieller Bedeutung ist, versucht Deutschland mit „hocus pocus fidibus“ die Klimaziele mit „erneuerbarer“ Energie zu erreichen.
Die Förderung der Industrieproduktion erfordert niedrige Energiekosten. Die Energiepolitik der Bundesregierung zielt jedoch auf eine Erhöhung der Kosten des elektrischen Stromes ab durch die vom Verbraucher zu subventionierende Erzeugung von unwirtschaftlichen Stromerzeugungsmethoden.
Die Bundesregierung fördert durch zwangswirtschaftliche Maßnahmen unwirtschaftliche Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie. Per Gesetz müssen die Stromversorger Strom zu überhöhten Preisen abnehmen. Der Preisaufschlag wird den Stromkunden über die Stromrechnung abgenommen. Das betrifft vor allen Dingen Windstrom, Solarstrom und Biomassestrom.
Warum wehren sich die Bürger nicht gegen diesen energiepolitischen hocus pocus?
Das mit Zwangsbeiträgen finanzierte öffentlichrechtliche Fernsehen hat mit seinen Nachrichten- und Informations¬sendungen den Bürgern zur Energiewende ein öffentliches Meinungsbild präsentiert, das so nicht vorhanden ist. Objektive und kritische Berichterstattung über die Energiepolitik der Regierung findet nicht statt. Propaganda- und Manipulationstechniken auf redaktioneller, sprachlicher und audiovisueller Ebene sind die neue Medienwirklichkeit in Deutschland. „Pro Energiewende“ und „Atomkraft nein Danke“, das ist die öffentlich-rechtliche einseitige Marschrichtung.
Übrigens… „Energien können nur umgewandelt, aber nicht erneuert werden“ erinnert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen Sie zum Thema hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas
DEUTSCHLAND MIT SONDERWEG ALLEIN. Rafael Grossi (IAEA): Klimaziele ohne Atomkraft nicht erreichbar
Ein Drittel der »sauberen« Energie (Grossi) weltweit stammt aus nuklearen Quellen, die eine stabile Stromversorgung böten im Gegensatz zu Strom aus Sonne, Wind und Wasser, die nur stark schwankende Energien liefern.
»Atomkraft ist Teil der Lösung.« Das sagt Rafael Grossi, Chef der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien. Praktisch ausgeschlossen sei das Erreichen der globalen Klimaziele ohne Atomkraft: »Jeder Weg zur Erreichung der im Pariser Abkommen festgelegten 2-Grad-Schwelle ist ohne Atomkraft nahezu unmöglich, wenn nicht unmöglich.«
Grossi nimmt am Weltgesundheitsgipfel 2020, der bis Dienstag in Berlin stattfindet, teil und wollte vor seiner Fahrt noch einmal deutlich machen, wie allein Deutschland mit seiner Politik des Atomstopps weltweit steht.
Der deutsche Atomausstieg sei in Konsequenz und Tempo weltweit praktisch einzigartig und ein Sonderweg. In einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) in Wien betonte er, dass der Ausstieg aus der Kernenergie zwar politisch legitim sei, den Deutschland beschlossen habe. Jedoch sei er nicht mit Verweis auf das Klima und das Pariser Zwei-Grad-Ziel wissenschaftlich begründbar: »Die wissenschaftliche Tatsache ist, dass Atomkraftwerke einen extrem geringen Kohlendioxid-Ausstoß verursachen.«
Der Argentinier Grossi ist seit knapp einem Jahr im Amt des Generaldirektors der 1957 gegründeten wissenschaftlich-technischen Organisation zur Förderung der Kernenergie für Frieden, Gesundheit und Wohlstand. Die hat die Aufgabe, weltweit die zivilen Atomprogramme zu überwachen und zu kontrollieren, wie weit der Iran den Atomdeal einhält. Er bekräftigte bereits bei seinem Amtsantritt, wie entscheidend die Nutzung der Kernenergie sei. Weltweit sind laut IAEA 440 Kernkraftwerke in Betrieb und mehr als 50 weitere werden gerade gebaut – die meisten davon in Asien, den USA und Südamerika. Ein Drittel der »sauberen« Energie (Grossi) stammt aus nuklearen Quellen, die eine stabile Stromversorgung böten im Gegensatz zu Strom aus Sonne, Wind und Wasser, die nur stark schwankende Energien liefern.
Grossi verweist regelmäßig auf den weltweiten Ausbau der Atomkraft. Kein Land der Welt folgt Deutschland auf seinem Weg, radikal seine sichere Energieversorgung zu zerstören, Kraftwerke zu kappen und Atomkraftwerke in die Luft zu sprengen. Die 30.000 Windräder in der Landschaft liefern bei Flaute keinen Strom. Da hilft auch keine Verdoppelung der Anzahl.
Ungewöhnlich ist auch die Hoffnung eines Noch-Industrielandes, dass in sonnen- und windarmen Zeiten die Nachbarländer über genügend Strom verfügen, den sie nach Deutschland liefern könnten.
Gefordert ist die IAEA gerade in der Frage, wohin mit den Abwässern des bei einem Tsunami zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi. Dort lagern in rund 1.000 Tanks mehr als 1,23 Millionen Tonnen Abwässer, die für die Kühlung der immer noch Wärme abgebenden Reaktoren benutzt wurden. Betreiber Tepco schätzt, dass spätestens in zwei Jahren der Platz für neue Tanks ausgeht. Seit längerem wird in Japan diskutiert, was mit den kontaminierten Wassermassen geschehen soll: in den Pazifischen Ozean einzuleiten oder neue Lager zu bauen.
Ein IAEA-Expertengremium hatte am Anfang dieses Jahres eine Einleitung der Fukushima-Abwässer ins Meer als weitgehend unbedenklich eingestuft. Das Wasser aus dem Reaktor durchläuft bereits aufwändige Filterstufen, in denen hochradioaktive Isotope zurückgehalten werden. Übrig bleiben Abwässer mit geringeren radioaktiven Inhalten. Mit entsprechenden Sicherheitsstandards, mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und einem umfangreichen Monitoring-Programm sei das laut IAEA unproblematisch. Das kontaminierte Wasser würde sich sehr schnell in den gewaltigen Wassermengen des Pazifiks, die von Natur aus bereits beträchtliche Radioaktivitätsmengen enthalten, verdünnen und kein Risiko für die Umwelt darstellen.
Autor: Holger Douglas
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https://mistraltradingltd.com/ (Clone): Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 26.10.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen mit dem Namen Mistral Trading erhalten, das unter https://mistraltradingltd.com/ im Internet präsent ist. Diese Website verwendet die Angaben eines maltesisch registrierten Unternehmens, Mistral Trading Limited (C 85815), das eine Schifffahrtsgesellschaft ist und keine Finanzdienstleistungen anbietet. Betrüger verwenden die Angaben dieses echten Unternehmens in dem Bemühen, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass https://mistraltradingltd.com/ KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist UND NICHT befugt ist, Finanzdienstleistungen in oder von Malta aus anzubieten. Darüber hinaus bestätigt die MFSA, dass https://mistraltradingltd.com/ KEINE Verbindung mit dem maltesisch registrierten Unternehmen Mistral Trading Limited (C 85815) hat.
• Die Website https://mistraltradingltd.com/ scheint daher ein Klon des rechtmäßigen Unternehmens zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem falschen Unternehmen zu tätigen.
Eingetragene maltesische juristische Person
Mistral Trading Limited
https://www.mistraltrading.eu
C 85815
147/1 St.-Lucia-Straße, Valletta
Maltesisch registriertes Unternehmen, das Versanddienstleistungen anbietet.
Klon
Mistral Trading Ltd
https://mistraltradingltd.com
C 85815
147/1 St.-Lucia-Straße, Valletta
Nicht in Malta registriert.
Nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zugelassen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der Behörde unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register / eingesehen werden.
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
ESK-Schutzbund@email.de
Sonntag, Oktober 25, 2020
Anlagebetrüger haben ihre Bemühungen verstärkt - besonders in Deutschland - Investoren über Online-Handelsplattformen abzuzocken.
In das Visier der Betrüger sind insbesondere Menschen geraten, die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben.
Verbraucher welche einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen sind, laufen Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden. Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.
• Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen.
Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.
„Tatsächlich entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Finanzbetrüger größer und mächtiger ist als die der Verbraucher.
Wer heute über die Machenschaften von zum Beispiel betrügerischen Online-Handelsplattformen berichtet muss sich auf einiges gefasst machen. Von Einsicht ist da meist keine Spur. Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung gehört zum eingeübten Programm. Auch im Internet kann man dies in den einschlägigen Foren nachlesen.“
Negative Beiträge über Anlegerschützer dürften ausnahmslos von Marktteilnehmern kommen, also von Rechtsverletzern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Verbraucher gnadenlos ausnutzen. Die oft laxe Rechtsverfolgung dieser Rechtsverstöße trägt mit dazu bei, dass immer mehr Unternehmen verbotene Werbung, wie zum Beispiel „Cold Calling“ praktizieren. Ohne Einverständnis des Empfängers ist Werbung per Email zu versenden genau so verboten, wie die „kalte“ telefonische Kontaktaufnahme.
• Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.
Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.
• Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Wen wundert es da, dass die Verbraucherrechte von den Betreibern der unregulierten Online-Handelsplattformen nicht ernst genommen werden. So kann man sich als Kapitalanleger im Internet nur wundern unter welchen haarsträubenden Rechtsverstössen so manche Plattformen ihre Geschäfte abwickeln
Wer gegen dieses verbotene Treiben einschreitet hat, mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhat zu konterkarieren und schlussendlich den Anlegerschützer als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.
In dem Bereich Anlegerschutz ist die umfangreiche Berichterstattung über die ESK-Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com nur ein Teil der praktischen Tagesarbeit des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Aus der starken Öffentlichkeitsarbeit des ESK ist das breite Spektrum dieser Tätigkeit sehr deutlich zu erkennen. Der ESK ist für die von Online Handelsplattformen geschädigten Anleger oft die einzige Anlaufstelle an die sich die Ratsuchenden noch wenden können.
• Der Internetauftritt des ESK informiert und warnt die Verbraucher vor Marktteilnehmern die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten und polarisiert Probleme. Der Schwerpunkt dieses Internetauftritts liegt unbestreitbar im Verbraucherrecht.
Der ESK hilft auch in den Fällen, bei denen viele andere Stellen abwinken.
So ist unsere Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug oft allerletzte Station für verzweifelte Menschen. Die wirklich Betroffenen äußern sich aus verständlichen Gründen oft nicht öffentlich, das kommt in der Regel über Telefon.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Samstag, Oktober 24, 2020
Stanton Wade auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 24. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Stanton Wade
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
Stanton Wade
https://stantonwade.com/
contact@stantonwade.com
customerservics@stantonwade.com
sales@stantonwade.com
compliance@stantonwade.com
careers@stantonwade.com
admin@stantonwade.com
Tel.Nr.: +43720775017
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Betroffene Anleger melden sich unter:
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BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Herods Consulting GmbH
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
ION & Maga Consulting GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Premium Service ECN GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 21.10.2020
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Freitag, Oktober 23, 2020
Betrug unregulierter Online Handelsplattformen: „Wir sind die Geldmacher und niemand kann uns aufhalten!“
Wer über unregulierte Online Handelsplattformen in eigener Verantwortung Investition tätigt um sein Geld zu vermehren, erleidet in der Regel einen Totalverlust. Diesen Geschäften liegen oft keine tatsächlichen Transaktionen zu Grunde. Es handelt sich meist nur um Scheingewinne, deren Ergebnisse manipuliert werden, um Kundenverluste zu erzwingen.
Der Handel mit binären Optionen oder Forex wird Verbrauchern, häufig von unbekannten ausländischen Unternehmen am Telefon angeboten. Binäre Optionen und Forex-Produkte sind äußerst spekulative und besonders riskante Produkte. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.
Anbieter, die diese Optionen oder Forex-Produkte anbieten, versprechen den Anlegern, mit Leichtigkeit Geld zu verdienen.
Dies ist jedoch ein riskantes Finanzprodukt, und die Chance, die gesamte Investition zu verlieren, ist größer als die Aussicht, Geld zu verdienen. Es ist daher gefährlich, in binäre Optionen oder Forex-Produkte zu investieren. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Dort verliert jeder Investor mit absoluter Sicherheit sein Geld.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behauptet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Die Software ist so manipuliert dass am Ende immer die Kunden die Verlierer sind.
Ist der Kunde restlos ausgenommen und sein Geld vom Konto verschwunden, kann er die Betrüger telefonisch nicht mehr erreichen. Die haben einfach seine Nummer in ihrem System blockiert. Die Betrüger bleiben aber mit dem Kunden solange in Kontakt, bis sie ihn restlos ausgenommen haben. Danach gibt es für den Betrogenen keine Kontaktmöglichkeiten mehr. Angst vor Entdeckung müssen die Finanz-Gangster nicht haben. Die abgezockten Anleger verfügen nämlich nur über aus völlig aus der Luft gegriffene wertlose Daten.
FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu Null.
Die Online-Broker Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben Konten für solche Firmen zu eröffnen, und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co. Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der Fin-Tech Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen.
Merke: Wer bei Betrügern sein Geld abliefert, kann davon ausgehen, dass sein Geld weg ist.
• Einige Geschädigte suchen dann jemanden der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass Sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden. Diese Leute landen sehr oft wieder bei den gleichen Betrügern die sie nun ein zweites Mal abzocken.
Geschädigte Anleger können von den Anwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.
Er wird die Betroffenen auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was vom Anwalt nichtgefordert werden kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen. Denn die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.
Die Opfer fragen sich, ob sie ihr Geld jemals wiedersehen werden?
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Öffentlichkeit herstellen
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.
Geldwäsche schafft organisierte Kriminalität.
Wenn das Geld erfolgreich gewaschen wurde, kann es an die kriminelle Organisation zurückgespeist werden, die damit ein Unternehmen gründen kann, das die Entdeckung weiter verhindert. Dies kann auch zu einer illegalen Untergrundwirtschaft führen, die nicht reguliert und steuerfrei ist.
Banken laufen die Gefahr, angeklagt zu werden, weil sie die verbindlichen Standards nicht einhalten und ihre Kunden und deren Unternehmen nicht ausreichend identifizieren. Dies kann zur Schadensersatzpflicht und auch zu strafrechtlichen Verantwortlichkeiten führen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung. Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
• Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Handelsplattform 10cryptomarket.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. September 2020 gegenüber der o.g. Handelsplattform die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform 10cryptomarket.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Der BaFin liegen Hinweise auf eine (vorgebliche) Geschäftsanschrift in Großbritannien vor. Über E-Mail-Adressen mit dem Domänenteil 10cryptomarket.com treten Personen an deutsche Anleger heran und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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