Dienstag, Oktober 27, 2020
Abseilaktionen und Autobahnblockaden. Umweltaktivist oder Straftäter?
Wer die Presse Berichterstattung über die Abseilaktionen und Autobahnblockaden in Hessen liest, wird mit solchen Headlines informiert: „Aktivisten seilen sich von Autobahn-Brücken ab“ oder „Aktivisten blockieren drei Autobahnen“.
Wikipedia beschreibt den Begriff „Aktivist“ wie folgt: „Als Aktivist wird eine Person bezeichnet, die mit besonderen Leistungen, mit Aktivismus, bestimmte Ziele fördert. Oft sind diese im weitesten Sinn politischer Art und stammen insbesondere aus den Bereichen der Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik sowie der Bürger- und Menschenrechte.“
„Wer jedoch mit Gewalt und gezieltem Rechtsbruch die Demonstrationsfreiheit missbraucht, der zeichnet sich nicht durch besondere Leistungen sondern als gemeiner Rechtsbrecher aus und führt somit die Bezeichnung „Umweltaktivist“ zu Unrecht“, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wer sich angeblich für den Schutz der Umwelt einsetzt und dabei immer wieder versucht, mit Gewalt und auch gezieltem Rechtsbruch, die Öffentlichkeit auf sich zu lenken, der erweist den wahren Aktivisten und dem Grundrecht der Demonstrationsfreiheit einen Bärendienst.
Demokratische Grundrechte - auch in Namen des Umweltschutzes - dürfen nicht mit geplantem Rechtsbruch verquickt werden. Die Abseil-Aktionen von Autobahnbrücken ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Offensichtlich haben sich im Rückstau der Autobahnsperrungen mehrere Auffahrunfälle mit entsprechendem Sachschaden ereignet. Es ist zu hoffen, dass die geschädigten Autofahrer (oder deren Versicherungen) gegen die Verursacher, die sogenannten „Umweltaktivisten“, Schadensersatz geltend machen, sagt Roosen.
Jene Politiker die sich jetzt lauthals von den Abseilaktionen distanzieren, sollten einmal darüber nachdenken, ob es Sinn macht, bei Entscheidungen als Partei dagegen zu sein und als Regierungsmitglied dafür zu stimmen. Irgendwann seilen sich nämlich dann auch die Wähler ab
Lesen Sie zum Thema hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas
GEFÄHRLICH RÜCKSICHTSLOS Wieder Abseilaktionen und Autobahnblockaden in Hessen
Mehrere Personen seilten sich von einer Fußgängerbrücke auf der A3 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und Niedernhausen, sowie von einer Brücke auf der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Offenbach und von einer Brücke über die A661 in Höhe Offenbach-Kaiserleikreisel ab.
Die Abseilaktionen selbsternannter Umweltschützer gehen weiter. Heute morgen haben sich wieder mehrere von Brücken auf hessischen Autobahnen abgeseilt und versucht, mit Blockaden künstliche Staus zu provozieren und den Berufsverkehr im Rhein-Main-Gebiet zu stören.
Mehrere Personen seilten sich gegen 6:45 Uhr von einer Fußgängerbrücke auf der A3 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und Niedernhausen, sowie von einer Brücke auf der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Offenbach und von einer Brücke über die A661 in Höhe Offenbach-Kaiserleikreisel ab. Die Polizei sperrte die A3 wiederum in beide Richtungen, der Verkehr staute sich auf mehr als 10 Kilometer Länge, die Autobahn wurde erst gegen 11:00 Uhr wieder freigegeben.
Bei einer ähnlichen Aktion vor zwei Wochen auf der A3 war es zu einem schweren Unfall gekommen. Ein Autofahrer hatte das Stauende auf der kurvenreichen Strecke zu spät gesehen, prallte auf einen stehenden Lastwagen auf und wurde dabei am Kopf schwerst verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr rief heftige Kritik hervor, die Radikalaktivisten dazu kleinlaut: »Wir fühlen mit den Angehörigen und hoffen, dass die verunfallte Person sich gut erholt.«
»Die Aktivisten, die heute Morgen zentrale Autobahnen im Rhein-Main-Gebiet durch ihre abgesprochenen Abseilaktionen blockiert und kilometerlange Staus produziert haben, haben aus dem schweren Unfall bei ihrer letzten Blockadeaktion nichts gelernt«, so heute Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). »Abermals greifen sie gefährlich in den Straßenverkehr ein, gefährden Menschenleben, um ihre radikale Gesinnung kundzutun. Erneut nötigen sie zehntausende Pendler, die in Pandemie-Zeiten ihrer Arbeit nachgehen möchten. Das hat nichts mit Umweltschutz zu tun, das sind Aktionen, die außerhalb des demokratischen Konsens stattfinden und eindeutige Straftatbestände erfüllen.«
Für ihn hat diese »konzertierte Aktion« nichts »mit friedlichem Protest gegen den Lückenschluss der A49 zu tun. Das ist ein gezielter Angriff auf die Infrastruktur in unserem Land.«
Marius Weiß, stellvertretender Vorsitzender der hessischen SPD-Landtagsfraktion twitterte: »Die Gegner der #A49 haben offensichtlich vor, heute früh unter Lebensgefahr für sich und andere den Verkehr in Rhein-Main lahmzulegen. Wenn das jetzt neuer Volkssport wird, sollten wir schauen, ob die bisherigen Strafen für so einen gefährlichen Irrsinn ausreichen.« Ein Sprecher der AfD-Fraktion bezeichnete dies als »lebensgefährdenden Extremismus«. Der Erste Kreisbeigeordnete des Vogelsbergkreises, Jens Mischak, auf Facebook: »Es reicht! Muss erst jemand zu Tode kommen auf der Autobahn?«
Die selbsternannten Umweltschützer wollen mit diesen gefährlichen Aktionen Druck auf die hessische Landesregierung ausüben, den Ausbau der A 49 zwischen Gießen und Kassel zu stoppen. Gegen diese Querverbindung sprechen sich heute unter anderem Bündnis 90/ die Grünen aus. Die allerdings hatten 2015 im Landtag selbst für den Ausbau gestimmt, der die geplagten Anwohner der Bundesstraßen vom starken Durchgangsverkehr entlasten soll.
Sie haben im Dannenröder Forst Bäume mit Stahlnägeln präpariert und nehmen damit sogar Tote in Kauf. Der CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Rheingau-Taunus Kreis, Klaus-Peter Willsch, kritisiert sehr deutlich: »Die Kumpane der kriminellen Vereinigung im Dannenröder Wald schlagen derweilen große Stahlnägel in die zu fällenden Bäume, um möglichst große Schäden an den Harvestern (Holzerntemaschinen) zu produzieren und nehmen damit Verletzte oder Getötete unter Forstarbeitern und schützenden Polizisten in Kauf. Selbstgerechtes Pack!«
Eine frühere Autobahnblockade wertete die Staatsanwaltschaft übrigens nicht als Straftatbestand. Wiederum hatten sich selbsternannte Umweltschützer von einer Autobahnbrücke abgeseilt und eine Autobahn stundenlang lahmgelegt, diesmal die A5 bei Reiskirchen. Die Polizei bat die Staatsanwaltschaft Gießen um eine juristische Einschätzung. Ergebnis: Die Staatsanwälte sahen diese Aktionen nicht als Straftatbestände »Nötigung« und »Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr« an.
Autor: Holger Douglas
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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.
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